Steuergegenstand
jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit im Inland betrieben (Inlandsbetrieb) Reisegewerbebetriebe
Gewerbebetriebe: gewerbliche Unternehmen im Sinne des EStG
1. Gewerbebetriebe kraft Betätigung gewerbliche Einzelunternehmen und gewerbliche Personengesellschaften Gewerbebetriebe kraft gewerblicher Prägung (GmbH & Co KG) 2. Gewerbebetriebe kraft Rechtsform Kapitalgesellschaften etc. sonstige juristische Personen des Privatrechts, soweit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten (Tätigkeit muss über bloße Vermögensverwaltung hinausgehen) 3. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Hinzurechnen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag Ableitungen des Gewerbeertrag aus den nach einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewerbesteuerliche Korrekturen nach §§8,9
Funktion der Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
Gewährleistung des Objektcharakters der Gewerbesteuer Sicherung des Inlandcharakters der Gewerbesteuer Verhinderung einer gewerbesteuerlichen Doppelbelastung oder Nichtbesteuerung Vermeidung des Nebeneinanders von Gewerbesteuer und Grundsteuer Umsetzung sozial- und wirtschaftspolitischer Ziele
einkommensteuerliche Behandlung der GewSt
Gewerbesteuer stellt bei der Einkommensteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe dar bei den Einzelunternehmern und den Gesellschaftern einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erfolgt eine pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in Höhe des 3,8 fachen des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages