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Verwaltungsrecht (Subject) / Verwaltungsakt I (Lesson)

Merkmale eines Verwaltungsaktes

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  • Was ist eine Behörde ? Art. 1 II BayVwVfG: jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt Abgrenzung zu Regierungs-, Rechtsprechungs-, und Gesetzgebungsorganen: handeln nur dann als Behörde, wenn sie öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen
  • Wann handeln natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Behörden? Abgrenzung:   Handeln der Privatperson... im rein privatrechtlichen Verhältnis --> keine Behörde  (z.B. privater Sicherheitsdienst) als Beliehener in Ausübung der ihm anvertrauten hoheitlichen Kompetenzen... --> Behörde (z.B. TüV, Luftfahrzeugführer)
  • Was ist einen hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts? Ein einseitiges behördliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. einseitiges Handeln --> VA zweiseitiges Handeln --> öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Wie funktioniert die Abgrenzung zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Maßnahme ? Interessentheorie --> besteht Rechtssatz im privaten oder öffentlich-rechtlichem Interesse Subordinationstheorie --> Maßnahme in Über-/ Unterordnungsverhältnis oder in Gleichordnungsverhältnis Sonderrechtstheorie --> ein Träger öffentlicher Gewalt wird verpflichtet oder berechtigt
  • Was ist eine Regelung ? Eine behördliche Maßnahme, die darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. eine Maßnahme, die Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, ändert, aufhebt, mit bindender Wirkung feststellt oder verneint. 
  • Wie grenzt man die Regelung mit einem Realakt ab? Realakt : rein tatsächliche Verwaltungshandlungen z. B.: körperliche Tätigkeiten, Warnungen
  • Wie grenzt man eine Regelung mit einer vorbereitenden Maßnahme ab ? vorbereitende Maßnahmen sind haben keine abschließende Regelung z.B:  Ladung zu Klausurtermin
  • Wie grenzt man eine Regelung mit einer rechtserheblichen WE ohne Anordnungscharakter ab ? rechtserhebliche Willenserklärungen ohne Anordnungscharakter sind z.B.: Stundung, Fristsetzung und Aufrechnungserklärung 
  • Was ist der Unterschied zwischen einer wiederholenden Verfügung und eines Zweitbescheides ? Behörde muss erneute Sachprüfung vornehmen --> Zweitbescheid  ohne Sachprüfung lediglich Wiederholung eines bereits ergangenen VAs --> wiederholende Verfügung  Achtung ! nach BVerwG: auch wiederholende Verfügung ist ein VA Regelung ist die Ablehnung einer erneute Sachprüfung
  • Einzelfall konkret individuell
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  • Rechtsnorm abstrakt-generell
  • Abgrenzung: abstrakt-individuell abstrakt --> unbestimmte Vielzahl von Fällen  individuell: Adressat
  • konkret generell: Endiviensalatfall: Verkaufsverbot an Händler wegen Typhusgefahr konkreter Sachverhalt VA in Allgemeinverfügung 
  • Varianten der Allgemeinverfügung Art 35 S. 2 BayVwVfG adressatenbezogen: bestimmter oder bestimmbarer Personenkreis Art. 35 S.2 Var. 1 BayVwVfG sachbezogen: betrifft öffentliche Eigenschaft der Sache Art. 35 S.2 Var. 2 BayVwVfG Benutzungsregelung: Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit Art. 35 S.2 Var. 3 BayVwVfG
  • Was bedeutet Außenwirkung ? Regelungen, die außerhalb der Behörde Rechte oder Pflichten für Bürger oder juristische Personen begründen, aufheben etc.  Abgrenzung verwaltungsinterne Maßnahme
  • Wann ist ein Verwaltungsakt wirksam? Art. 43 BayVwVfG: --> Bekanntgabe -->keine Aufhebung oder sonstige Erledigung -->nicht nichtig
  • Was ist eine Bekanntgabe? Eine Bekanntgabe liegt vor, wenn... --> die zuständige Behörde, in amtlicher Eigenschaft, wissentlich und willentlich, den Inhalt des VAs dem Betroffenen gegenüber eröffnet und der VA dem Adressenten zugegangen ist.