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Bürgerliches Recht (Subject) / ABGB-Text (Lesson)
Die Paragraphen des ABGB zur Prüfungsvorbereitung; wer möchte, kann gerne Paragraphen ergänzen, die ich noch nicht notiert habe; ich schreibe dann auch wieder weiter etc.
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- § 1 Begriff des Bürgerlichen Rechtes 1 Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privatrechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.
- § 2 Begriff des bürgerlichen Rechtes 2 Sobald ein Gesetz gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
- § 3 Anfang der Wirksamkeit der Gesetze Die Wirksamkeit eines Gesetzes und die daraus entspringenden rechtlichen Folgen nehmen [§ 11 BGBlB: ...mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage...] ihren Anfang; es wäre denn, daß in dem kundgemachten Gesetze selbst der Zeitpunkt seiner Wirksamkeit weiter hinaus bestimmt würde.
- § 4 Umfang des Gesetzes 1 aufgehoben
- § 5 Umfang des Gesetzes 2 Gesetze wirken nicht zurück; sie haben daher auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluß
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