Verfahrensrecht (Subject) / FGO Musterformulierungen (Lesson)
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- Finanzrechtsweg In der Streitigkeit um die ESt 01 ist gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 FGO der Finanzrechtsweg gegeben.
- Instanzielle, sachliche und Örtliche Zuständigkeit Instanziell und Sachlich ist das Finanzgericht zuständig, § 35 i. V. m. § 33 FGO. Die Örtliche Zuständigkeit richtet sich gem. § 38 FGO nach dem Sitz des beklagten Finanzamtes.
- Vorverfahren und Statthaftigkeit der Klagearten A begehrt die Änderung des EStB 01 in Gesalt der Einspruchsentscheidung vom ..., so dass eine Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 Alternative 1 i. V. m. § 100 Abs. 2 FGO) zu erheben ist. Die Voraussetzung des erfolgslos durchgeführten Vorverfahrens (§ 44 FGO) ist erfüllt.
- Form und Inhalt der Klage Die Klage ist schriftlich zu erheben, § 64 Abs. 1 FGO und muss gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO den Kläger, das Finanzamt und den Gegenstand des Klagebegehrens - hier: - erkennen lassen.
- Klagebefugnis (Beschwer) A ist klagebefugt gem. § 40 Abs. 2 FGO, da er geltend macht durch den EStB 01 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... in seinen Rechten verletzt zu sein.
- Beteiligten und Prozessfähigkeit A ist Beteiligter (§ 57 Nr. 1 FGO) und als solcher nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 FGO prozessfähig.
- Ordnungsgemäße Bevollmächtigung (Vertretung) Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist im Finanzgerichtsverfahren nicht zwingend erforderlich, § 62 Abs. 1 FGO.
- Kein Klageverzicht, keine Klagerücknahme Es liegt kein KLAGEVERBRAUCH (Verzicht - § 50 FGO, Rücknahme - § 72 FGO) vor.
- Keine entgegenstehende Rechtskraft Der Klage steht kein Einwand der Rechtskraft (§ 110 Abs. 1 FGO) entgegen.
- Prüfschema Zulässigkeit der Klage Finanzrechtsweg Instanzielle, sachliche und örtliche Zuständigkeit Vorverfahren Statthaftigkeit der Klageart Form und Inhalt der Klage (Schriftlich, zur Niederschrift, Muss- und Sollbestandteile) Frist Klagebefugnis (Beschwer) Beteiligten und Prozessfähigkeit Ordnungsgemäße Bevollmächtigung Kein Klageverzicht, keine Klagerücknahme Keine entgegenstehende Rechtskraft
