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Recht & Steuern (Subject) / Recht & Steuern (Lesson)
- a) Formvorschriften der Bürgschaftserklärung b) Nichteinhaltung der Formvorschrift bei Abgabe einer WE a)1) Bürgschaftserklärung durch Privatmann, Schriftform gem. §766 BGB2) Bürgschaftserklrung durch Kaufmann, Formfreiheit gem. §350 HGB b) Nichtigkeit wg. Formmangels der Erklärung, gem. §125 BGB
- Abgabe einer WE unter Abwesenden: Sinnvolle Möglichkeiten, um sicherstellen zu können, dass eine Kündigung bei Abwesenden rechtzeitig zugeht? - Einwurfeinschreiben (Briefträger wirft den Brief, falls der Adressat nicht zu Hause ist in den Briefkasten. Damit gilt er als zugegangen.- Zustellung druch Vermittlung eines Gerichtsvolziehers nach den Vorschriften der ZOP- Einwurf durch Boten (Bote händigt den Brief persönlich aus und lässt sich den Empfang quittieren o. wirft den Brief unter Anwesenheit eines Zeugen in den Briefkasten)
- a) Unterschied Verbraucher u. Unternehmer? b) Warum gesetzliche Unterscheidung zw. Verbraucher u. Unternehmer? a) Verbraucher ist immer eine natürliche Person und Unternehmer kann eine natürliche, rechtsfähige oder juristische Person, eine rechtsfähige Personengesellschaft. b) Die Regeln im BGB sollen den Verbraucher schützen und die strukturellen Ungleichheiten des Verbrauchers gegü. dem Unternehmer ausgleichen.Unternehmer haben gegü. den Verbrauchern einen Informationsvorsprung in der Erfahrung u. in der Verhandlungsposition.
- Schuldrecht: Miet- und Pachtvertrag + Hauptleistungspflichten Darlehensvertrag + Hauptleistungspflichten Dienstvertrag + Hauptleistungspflichten Werkvertrag + Hauptleistungspflichten Mietvertrag: Mietverträge begründen Dauerschuldverhältnisse!Vermieter überlässt die Mietsache auf Zeit zur Nutzung. Der Mieter ist zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet.Pachtvertrag: Selben Pflichten wie beim Mietvertrag!Vermieter überlasst die Mietsache auf Zeit zu Gebrauch und Fruchtgenuss (Verpachtung von Acker mit Obstbäumen pachtet, oder Restaurant u. Fruchtgenuss ist das Geld der Gäste z. B.)Hier muss der Pächter die Pacht zahlen!Darlehensvertrag: verpflichtet den Darlehensgeber das Darlehen in voller Höhe auszuzahlen und den Darlehensnehmer das Darlehen wie vereinbart zu verzinsen und zu tilgen.Dienstvertrag: Ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Er ist zeitbestimmt. Bsp. Arbeitsvertrag - Achtung, nicht alle Arbeitsverträge sind Dienstverträge!!Werksvertrag: Ist erfolgsbestimmt! Bsp. Reparatur durch HandwerkerDurch den Werkvertrag verfplichtet sich der Unternehmer zur Erbringung eines bestimmten Arbeitserfolges. Der Besteller hat den vereinbarten Werklohn zu zahlen.
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