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Wirtschaftsfachwirt VWL/BWL (Subject) / VWL/BWL (Lesson)

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  • a) 4 Kriterien für Existenzgründer zur Entscheidung einer Unternehmensform = Rechtsmerkmale? b) 2 Personen- und Kapitalgesellschaften c) 3 Unterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften a) Kriterien/Rechtsmerkmale: Anzahl der Gründer, Startkapital, Haftung auch mit Privatvermögen?, Höhe der Steuerbelastung, Haftungsbedingungen, Kreditwürdigkeit, Gewinnverteilung/-ausschüttung, Wer übernimmt die Geschäftsführung?, Publizitätspflicht (Veröffentlichung der Bilanz)?, Eintrag ins Handelsregister?b) Personengesellschaften: OHG (offene Handelsgesellschaft), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Kapitalgesellschaften: AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschr. Haftung)c) - bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter, bei Kapitalgesellschaften die juristische Person- bei Personengesellsch. haften die Gesellschafter mit ihrem Gesamtvermögen, bei Kapitalgesellschaften i. d. R. mit der Einlage- Kapitalgesellschaften benötigen Mindestkapital, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist.
  • a) Was ist Fremd-, Eigenkapital? b) 3 Unterscheidungskriterien von Eigen- und Fremdkapital? c) Investion u. Finanzierung? a) Eigenkapital: = Der Teil des Vermögens, der nach dem Abzug der Schulden übrig bleibt. Zum Beispiel durch Einlagen der Gesellschafter wird Eigenkapital in das Unternehmen investiert (zeigt die Besitzanteile eines Gesellschafters). Sollte ein Gesellschafter zum Beispiel 40% des Eigenkapitals in das Unternehmen investiert haben, gehören ihm auch 40% des Unternehmens. Fremdkapital = sozusag. die Schulden eines Unternehmens. Wegen der zeitlich befristeten Überlassung von Kapital, durch Banken oder andere Geldgeber, müssen Zinsen gezahlt werden.Unterschied zwischen Eigenkapital und FremdkapitalDas Eigenkapital ist ein Beteiligungsverhältnis, das Fremdkapital ein Schuldverhältnis. Ein wichtiger Unterschied zur Unterscheidung von Eigenkapital und Fremdkapital liegt somit in der Haftung.b) - Auf Fremdkapital müssen Zinsen gezahlt werden, bei EK werden welche erwirtschaftet- Zinsen bei FK absetzbar, beim EK Nicht- FK mindert den U.gewinn- FK wird von Banken in Form von Hypotheken/Bürgschaften abgesichert, beim EK nichtc) Investition = Mittelverwendung, Aktivseite d. Bilanz, (Geldmittel wd. zielgerichtet verwendet)Finanzierung = Mittelherkunft; = Kapitalbeschaffung, steht auf der rechten/passiv- Seite der Bilanz.
  • a) Welche Gesellschaftsformen gibt es? b) Welche Rechtsformarten gibt es? Grundsätzliche U. in Personen (Mensch steht im Vordergrund) und Kapitalgesellschaften (Kapital im Vordergrund, hier werden bei einer AG z. B. die Gesellschafter an einem Börsentag häufig gewechselt, was bei einer Personengesellschaft nicht so einfach geht)!Personengesellschaften: - OHG, KG (Kommandit), GbR, BGB-GesellschaftKapitalgesellschaften (nur Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer):- GmbH, AG, UGb) Rechtsformarten:* Einzelunternehmung: Kleingewerbetreibenden, Kaufmann (=wer ein Handelsgewerbe betreibt), Freie Berufe* Personengesellschaften: OHG, KG, GBR, BGB-Gesellschaft* Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, UG* Mischformen & sonstige: GmbH & Co. KG, KGaA (auf Aktien), Genossenschaft, Partnergesellschaft
  • Einzelunternehmen (= Nichtkaufleute/ Kleingewerbetreibende) a) Rechtsmerkmale? b) 3 Vor- u. Nachteile Rechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: nichts vorgeschrieben * Gründerzahl: 1* Haftung: haftet alleine, weil er Einzelunternehmer ist, unbeschränkt (=auch mit Privatvermögen) -> mit Gesellschafts- und Priv.vermögen.(* dementsprechend keine Publizitätspflicht, muss nur im Finanzamt seine Steuerklärung abgeben)* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: alleine/Alleinentscheidung des Inhabers* Besteuerung: GwSt + ESt* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung -> geringe Kosten* Eintragung ins HR: Nein* Vertrag/Formvorschriften: keineVorteile:- Einzelunternehmer kann allein entscheiden- Gewinn nicht aufteilen- schnelle EntscheidungenNachteile:- Haftung mit Privatvermögen- Begrenzte Vergrößerungsmöglichkeit, um auch andere Geschäftsbereiche zu erschließen, da er alleine ist- und auch begrenzte Vergrößerungsmöglichkeit bei Kapitalbedarf, wenn er z. B. Investitiionskapital braucht -> AG wär dafür die bessere Form
  • Einzelkaufleute (=Kaufmann =Handelsgewerbetreibende) a) Rechtsmerkmale b) Vor- und Nachteile? Rechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: nichts vorgeschrieben* Gründerzahl: 1* Haftung: unbeschränkt mit Gesellschafts- und Priv.vermögen (/gesamten Vermögen).* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: alleine/Alleinentscheidung des Inhabers, Bestellung des Prokuristen möglich (immer wenn auch Eintragung ins HR erforderlich ist!)* Eintragung ins HR: JA* Besteuerung: GwSt + ESt + USt* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung u. Anmeldung zur Eintragung ins HR -> rel. geringe Kosten* Vertrag/Formvorschriften: keineVorteile:- Schnelle Entscheidungsmöglichkeite- keine Gewinnverteilung- keine Streitigkeiten bei der UnternehmensführungNachteile:- Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sind nur begrenzt- Einzelkaufmann ist für alle Geschäftsverluste oder Schulden persönlich haftbar
  • GbR (=Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Nichtkaufleute/ Kleingewerbetreibende) a) Rechtsmerkmale b) Beispiele Nennt man auch BGB-GesellschaftRechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: nichts vorgeschrieben* Gründerzahl: mind. 2 (immer bei Personengesellschaften)* Haftung: alle Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Alle Gesellschafter führen die Geschäfte gemeinsam und gemeinsame Vertretung, sofern nichts anderes im Gesllschaftsvertrag geregelt ist.* Eintragung ins HR: Nein* Besteuerung: GwSt + ESt* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung -> geringe Kosten* Vertrag/Formvorschriften: schriftl. Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderl., aber zu empfehlenFängt die GbR an Handel zu betreiben, wird sie zu einer OHG!Beispiele: Lotto-Tipp-Gemeinschaft, Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis, Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (Arbeitsgemeinschaft, Joint-Venture, Gelegenheitsgesellschaft)Vorteile:Nachteile: Vorteile:- Schnelle Entscheidungsmöglichkeite- keine Gewinnverteilung- keine Streitigkeiten bei der Unternehmensführung Nachteile:- Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sind nur begrenzt- Einzelkaufmann ist für alle Geschäftsverluste oder Schulden persönlich haftbar
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft, Kaufmann) - Rechtsmerkmale - Vor- und Nachteile gemeinschaftliche FirmaRechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: nichts vorgeschrieben* Gründerzahl: mind. 2 (immer bei Personengesellschaften)* Haftung: alle Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Obliegt allen Gesellschaftern u. zwar als Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht, sofern nichts anderes im Gesllschaftsvertrag geregelt ist. Bestellung von Prokuristen möglich.* Eintragung ins HR: Ja* Besteuerung: GwSt + ESt* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister -> rel. geringe Kosten* Vertrag/Formvorschriften: schriftl. Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderl., aber zu empfehlen!* Gewinnverteilung: - 1. laut Vertrag- soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurdelt. HGB 4% auf Kapitaleinlage und Rest nach KöpfenVorteile:- verschiedene Kompetenzen ergänzen sich (z.B. ein "Entwickler" und ein "Vertriebler"); - Risiken (v.a. das Haftungsrisiko) werden mit anderen geteilt; - Finanzierung erfolgt durch mehrere Gesellschafter (dadurch höheres Eigenkapital)- man hat ein "stabileres" Unternehmen (was passiert, wenn z.B. der Einzelunternehmer im Urlaub oder für längere Zeit krank ist? Bei der OHG ist in der Regel "immer jemand da".)Nachteile:- Haftung auch mit persönlichen Vermögen, auch schon für Forderungen, die vor dem Einstieg des Gesellschafters in die oHG entstanden sind und noch weitere 5 Jahre nach Ausscheiden des Gesellschafters- Gefährdung der OHG durch Auseinandersetzungen der Gesellschafter
  • KG (Kommandit-Gesellschaft; Kaufmann) - Rechtsmerkmale - Vor- und Nachteile - Gründe einer Auflösung einer KG? gemeinschaftliche Firma Rechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: nur Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig)* Gründerzahl: mind. 2 (immer bei Personengesellschaften)-> mind. 1 Komplementär=Vollhafter u. mind. 1 Kommanditist=Teilhafter* Haftung:- Komplementär unbeschränkt, mit ganzem Vermögen, Kommanditist beschränkt auf die geleistete Einlage.- Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, i. d. R. erst, nach Eintragung ins HR -> die Schulden der Gesellschaft haftet also nur das Vermögen, dass die Gesellschaft hat! <- Aktivseite der Bilanz = Mittelverwendung/Vermögen! Es haftet nicht das Privatvermögen der Gesellschafter!alle Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Grundsätzlich nur Komplementär, Bestellung von Prokuristen möglich.* Eintragung ins HR: Ja* Besteuerung: GwSt + ESt* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister -> rel. geringe Kosten* Vertrag/Formvorschriften: schriftl. Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderl., aber zu empfehlen!*Gewinnverteilung:1. laut Vertrag2. laugt HGB: 4% der Einlage, den Rest in angemessenen Verhältnis Vorteile:- Für Familiengesellschaften günstige Rechtsform verschiedene Kompetenzen ergänzen sich (z.B. ein "Entwickler" und ein "Vertriebler");- Geschäftsführung bleibt beim unbeschränkt haftenden- Breite Kapitalbasis durch Kommanditisten vorhanden Nachteile:- volle unbeschränkte Haftung der Komplementäre- starkes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschafter wegen der "Einzelvertretungsmacht" der Komplementäre erforderlich- Nachfolgeprobleme, falls der Gesellschaftervertrag mit dem Testament nicht übereinstimmtGründe f. Auflösung:- Insolvenz u. Löschung aus dem HR (Gilt für alle Gesellschaften!)- Beschluss der Gesellschafter
  • GmbH (Gesellschaft m. beschränkter Haftung) - Aufgaben der Organe - Rechtsmerkmale - Vor- und Nachteile = juristische Person (Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat bei mehr als 500 MA), Handelsregister Abt. B (Kapitalgesellschaften)Aufgaben:* GF: Leitung im Innen- und Außenverhältnis, Einberufung Gesellschafterversammlung* Gesellschafterversammlung: GF ernennen/abberufen, Entscheidung über Gewinnverteilung, SatzungsänderungRechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital/Gründungskapital 25.000€* Gründerzahl: mind. 1 Gesellschafter* Haftung: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen - nicht Privatverm.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Geschäftsführer, * Eintragung ins HR: Ja* Besteuerung: GwSt + ESt + Körperschaftssteuer* Formalitäten/Kosten: Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister -> insg. sehr umfangreiche Formalitäten -> hohe Gründungskosten* Vertrag/Formvorschriften: - schriftl. Gesellschaftsvertrag zwingend erforderl. - Mindestinhalt gesetzl. geregelt- notarielle Beurkundung erfoderlich- notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden *Gewinnverteilung:1. laut Vertrag2. laugt HGB: 4% der Einlage, den Rest in angemessenen Verhältnis-> Für kleine und mittlere U. geeignet Vorteile:- flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrages- keine persönliche Haftung der Gesellschafter- gewinnmindernde Vergütung bei Mitarbeit im eigenen Unternehmen Nachteile:- hohe Formalitäten bei Gründung, Unternehmensführung und Auflösung der GmbH- Buchführungs- und BilanzierungspflichtGründe f. Auflösung:- Insolvenz u. Löschung aus dem HR (Gilt für alle Gesellschaften!)- Beschluss der Gesellschafter
  • UG (Unternehmensgesellschaft) - Rechtsmerkmale - Vor- und Nachteile = eine "Möchtegern GmbH", deren Gesellschafter noch nicht einmal 25.000€ haben, die aber keine volle Verantwortung übernehmen wollen= haftungsbeschränktRechtsmerkmale:* Kapital/Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital/Gründungskapital 1€ in Bar* Gründerzahl: mind. 1 Gründer* Haftung: (wie bei GmbH) Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen - nicht Privatverm.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Geschäftsführer, wie bei GmbH* Eintragung ins HR: Ja* Besteuerung: GwSt + ESt + Körperschaftssteuer* Formalitäten/Kosten: (wie bei GmbH) Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister -> insg. sehr umfangreiche Formalitäten -> hohe Gründungskosten* Vertrag/Formvorschriften: (wie bei GmbH)- schriftl. Gesellschaftsvertrag zwingend erforderl. - Mindestinhalt gesetzl. geregelt- notarielle Beurkundung erfoderlich- notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden Vorteile:- bereits mit einem Euro Stammkapital lässt sich eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung gründenNachteile:- Aufgrund des geringen Mindeststammkapitals haben UGs ein mieses Ansehen. Vertragspartner treten UG-Geschäftsführern misstrauisch gegenüber – was dazu führt, dass man mit einer UG meist Sicherheiten vorweisen oder Vorleistungen erbringen muss, ehe es zum Vertragsabschluss kommt. Gründe f. Auflösung:- Insolvenz u. Löschung aus dem HR (Gilt für alle Gesellschaften!)- Beschluss der Gesellschafter
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  • AG (Aktiengesellschaft) - Organe - Rechtsmerkmale = juristische Person (=kein Mensch)Organe:- Vorstand: Führt die Geschäfte, Leitung im Innen- und Außenverhältnis, Erstellung Jahresabschluss, Bericht an Aufsichtsrat, Vorschlag Gewinnverwendung- Aufsichtsrat: beaufsichtigt/kontrolliert den Vorstand, prüft Jahresabschluss, bestellt Vorstand, Hauptversammlung, Ernennung der Aufsichtsratmitglieder (Arbeitgeber)- Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre Rechtsmerkmale:* Rechtsgrundlage: Aktiengesetz (Gesellschaftsform ist im Aktiengesetz geregelt)* Kapital/Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital/Gründungskapital 50.000€ (in Aktien zerlegtes Grundkapital)* Gründerzahl: mind. 1 Gründer* Haftung: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen - nicht Privatverm.* Geschäftsführung/Entscheidungsbefugnis: Vorstand, weitere Entscheidungszentren: Aufsichtsrat & Hauptversammlung, Bestellung von Prokuristen möglich* Eintragung ins HR: Ja* Besteuerung: GwSt + USt + Körperschaftssteuer + Kapitalertragssteuer* Formalitäten/Kosten: - schriftl. Gesellschaftsvertrag zwingend erforderl. - Mindestinhalt gesetzl. geregelt- notarielle Beurkundung erfoderlich Vorteile:- bereits mit einem Euro Stammkapital lässt sich eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung gründen Nachteile:- Aufgrund des geringen Mindeststammkapitals haben UGs ein mieses Ansehen. Vertragspartner treten UG-Geschäftsführern misstrauisch gegenüber – was dazu führt, dass man mit einer UG meist Sicherheiten vorweisen oder Vorleistungen erbringen muss, ehe es zum Vertragsabschluss kommt. Gründe f. Auflösung:- Insolvenz u. Löschung aus dem HR (Gilt für alle Gesellschaften!)- Beschluss der Gesellschafter
  • GmbH & Co. KG - Rechtsmerkmale? - Grund für eine Gründung dieser Rechtsform? = eine Sonderform der KG* =Personengesellschaft (Mischgesellschaft: juristische u. natürliche Personen)* Vollhafter = GmbH (nur mit Gesellschaftsvermögen)* keine Publizitätspflicht (nicht Veröffentlichung der Bilanz)* Freibetrag 24.500 € bei Gewerbesteuer* Kommanditisten (=Teilhafter): keine Geschäftsführungsbefugnis=> ist eine Personengesellschaft, deren Vollhafter eine nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftende juristische Person ist, nämlich die GmbH.Grund:- es handelt sich um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (hier haftet niemand mit Privatvermögen)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) = Mischform= Beteiligung an einer KG in Form von Aktien
  • Genossenschaft = wird im Genossenschaftsregister behandelt= Kapitalgesellschaft= Zusammenschluss von mind. 3 Personen für einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb.Zur Gründung wd. mind. 3 Personen benötigt* Eintrag ins Genossenschaftsregister* Firmierung mit Zusatz eGOrgane:- Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung-->  Gründung meist aus sozialen Zwecken
  • Partnergesellschaft = Zusammenschluss von nur natürlichen Personen -> Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure,...)* Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
  • Prokurist - Was darf er? siehe §49 HGB- darf alles was der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt,ausser:- Gründstücke veräußern = verkaufen! Ausser durch besondere Erteilung dieser Befugnis.- Grundstücke belasten- aber Grundstücke kaufen- Jahresabschluss unterschreiben- Handelsgewerbe auflösen- Prokura erteilen
  • 5 Phasen der Existenzgründung [GOKUF] 1. Geschäftsidee = Grundlage für eine erfolgreiche Selbstständigkeit2. Orientierung = Infos zum Markt, Branche und Wettbewerbssituation müssen gesammelt werden.3. Konzeption: detaillierte Planung in Form eine Businessplans4. Umsetzung: Realisierung der Neugründung (Rechtsform, Behörden, ...)5. Festigung: Erfolpotentiale analysieren & neue strategische Ziele (nehme ich neuen Gesellschafter mit auf?)
  • 8 Elemente eine Businessplans 1. Geschäftsidee: Zweck des U., Art des Produkts, Unternehmensziel2. Marktanalyse:  Wer und wo sind die Kunden, Entwicklung der Branche, Konkurrenz3. Standortanalyse: Kaufkraft der Kunden, Infrastruktur, Personal vorhanden?, Höhe d. Gewerbesteuer4. Marketing & Vertrieb: Preis, Vertriebswege, Werbung5. Organisation: Organisationsform, Mitarbeiter, Aufgabenverteilung (Aufbau- u. Ablauforga)6. Rechtsform: Haftung, Vertretung, Steuer7. Chancen & Risiken: SWOT Analyse, Alternativstrategien8. Finanzierung: Kapitalbedarf, Liquiditäsreserve, EK/FK
  • a) Gründe für Unternehmenszusammenschlüsse (primäre Ziele)? b) Weitere Ziele a) -> bessere Markt- und Absatzbedingungen generieren:- günstigere Produktionsverhältnisse- Verbesserung der Wirtschafltichkeit- Erschließung gemeinsamer Märkte- Stärkung der Position innerhalb der Branche- Senkung des Risikos für einelne Unternehmerb) - nach der Funktion/Bereich (Marketing: Gemeinsames Bewerben auf einer Messe, Forschung & Entwicklung, Beschaffung: Einkaufsgenossenschaften)- nach Märkten (regional, überregional: Vermieter v. Ferienwohnungen aus ganz Bayern beschließen gemeinsamen Katalog zu machen, national, international)- nach der beabsichtigten Dauer (nur für bestimmtes Projekt oder langfristige Zusammenarbeit, ...)
  • a) Kooperation & Konzentration? b) Kartell, Konzern, Fusion, Trust? c) Joint Venture, Gelegenheitsgesellschaft, Arbeitsgemeinschaft, Interessengemeinschaft? a) Kooperation = enge Zusammenarbeit von Unternehmen, bei der die jeweiligen Partner ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, während die wirtschaftliche Selbstständigkeit teilweise eingeschränkt ist. (z. B. Joint Venture, Konsortium, Interessengemeinschaft)-> zur gemeinsamen Durchführung von Großprojekten oder zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Interessen gegenüber Dritten.Konzentration = Zusammenschluss von Unternehmen, unter einheitlicher Leitung.Die U verlieren ihre wirtschaftl. Selbstständigkeit, während die rechtliche bei bestimmten Formen bleibt. (Bsp. Konzern)b) Kartell = Vertraglicher Unternehmenszusammenschluss, zur Einschränkung der Wettbewerbsbedingungen. Die U bleiben rechtlich selbstständig, während die wirtschaftliche teilweise aufgegeben wird. Bsp. Unternehmensabsprachen bzg. Preis, Quoten, oder Gebiete. Ist nach dt. u. europäischen Kartellrecht verboten!Konzern = Zusammenschluss von Unternehmen unter einer wirtschaftlichen Leitung (Konzernmutter). U bleiben rechtlich selbstständig, aber geben ihre wirtschaftliche auf (Konzerntöchter). Meist GmbHs.Fusion = Zusammenschluss von mehreren U durch Verschmelzung, die ihre rechtliche u. wirtschaftliche Selbstständigkeit voll aufgeben und ein neues U gründen. Bsp. auch Trust!Joint Venture = Mind. 2 U arbeiten zusammen u. gründen ein neues U. (Gemeinschaftsfirma).Beide U bleiben rechtlich selbstständig. Sitz jeweils in einem anderen Land (meist international)Ziel: Gewinnerzielung, Absicherung, langfristig erfolgreich arbeitenGelegenheitsgesellschaft = z. B. meist GbR (Auch Arbeitsgemeinschaft Bereich Bau)Zusammenschluss ist zeitl. begrenzt, meistens für 1 ProjektZusammenschluss v. mind. 2 U.Rechtliche u. meist auch wirtschaftliche Selbstständigkeit Interessengemeinschaft= Bsp. große Pharmafirmen Längerfristige Zusammenarbeit v. U. in Form einer GbR.Nur im Innenverhältnis geregelt, keine einzelnen Namen-> Risikostreuung, Kosten minimieren, Bessere Konditionen aushandeln
  • Formen der Kooperation (Zusammenarbeit) und Konzentration (Zusammenschluss) nach Wirtschaftsstufen Konzentration nach Wirtschaftsstufen:* horizontale Konzentration:= Zusammenschluss von U der gleichen Wirtschaftsstufe (Bsp. mehrere Automobilhersteller)*vertikale:= Zusammenschluss zw. U aus unterschiedl. Wirtschaftsstufen (Bsp. Buchhandel u. Verlag, Hersteller mit Weiterverabeiterer)* diagonale/laterale/anorganische: (Seitwärtsbewegung in eine andere Branche)= Zusammenschluss zw. U, die weder auf der gleichen noch auf einer vorgelagerten Produktionsstufe agieren -> Mischkonzern (Bsp. Reiseanbieter und Nahrungsmittelunternehmen)! Bei Kooperation nur Zusammenarbeit!!!
  • a) Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren? b) Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren? a) Werkstoffe, Betriebstoffe, Hilfsstoffe, Rohstoffeb) Arbeit, Boden, Kapital
  • a) Welche betrieblichen Funktionen gibt es? b) Hauptaufgaben eines U (primäre Aufgaben)? c) Sekundäre Funktionen eines U? d) Was ist die Aufgabe der Produktion? e) Logistik & Hauptziele f) Global sourcing g) Outsourcing a) Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Investion & Finanzierung, Personal, Beschaffung, allg. BWL -> Produktionsfaktorenb) Erstellung eines Produktes - Was brauche ich?-> erhöhen den Wert der Produktionsfaktoren = direkt am Wertschöpfungsprozess beteiligtc) Bsp. Abrechnung, Verwaltung, Management-> unterstützen die Produktionswerte, aber es erfolgt kein Wertzuwachs = nicht direkt am Wertschöpfungsprozess beteiligt.d) = Kombination von Gütern u. Produktionsfaktoren, wodurch neue Produkte hergestellt werden.e) Sorgt dafür, dass die ganzen Materialien u. Produkte sowohl innerhalb als auch außerhalb eines U. immer wieder zur Verfügung stehen.Hauptziel 7 Rs:Die richtige Ware in der richtigen Menge zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Qualität zu den richtigen Kosten mit den richtigen Informationen am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen.f) Global sourcing = Globalisierung = weltweite Vernetzungg) = Auslagerung der Produktionsstätte (keine eigen Produktion)
  • a) 3 mögliche Bereiche der Logistik b) Prozess zur Produktion eines Gutes a) Beschaffungslogistik, Produktionslogistik, Distributionslogistikb) 1. Beschaffung der erforderlichen Inputs (Produkt.faktoren)2. Anschließend werden diese in der Produktion verwendet, um das Erzeugnis zu erstellen.3. Das Marketing versucht die Produkte an den Kunden zu bringen.4. Durch die Logistik werden dann die erfoderl. Güter innerhalb u. außerhalb des Betriebes zur Verfügung gestellt werden.
  • a) Marketing b) Marketing Mix a) = Die Unternehmensführung von Seiten der Absatzwirtschaftb) Marketing Mix (4Ps):Product, Price, Place & Promotion = die optimale Kombi der 4 absatzpolitischen Instrumente: Produktpolitik, Preispolitik, ...
  • a) Warum greift der Staat bei Kooperations- und Konzentrationsprozessen ein? b) Wie greift der Staat ein? a) - wg. Verbote v. Wettbewerbsbeschränkenden Kartellen u. Absprachen- für Kooperationserleichterungen für kleine u. mitllere U., für bessere Überlebenschancen am Markt- Kontrolle der Kooperationsprozesse, um das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung (Monopol) zu verhindern- Missbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden Stellungenb) - grundsätzliches Kartellverbot mit Ausnahmen- Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung- Kontrolle von Konzentrationsprozessen- Verbot der Diskriminierung o. Behinderung anderer UN durch marktbeherrschende U.
  • Rechnungswesen? = Das betriebliche Rechnungswesen ist ein System zur Ermittlung, Verarbeitung, Speicherung und Abgabe von Informationen über ausgewählte wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge eines Betriebes. Es dokumentiert die Zahlungsströme eines Unternehmens.
  • a) Finanzierung & Investition? b) Wann erhöht sich das Eigenkapital? c) Außenfinanzierung d) Innenfinanzierung e) Absatz a) Finanzierung = Beschaffung von fianziellen Mitteln (Kapital) für betriebliche Zwecke. (=Kapitalherkunft)Passivseite der Bilanz: EK + FKInvestition = Verwendung der finanziellen Mittel (Mittelverwendung)Aktivseite der Bilanz: AV + UVb) Wenn ich den Gewinn nicht ausschütte.Bei OHG erhöhen bestehende Aktionäre ihre Einlagen o. nehmen neue Aktionäre auf.c) = Mittel die nicht aus dem eigenen U stammen. Durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder Kredite.d) = innerbetrieblich erwirtschaftete Gelder.Gewinne werden nicht (vollst.) an Gesellschafter ausbezahlt, Auflösung von Rückstellungene) = der Verkauf der betrieblichen Erzeugnisse an die Kunden. (Menge)
  • Wie wirkt sich eine Erhöhung der Abschreibungssätze durch den Staat auf dei Investitionstätigkeit der U aus? Erhöhung der AfA-Sätze wirkt sich positiv auf die Investitionstätigkeit aus, da durch die Steuerersparnisse mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.-> U hat größeren Anreiz zu investieren, da Abschreibungen den Gewinn schmälern (Steuern wg. gespart)
  • a) Käufermarkt & Verkäufermarkt? b) Warum wird in vielen Märkten eher von einem Käufermarkt als Verkäufermarkt gesprochen? a) Käufermarkt = Die Macht liegt beim Käufer. Hier hat der Käufer die stärkere Verhandlungsposition als der Verkäufer. Bsp. weil Angebot die Nachfrage übersteigt. Der Bedarf ist nicht dringlich u. zeitlich verschiebbar, Verkäufer ist vom Käufer abhängig, Märkte sind gesättigtVerkäufermarkt = Die Macht liegt beim Verkäufer. Ursache eines Verkäufermarkts ist ein Angebotsdefizit, das sich bei sinkendem Angebot und konstanter Nachfrage ergibt, bzw. ein Nachfrageüberschuss, der sich bei steigender Nachfrage und konstantem Angebot ergibt, Konkurrenz wird durch Kartelle ausgeschaltetMarktsituation: steigende Preiseb) - Durch die Transparenz und globalen Handelsbeziehungen am Gütermarkt, hat der Käufer eine bessere Möglichkeit die Preise zu vergleichen und auch im Ausland zu beziehen.- Zu Viele Anbieter auch über das Internet- Die Bedürfnisse der Käufer verändern sich oder die Ansprüche steigen
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  • Mögliche Reaktionen des U. auf steigende Rohstoff-/Einstandspreise - Erhöhung des Verkaufspreises- Umstellen des Herstellungsverfahrens- Ausweichen auf alternative Rohstoffe
  • Ziele staatlicher Konjunkturpolitik = magisches Viereck:
  • U: Die freie Marktwirtschaft und sozialer Marktwirtschaft? Freie Marktwirtschaft:- Der Staat sorgt für die innere und äußere Sicherheit, greift aber nicht in das wirtschaftliche Geschehen ein.- Die U können produzieren was sie wollen, es herrscht sogenannte Gewerbefreiheit.Soziale Marktwirtschaft:- Der Staat greift in das wirtschaftliche Geschehen ein, um auch soziale Ziele zu erreichen (z. B. Kündigungsschutz, Mutterschutz)- Der Staat greift in die sog. Gewerbefreiheit ein, z. B. wenn die Gefahr besteht, dass von bestimmten Produkten besondere Gefahren ausgehen.Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft!
  • Anlass der Steuern, Verbrauchssteuer *Verbrauchssteuern (werden auf den Verbrauch von Gütern o. DL erhoben) können das Verhalten der Konsumenten lenken. Wenn der Staat der Meinung ist, dass aus Gründen der Gesundheit (z. B. Tabaksteuer) oder des Umwelchtschutzes (z. B. Ökosteuer) die konsumierte Menge reduziert werden soll, wird er in diesen Bereichen höhere Steuern ansetzen. * Bei einer Steuererhöhung erhöht sich auch der Angebotspreis.Die Angebotskurve verschiebt sich nach links oben.Das Marktgleichgewicht findet bei einem höheren Gleichgewichtspreis, aber bei einer geringeren Menge statt.* Der Staat wirtschaftet mit diesen Einnahmen – und investiert sie an wichtigen Stellen in die Gemeinschaft. Er baut Schulen und Straßen, unterstützt Arbeitslose und Hilfsbedürftige.