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Staatsrecht (Subject) / I´ Fälle Grundrechte Allgemein (Lesson)

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  • 7) Welche beiden Kategorien von Eingriffen in das Eigentum sind zu unterscheiden? Es sind gemäß Art. 14 I u. II GG die abstrakt generelle Beschränkung (Inhalts-und Schrankenbestimmung) und gemäß Art. 14 III GG die konkret individuelle Entziehung/Belastung (Enteignung) zu unterscheiden.   Inhalts und Schrankenbestimmung Liegt bei solchen Rechtsvorschriften vor, die generell und Abstrakt wirken, das heißt für eine Vielzahl von Fällen und Personen die Rechte und Pflichten des EIgentumes festsetzen.   Enteignung Liegt vor, wenn eine konkret individuelle Regelung (Einzelfalll) ganz oder teilweise entzogen wird.
  • 8) Ein Grundstücksinhaber muss jährlich eine Grundsteuer bezahlen. Handelt es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht? Nicht erfasst von Art. 14 GG wird nach herrschender Meinung das Vermögen als Ganzes, nur wenn der Staat auf eine konkrete Vermögensposition des Einzelnen zugreift. Dadurch ist eine Erhebung von Steuern, grundsätzlich nicht an Eigentumsgarantie zu messen, da dadurch keine konkrete Vermögensposition betroffen ist.
  • 9) Ein Unternehmer darf Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sonntags nicht produzieren. Erläutern Sie, ob ein Eingriff in Art. 12 Abs.1 GG oder Art. 14 GG vorliegt? Eingriffe i Art. 12 GG Liegt vor, wenn durch staatliches Handeln die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte und die Ausübung des Berufes beschränkt wird. Eingriffe in Art. 14GG Liegen vor, wenn der Bestand oder die Nutzung einer Vermögensposition (Eigentum) durch staatliches Handeln beschränkt wird. Hierà Wenn ein Unternehmer Sonntags nicht produzieren darf, liegt ein Eingriff in Art. 12 GG vor, da er die Ausübung des Berufs, die das „wie“ der Tätigkeit betreffen. Es liegt keine Einschränkung am Bestand oder Nutzung einer Vermögensposition vor welches Bestand bei Art. 14 GG der Fall ist.
  • 10) § 475 BGB erklärt für den Verbrauchsgüterkauf bestimmte vertragliche Vereinbarungen für unwirksam. In welches Grundrecht wird hierdurch eingegriffen? Art. 2 I GG umfasst die Vertragsfreiheit im Schutzbereich bezüglich wirtschaftlicher Betätigungen.???
  • 11) Ist das Grundrecht auch betroffen, wenn ein Gesetz ein monopolartiges Unternehmen dazu verpflichtet, auch Konkurrenten mit bestimmten Produkten zu beliefern. Lösung kommt noch.
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