BilSt (Subject) / 493 neu (Lesson)
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- Finanzierungsleasing lt. Erlass dem LG zuzurechnen => alles wir bei normalem Mietvertrag Sonderzahlung gilt als Mietvorauszahlung => RAP über die Grundmietzeit u. linear aufzulösen => da Rg vorliegt, ist VSt abziehbar u. nicht in RAP zu berücksichtigen, sondern als Sonstiger VG auszuweisen
- Erwerb mit Abbruchabsicht altes Gebäude fast wertlos Abbruchabsicht, da innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung Abriss siehe H 6.4 für Vorgehen
- Computerprogramme - Computeranwendungsprogramm mit eigenen Befehlsstrukturen: entg. erworbenes VG/WG d. AV Aktivierung mit AK abzgl. Abschreibungen - Trivialprogramm: abnutzbares bewegliches u. selbständig nutzbares WG d. AV => lin Afa
- Aktien einer AG im BV Gratisaktien aus Gesellschaftsmitteln Veräußerung d. Gratisaktien - Aktien gehören zum gew. BV - bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) haben die Ges. keine zusätzlichen Leistungen zu erbringen - bei Ges. ergeben sich keine stl. Auswirkungen, 1 KapErhStG - Ausgabe d. Gratisaktien führt nicht zu Erhöhung d. Wertbestandes => weiterhin Aktivierung mit AK d. Altaktien - urspr. AK werden nunmehr auf Altaktien u. Gratisaktien verteilt - durch Veräußerung entsteht Veräußerungsgewinn => 6b (10) anwenden ==> Behaltensvoraussetzung an Altaktien ausrichten
- Buchen der Rücklage 6.6 Entschädigung - Buchwert zerstörter Gegenstand: Bildung d. Rücklage: sbA an Rücklage R 6.6 EStR Auflösung nach Ersatzwirtschaftsgut: Str. Abschr. an Fahrzeuge Rücklage R 6.6 EStR an sbE
- Beseitigungskosten bei kontaminiertem Boden bei Bau eines Gebäudes Voraussetzung nachtrl. AK für GuB: Kontaminierung muss bereits bei Bestimmung d. Teilwerts im Zeitpunkt der Einlage d. GuB berücksichtigt werden TW-Afa auch nicht vorzunehmen, da Wert d. Grundstücks nicht gesunken ist Andere Möglichkeit: Aktivierung nachträgl. AK u. dann TW-Afa
