Sicherungsangiff (Definition)
Der Sicherungsangriff dient vornehmlich der Gefahrenabwehr und der Erhaltung des Tatortes in seiner Ursprünglichkeit.
Ständige Pflichten
Eigensicherung (während des gesamten Einsatzes - Sachen, Personen) Melden (Erstmeldung, Zwischenbericht, Abschlussbericht) Zeiten notieren (Auftragserhalt, Eintreffzeit, Fahndungseinleitungen, Absperrmaßnahmen, Übergabe, Ende der Maßnahmen etc.)
Annähering
Offene Annäherung (Martinshorn/Rundumleuchte) Akute Gefahrenlage Eingetretenes Ereignis ist so gravierend Verdeckte Annäherung (ohne Martinshorn/Rundumleuchte und verdecktes Abstellen des Einsatzfahrzeugs) Oft bei gegenwärtigen Straftaten, um: Täter zu überraschen Überreaktion (Geiselnahmen etc.) zu vermeiden Eine Kombination beider Annäherungsarten ist möglich. So könnte z.B. bei räumlicher Nähe zum Einsatzort auf die verdeckte Annäherung gewechselt werden. Bei der Anfahrt ist zu achten auf: Flüchtende Straftäter/Fahrzeuge Verdächtig handelnde Personen Weggeworfene Gegenstände
Rollenverteilung
Bereits auf der Dienststelle sollte grob geklärt sein, wer was macht. Eine detaillierte Absprache kann erst nach Eintreffen am Ort erfolgen und muss je nach Einsatzlage entsprechend angepasst werden.