"Sozialversicherungsrecht" (Subject) / Modul 2 (Lesson)

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Modul 2

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  • Grundlagen der Versicherungspflicht? Beschäftigung AN gegen Entgelt --> Versicherungspflicht --> KV/RV/AV/PV
  • 3 Kriterien zur SV-Pflicht? 1. Arbeitsentgelt 2. Personenkreis: Arbeiter+Angestellter AN 3. Beschäftigung (Anstellung)
  • Risiken bei SV-Pflicht? Falsche Abführung der SV-Beiträge - Risiko liegt beim AG
  • Versicherungspflichtig in der sozialen PV? Versicherungspflichtig in der privaten PV? Soziale PV: Alle Mitglieder der geesetzlichen KV (auch freiwillige Mitglieder) Private PV: Alle Privatversicherten (privater Pflegeversicherungsvertrag Pflicht)
  • Abgrenzung Angestellter/Selbständiger (Scheinselbständigkeit) AN: Wirtschaftliche Abhängigkeit von AG, weisungsgebunden, keine Unternehmerrisiko, Entgelt, festgelegte Arbeitszeit (Ort, Art und Weise) Selbständig: Unternehmerrisiko, eigene Betriebsstätte, Beschäftigung von AN, Gewerbeanmeldung, Unternehmerlohn/Gewinn
  • Versicherungspflicht Gesellschafter? Personengesellschaft (OHG, BGB-Gesellsch., KG [Komplementär]): Nein Personengesellschaft (KG Komanditist): Ja/Nein Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, GmbH & Co. KG): Ja/Nein (maßgeblich Erfl... maßgebend)
  • Möglichkeit der Haftung bei Gesellschaftern? Personengesellschaft: direkt, unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch Kapitalgesellschaft: Gesellschaftsvermögen, Geschäftsführerhaftung
  • Prüfung Versicherungspflicht Mitarbeitende Familienangehörige? Nach allgemeinen Kriterien
  • Entscheidungskriterien Familienangehörige? Tatsächliche Mitarbeit Ersatz für fremde Arbeitskraft Tatsächliches angemessenes Entgelt Arbeitsvertrag (Urlaub, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit)
  • Checkliste Scheinselbständigkeit? Arbeitet freier MA alleine? Nur geringfügige Beschäftigte? Arbeiten nur Familienangehörige? Ist der MA an einen Auftraggeber gebunden (5/6 des Umsatztes bei ihm)? Ist Arbeitsort vorgegeben? Ist Arbeitszeit vorgegeben? Ist Art und Weise Arbeitsabwicklung vorgegeben? Ist freier MA an Personal, Kapital, Maschinen gebunden? Ist der freie MA an Preisvorgaben und Bezugsquellen gebunden? (sind 2 oder mehr Kriterien erfüllt, kann Scheinselbständigkeit vorliegen)
  • Folgen Scheinselbständigkeit? Für AN: Freier MA wird Angestellter, Pflichtversicherung in KV/RV/AV/PV, Kündigungsschutz, Anspruch Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Nettogehaltsanspruchs in Höhe des bisherigen Honorars Für AG: Auftraggeber wird zum AG, Nachzahlung SV-Beiträge (bis zu 4 Jahre rückwirkend, Abgezogene USt muss für alle noch nicht veranlagten Jahre zurückbezahlt werden, Haftung für ESt-Schuld bis zur Höhe der LSt, Arbeitnehmeransprüche
  • Was sind arbeitnehmerähnliche Selbständige - Rechtsfolge? Kein Arbeitsentgelt über 450 Euro und im wesentlichen und auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig (5/6 Umsatz) Folge: Rentenversicherungspflicht - Beiträge müssen selbst an DRV abgeführt werden
  • Gründe für Unterbrechung der Beschäftigung Versicherungspflichtiger? EZ, Streik, Krankheit, unbez. Urlaub - längstens 1 Monat aber: bei rechtmäßigem Arbeitskampf bis zu dessen Ende
  • Fortbestehen der Mitgliedschaft/Versicherungspflicht? Anspruch Kranken/Mutterschaftsgeld Zahlung Elterngeld während EZ Leistung bei mediz. Reha Kurzarbeitergeld (SGB III) Zeiten freiwilliger Wehrdienst/Bufdi
  • Unterschied Meldung unbez. Urlaub zu KG/MuSch/Reha/Ergeltersatz unbez. Urlaub: wenn 1 voller Monat - Abmeldung Grund 34 - Anmeldung wieder mit Grund 13 Rest: Unterbrechungsmeldung Grund 51
  • Versicherungspflicht Beschäftigter (Meldepflicht AG) Anmeldung (Eintritt, KK-Wechsel), Abmeldung (Austritt, Unterbrechung), Änderungsmeldung (Änderung Name/Anschrift), Jahresmeldung/Mehrfachbeschäftigung, Stornierung (Falschmeldung), Unterbrechungsmeldung, Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitzeitregelungen
  • Meldeschlüssel Sozialversicherung? 9-Stellig 1-5: ausgeübter Beruf 6: Schulabschluss 7: Ausbildungsabschlüsse 8: Arbeitnehmerüberlassung 9: Vertragsform
  • Was/wann Versicherungsfreiheit? Bei überschreiten JAE Regelmäßiges AE der folgenden 12 Monate über JAE
  • Berechnung JAE? Alle Einkünfte (abzgl. Bezüge, die nicht AE sind) = JAE abzgl. unregelm. AE = regelm. AE abzgl. Familienzuschläge (Geburtsbeihilfe) = regelm. JAE
  • JAE 2015? 54900 Euro für gesetzl. Krankenversicherte 49500 Euro für am 31.12.2002 privat Krankenversicherte
  • Überschreiten JAE durch Erhöhung AE? Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, des erstmaligen Überschreitens, wenn regelm. Jahresarbeitsentgelt auch die JAE-Grenze des nächsten Jahres überschreitet
  • Befreiung Krankenversicherungspflicht innerhalb 3 Monate? - Änderung JAE - Aufnahme TZ während EZ - Reduzierung Wochenarbeitszeit während Pflegezeit - Bei Bezug von ALG, wenn zur min. 5 Jahre privat krankenversichert
  • Wann noch Versicherungsfreiheit in KV? - Selbständige - Selbständige Tätigkeit mehr als 18 h wöchentlich - Beamte - Beschäftigte Pensionäre - Von Krankenversicherungspflicht befreite Personen - Personen, die nach Vollendung 55. LJ krankenversicherungspflichtig werden, wenn in letzten 5 Jahren nicht gesetzl. versichert
  • Geringfügige Beschäftigung? Minijob Kurzfristige Beschäftigung (beitragsfrei 3 Mon./70 Tage Kalenderjahr
  • Pauschalbeiträge/Pauschalsteuer Minijob? 13 % KV (5 % Privathaushalt) 15 % RV (5 % Privathaushalt) + 3,7 % zum allg. Beitragssatz, wenn keine Befreiung 2 % Pauschalsteuer (
  • Erfordernisse Befreiung Rentenversicherungspflicht Minijob? - Schriftlich - AG muss Antrag aufbewahren - Meldung an Minijonzentrale innerhalb 6 Wochen - Befreiung gilt bei Mehrfachbeschäftigten für alle geringfügige Beschäftigung - Befreiung gilt ab Beginn des Kalendermonats der Antragsstellung
  • Beitragsgruppen und Personengruppenschlüssel? Pauschale Beiträge KV 6000 Pauschale Beiträge RV 0500 Geringfügig Beschäftigte 109 Kurzfristige 110
  • Mindestentgelt Minijob wegen allg. RV-Pflicht? 175 Euro --> 32,73 Euro Mindestbeitrag
  • Abrechnung wenn unter 175 Euro Minijob bspw. 130 Euro? AG: KV 13 % = 16,90 + RV 15 % = 19,50 AN: RV 130 * 3,7 % = 4,81 + RV 45 * 18,7 % = 8,42 (insg. 13,23)
  • Wann sind Aushilfstätigkeiten über 450 Euro versicherungsfrei? Wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden?
  • Wann berufsmäßig? Wenn Beschäftigung von großer wirtschaftlicher Bedeutung für AN
  • Bei wem Berufsmäßigkeit / keine Berufsmäßigkeit? Berufsmäßig: Arbeitssuchende, Leistungsbezieher bei Arbeitsagentur, Schulabgänger (wenn kein Studium beabsichtigt wird), während EZ Nicht berufsmäßig: Schüler, Studenten, versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, Hausfrau/-mann, Rentner
  • Welche Unterlagen muss der AG zum Nachweis der Versicherungsfreiheit aufzeichnen? Beschäftigungsdauer, regelmäßige wtl AZ und tats. AZ, Vorliegen weiterer Beschäftigungen, Feststellung der Bundesknappschaft, Antrag auf Befreiung Versicherungspflicht RV
  • Welche weiteren Unterlagen müssen bei kurzfristigen Beschäftigungen aufbewahrt werden? evtl. weitere kurzfr. Beschäftigungen, Status (Hausfrau, Schüler, Student, Zivi)
  • Besonderheiten Krankenversicherungspflicht bei beschäftigten Rentnern? - grunds. versicherungspflichtig wenn mehr als GfB - Vollrentner erm. KV-Beitrag, da kein Krankengeldanspruch mehr - Teilrentenbezieher allg. KV-Beitrag, da Krankengeldanspruch entstehen kann - Bezieher BU-Rente - grunds. voll KV-pflichtig - Pensionäre krankenversicherungsfrei
  • Wann Versicherungsfreiheit in RV? - Vollrentner - Bezieher Pension nach Erreichen Altersrente - Personen, die bis zum Erreichen Regelaltersrente nicht versichert waren - Personen, die nach erreichen Regelaltersgrenze Beitragserstattung aus Versicherung erhalten
  • Wann Versicherungsfreiheit in AV? - Rentner wg. Erwerbsminderung - Schüler in allgemeinbildender Schule - Beschäftigung während Arbeitslosengeldbezug - GFB - erwerbsgeminderte AN - Personen, die das Lebensjahr für Anspruch auf Altersrente vollenden (AG-Anteil muss bezahlen 0020) - Neueinstellung eines zuvor Arbeitslosen nach Vollendung 55. LJ
  • Definition allgemeinbildende Schule? Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium,
  • Wann KV-/PV-/AV-frei bei Beschäftigung Studenten? - Wöchentl. AZ < 20 h oder Beschäftigung am WE, feiertags, nachts, abends - Beschäftigung ausschl. in Semesterferien - Beschäftigung auf max. 3 Monate befristet
  • Beschäftigung von Praktikanten? Vorgeschriebenes Praktikum: Mit AE: Versicherungspflicht alle 4 Zweige Ohne AE: Versicherungspflicht: RV+AV - Rest frei - Familien- oder Praktikentenversicherung Freiwilliges Praktikum: Nur versicherungsfrei wenn GfB
  • Praktikum zwischen Studiensemester (Zwischenpraktikum)? Vorgeschrieben: Versicherungsfrei Freiwillig: Es gelten die allgemeinen Regeln für Versicherungsfreiheit von Studenten/Schülern - nur bei AE bis 450 Euro mtl. Befreiung auf Antrag
  • Krankenversicherungswahlrecht (Grundsätze)? - Jedes Mitglied hat Kassenwahlrecht - Gewählte Krankenkasse darf Mitgliedschaft nicht ablehnen - Einheitliche Regelung für versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder - Mitteilung Mitgliedschaft durch AN an AG durch Mitgliedsbescheinigung
  • Wählbare Krankenkassen? AOK, Ersatzkasse, Betriebs- und innungskrankenkasse, geöffnete BKK oder IKK, letzte Krankenkasse, Krankenkasse des Ehegatten, Knappschaft
  • Grundsätze Kassenwechsel? - AN wählt neue KK und kündigt bei bisheriger KK zum Ende des übernächsten Monats - Bisherige KK stellt innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung aus - AN legt Kündigungsbestätigung bei neuer KK vor - Neue KK stellt Mitgliedsbescheinigung für AG aus - AG erhält Mitgliedsbescheinigung spätestens zum Ende der Kündigungsfrist und erstellt die erforderliche Meldung
  • Kassenwechsel bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis? - Kein Kassenwechsel ohne Kündigung - Kündigung immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats - Bindungsfrist 18 Monate - Kündigungsfrist wird bei Erfüllung der Bindungsfrist angerechnet
  • Gesundheitsfonds? AG: 7,3 % (PV) AN: 7,3 %+X (PV + 0,25 % Kinderlose) Bundeszuschuss
  • Beitragsgruppen und Beitragssätze? Krankenversicherung: KV 1000 allgemein 14,6 % + Zusatzbeitrag                                    KV 3000 ermäßigt 14,0 % + Zusatzbeitrag                                    KV 6000 pauschal 13,0 % Pflegeversicherung: PV 0001   2,35 % mit Kind                                 PV 0001   2,60 % ohne Kind Rentenversicherung: RV 0100   18,7 %                                  RV 0300 halb 9,35 %                                  RV 0500 pauchal 15,0 % Arbeitslosenversicherung: AV 0100   3,0 %                                           AV 0100   1,5 %
  • Formel für Beitragsberechnung? Arbeitsentgelt x 1/2 Beitragssatz x 2                        100
  • Wer zahlt Beitrag an wen? AG und AN je 50 % KV/PV und RV/AV
  • Ausnahmen? Azubis bei Entgelt bis 325 Euro (AG trägt Beiträge) PV: In Sachsen trägt AG 0,675 % und AN 1,675 %PV: Kinderlose tragen Zusatzbeitrag von 0,25 % KV: AG 7,3 %       AN 7,3 % + Zusatzbeitrag