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Finanzinstrumente (Subject) / Kap 2 (Lesson)
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- Einzelunternehmen -haftet alleine und unbeschränkt - kein mindestkapital - Außenfinanzierung durch stille gesellschafter (keine Leitungsbefugnis, aber Gewinnbeteiligung) typisch (Gesellschafter): kriegt nichts von Wertsteigerung atypisch: beteiligt am Unternehmenswert
- Innengesellschaft Einzelunternehmen mit stillen Gesellschaftern, Gesellschaft die nach außen hin nicht als solche auftrittt.
- OHG Offene Handelsgesellschaft - "gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbers unter Gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist" - keine Haftungsbeschränkung (man haftet auch mit Privatvermögen) - Gesellschafter: nat./jur. Personen od. Gesellschaft - Handelsregistereintrag - Gesellschafter machen Geschäftsführung Außenfinanzierung durch Gesellschafter + stille Gesellschafter
- KG Grundsätzlich wie OHG, aber es gibt: - Komplementär (haftet Komplett "persönlich haftender Gesellschafter") - Kommanditist (Beschränkte Haftung, zahlt im Voraus Haftsumme/Pflichteinlage, von Geschäftsführung ausgeschlossen) Warum? Evtl. Steuervorteile, GmbH hat beschränkte Haftung -> nützlich als Komplementär Finanzierung: Kapitaleinlage der Komplementäre, Kommanditisten, stille Gesellschafter
- GmbH - Handelsregisteranmeldung, eigene Rechtspersönlichkeit - Ein Gesellschafter reicht - Stammkapital >=25k € - Gesellschaftsvertrag in Notarieller Form (dort auch Stammkapital festgelegt) - Nur gesellschaftsvermögen haftet - Außenfinanzierung: Kapitalerhöhung -> neues Stammkapital durch Satzungsänderung(Notar) (übernahme: neue/alte Gesellschafter) - Nachschusspflicht (z.B. feder Gesellschafter muss 100k zahlen) (auch in Gesellschaftsvertrag festgelegt)
- Kaduzierung (GmbH) bei beschränkter Nachschusspflicht, Gesellschafter zahlt nicht -> raußschmeissen
- Abandonrecht (GmbH) =öfftl. Versteigerung d. Anteile des Gesellschafters wenn jmd. bei unbeschränkter Nachschusspflicht nicht zahlt
- AG - eigene Rechtspersönlichkeit, Handelsregistereintrag - GK mind. 50k€ in Aktien zerlegt - nur Gesellschaftsvermögen haftet - Nennbetrags/Stückaktien, keine Unterpari Emission! - bei Überpari Emission: Agio -> Kapitalrücklage z.B. nennbetrag 1€, Ausgabe 2€
- Rechte der Aktionäre - Stimmrecht auf HV - Gewinnanteilsrecht (Dividende) - Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien
- Organe der AG - HV (Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner, Verwendung Bilanzgewinn?, Satzungsänderungen, Entlastung Aufsichtsrat + Vorstand) - Aufsichtsrat (Kontollorgan, 4 Jahre, 2/3 Anteilseigner, 1/3 AN <2k AN, sonst 50:50, Überwachen Geschäftsführung, bestellung/abberufung Vorstand, Prüfung, Feststellung Jahresabschluss, Bericht bei HV) - Vorstand (max 5 Jahre, mind 2 Mitglieder (wenn GK >3mio, bericht an Aufsichtsrat, Aufstellung Jahresabschluss, Einberufung HV)
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- Aktienarten - Einteilung zerlegung GK Nennbetragsaktien (Stück-/Prozentnotierung) Stückaktien (GK/Aktienanzahl) (Quotenaktien in D nicht zulässig) - Einteilung übergangsbestimmungen Inhaberaktien(nur, wenn Nennbetrag voll eingezahlt) Namensaktien (Aktionär nur, wenn in Aktienregister) vinkulierte Namensaktien (Übertragung nur mit zustimmung der Gesellschaft) - Einteilung Umfang d. Rechte Stammaktie (normal) Vorzugsaktie (z.B. Dividendenvorzugsaktie, dafür kein Stimmrecht)
- Außenfinanzierung der AG - Ordentliche Kapitalerhöhung - Genehmigtes Kapital - Bedingte Kapitalerhöhung (- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln)
- Ordentliche Kapitalerhöhung (AG) - Ausgabe neuer (junger) Aktien - Eintragung Handelsregister - 3/4 Mehrheit HV nötig - nicht entziehbares Bezugsrecht d. Altaktionäre, zur Wahrung der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse (außer Kapitalerhöhung übersteig 10% des GK nicht)
- Genehmigtes Kapital (AG) - ist zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht an einen Finanzierungsanlass gebunden - Vorstand wird von HV (3/4 Mehrheit) zur Ausgabe junger Aktien ermächtigt (max 5 Jahre, max 50% GK, Aufsichtsrat muss zustimmen) -> größere Finanzielle elsatität, als ordentliche Kapitalerhöhung
- Bedingte Kapitalerhöhung (AG) - 3/4 HV Mehrheit, max 50% GK - Sonderform für 3 Zwecke: 1) Umtausch- / Bezugsrechte f. Gläubiger Wandel-/Optionsanleihen 2) Fusionsvorbereitungen 3) Bezugsrechte auf junge Aktien aufgrund Gewinnbeteiligung von ANS bzw. Vorständen
- Europäische Gesellschaft (SE) - Rechtsform d. AG in EU, wird in jedem Land wie AG behandelt - eigene Rechtsgesellschaft, GK mind 120k€ in Aktien zerlegt - Sitzverlegung in andere EU - Staaten jederzeit möglich - HV - Geschäftsführung: Dualistisches System (Vorstand/Aufsichtsrat) oder Monoistisches System (Board of Directors)
- Warum Börsengang? - Finanzierung Wachstum - Fungibilität (= übertragbarkeit) d. Aktien - Wahrung der Eigenständigkeit
- Wann Börsenreife? Quantitavie Kriterien (z.B. Unternehmensgröße/wachstum, Profitabilität) Qualitative Kriterien (z.B. Marktstellung, Strategie, Innovationskraft, Produkte, Management)
- Börsensegmente 2 Zugänge zum Kapitalmarkt: regulierter Markt (ges. reguliert) und Börsenregulierter Markt Transparenzsegmente d. Börse: (prime & general standard ) (Entry Standard) prime & general, höhere Transparenzpflichten
- Venture Capital (Wagnis-/Risikokapital) - Finanzierung junger, Innovativer Unternehmen, sehr früh! z.T. Seed (gründungs) finanzierung v.a. business Angels - StartUp finanzierung (Entwicklungsphase des Geschäftsmodells, Business Plan) - First Stage finanzierung (Produktion/Vertrieb) - VC Gesellschaften stellen EK, bzw. EK ähnliche Mittel ohne Sicherheit bereit
- Private Equity (=außerbörsliches Eigenkapital, Form des Beteiligunskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten handelbar ist.) - an nicht börsennotierte Unternehmen, die bereits am Markt etabliert sind - Investoren haben Kontroll/Informations/Entscheidungsrechte Anlässe: Expansion Bridge Finanzierung Branchenkonzept/Buy&Build (kaufen, sanieren, teuer verkaufen) Unternehmen aus gleicher Branche kaufen, um z.B. in Produktion zu sparen
- Investmentgesellschaft (KVG) Unterliegt dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - sammelt Anleger Geld (privat/Institutionell) - Bündelung in Sondervermögen, Investor erhält Anteilsschein (Investmentzertifikat) - Investition in einen/mehrere Anlagebereiche (Assetklassen) -> Risikostreuung
- Assetklassen -Aktien - Immobilien -Renten - Geldmarkt - Gemische......FONDS meistens Aktien & Festverzinsliche Wertpapiere
- Open-End-Prinzip (Investmentfonds) Anteilscheine können immer zum Substanzwert an den Fonds zurückgegeben werden (Rücknahmepreis)
- Closed-End-Prinzip (Investmentfonds) (Investment AG) keine Rücknahmeverpflichtung -> nur Handel am Sekundärmarkt möglich
- Arten von Fonds es gibt Thesaurierende (Fonds hält beträge ein, nur wert steigt) Ausschüttende Fonds (jährliche Gewinnausschüttung)
- Arten, wie fonds "gemanagt" werden Aktiv gemanagte Fonds: Fondsmanager schaut, was wird gekauft/verkauft Passiv "- ": z.B. DAX30 wird durch Fonds nachgebildet->kein Manager muss Fonds bearbeiten Indexfonds: wie passiv, bilden möglichst exakt nach Tiltet Fonds: Index teilw. über/unterbewertet z.B. Gewichtung von Banken über, von Unternehmen unterbewerten Dachfonds: Fonds, die andere Fonds kaufen Hedgefonds: auf fallende/steigende Kurse wetten