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Öffentliches Recht1 (Subject) / Kapitel 1 (Lesson)

Öffentliches Recht 1, MMJus Leitl-Staudinger

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  • Rechtspositivismus Nach dem Standpunkt des Rechtspositivismus sind nur solche Verhaltensanordnungen als Rechtsnormen zu qualifizieren, die von dazu ermächtigten Rechtssetzorganen erzeugt wurden. Nur das vom Staat gesetzt Recht ist demnach Recht. Der Ausdruck positives Recht leitet sich vom lateinischen Begriff ponere (setzen) ab. Die Verfassung steht strikt auf dem Standpunkt des Rechtspositivismus.
  • Reine Rechtslehre Die reine Rechtslehre wurde von Hans Kelsen begründet. Nur das positive (=vom Staat gesetzte) Recht gilt der Reinen Rechtslehre zufolge als Recht.
  • Sitte Als Sitte werden moralische Werte und Regelungen verstanden, die in einer bestimmten sozialen Gruppe oder Gemeinschaft erzeugt und auch tatsächlich geübt werden.
  • Sozialstaat Ein Sozialstaat ist ein Staat, dessen Ziel ein geregeltes Zusammenleben der Menschen durch eine sozial gerechte Ordnung ist. Er hat für einen gerechten Interessensausgleich zu sorgen, indem er seinen Bürgern eine Viezahl an Sozialleistungen zur Verfügung stellt.
  • Staat Der Staat hat die Funktion ein geordnetes und friedliches Zusammenleben von Menschen zu garantieren. Dafür nimmt der Staat das Gewaltmonopol in Anspruch. Die klassische Definition des Staates stellt auf drei Elemente ab: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
  • Staatsgebiet Das Staatsgebiet ist das Terretorium, innerhalb dessen dem Staat aufgrund seines Gewaltmonopols das ausschließliche Recht zukommt, Staatsgewalt auszuüben. Innerhalb des Staatsgebietes darf daher keine körperliche Gewalt ausgeübt werden, die nicht vom Staat abgeleitet ist.
  • Staatsgewalt Die Staatsgewalt ist die umfassende Herrschaftsgewalt des Staates. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung richtet die Verfassung drei Staatsteilgewalten (Gesetztesgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung) ein.
  • Verwaltungsbehörde Behörden sind jene Vollzugsorgange, denen die Befugnis zur Setzung von Hoheitsakten zukommt. Wird ein Verwaltungsorgan mit hoheitlichen Aufgaben betraut, wird es zur Verwaltungsbehörde.
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