Bilanzsteuerrecht (Subject) / Idiotenpunkte (Lesson)
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Idiotenpunkte
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- Verluste aus Erg.-Bilanz Die Verluste aus der Ergänzungsbilanz sind bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung gem. §§ 179, 180 AO zu berücksichtgen und dem Gesellschafter zuzurechnen.
- VG des AV + Zugangsbewertung + Abschreibung HGB Die Hebebühne ist als abnutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung zu bewerten, § 246 Abs. 1 S 1, § 247 Abs 2, § 253 Abs 1 S 1 und Abs 3 S 1 und 2 HGB
- Umfang AK HGB Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, § 255 Abs 1 S 1 HGB. Keine AK= Finanzierungskosten, FGK, kalkulatorischer Unternehmerlohn, abziehbare VoSt
- Abschreibung HGB Die planmäßige Abschreibung ist ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft entsprechend der Nutzungsdauer von 20 Jahren zu berücksichtgen, § 253 Abs. 3 S 1 und 2 HGB. Da der VG erst mit Ablauf des 30.06.2014 betriebsbereit war, ist die Abschreibung im Jahr 2014 zeitanteilig für 6 Monate vorzunehmen und beträgt XXX
- AK - AfA Die Hebebühne ist als abnutzbares WG des AV mit den fortgefürten AK zu bewerten, § 5 Abs. 1 S 1 HS 1, § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG
- AfA in StB Die AfA ist ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft zu berücksichtigen. Sie ist wie in der HB linear und zeitanteilig für 6 Monate vorzunehmen, § 7 Abs 1 S 1 und 4 EStG.
- HK - Abschreibung Die Aktivierung erfolgt mit den Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer von 20 Jahren, § 253 Abs 1 S 1 und Abs 3 S 1 und 2 HGB
- Keine Bilanzberichtigung in 11 Die Bilanz zum 31.12.2011 kann wegen der fehlenden Korrekturmöglickeit für die Veranlagung des Jahres 2011 nicht berichtigt werden, § 4 Abs 2 S 1 EStG. Der falsche Bilanzansatz zum 31.12 .2011 ist daher in der erste offenen Schlussbilanz - unter Stornierung der AfA - somit zum 31.12.2012 erfolgswirksam aufzulösen, R 4.4 Abs 1 S 9 EStR
- Verbindlichkeiten aus LuL HB Die Schuld gegenüber der Lieferfimra ist zum 31.12.2013 in der Bilanz der OHG auszuweisen und der Posten " Verbindlichkeiten aus LuL" somit um XXX zu erhöhen, § 246 Abs 1 S 1, § 253 Abs 1 S 2 HGB
- Folgebewertung aufgrund dauernder Wertminderung HB Ist der beizulegender Wert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss dieser angesetzt werden, § 253 Abs 3 S 3 HGB. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Wert zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Buchwert liegt.