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Ernährungs- und Verbraucherpolitik (Subject) / Bla (Lesson)

Blaa

This lesson was created by Tobbe9191.

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  • Irreführung Grundsatz: Werbeaussagen müssen wahr und klar sein. Wer die Unwahrheit sagt, will Kunden betrügen. Aber auch wer missverständlich wirbt, macht Geschäfte mit dem Irrtum. Die missverständliche Werbung ist daher nichts weiter als die verfeinerte Form der unwahren Werbung..
  • Irreführung Zwei Ebenen der Markttransparenz EBENE 1                       EBENE 2                   •Erhöht die Möglichkeit den Präferenzen Objektive                      Subjektive                     entsprechende Produkte zu kaufenRichtigkeit                   Wahrnehmung              •Verbessert den Wettbewerb, induziert                                                                            InnovationRichtig -------->Unverzehrte Wahrnehmung      •Induziert positive Effekte auf den                   \       (Keine Irreführung)                   Informationsmarkt                    \Falsch           => Verzehrte Wahrnehmung        •Kann negative Effekte auf den (Objektive             (Subjektive                             Nutzen induzierenIrreführung)             Irreführung)                        • Induziert negative Effekte auf den                                                                               Informatonsmarkt                                                                           • Kann zum Marktversagen führen
  • The Right to safty Bestandteile (3) to be protected against the marketing of goods that are hazardous (gefährlich) to health or life Beeinhatet:Risikobewertung: Wissenschaftliche Bewertung von Risiken Grundlagen für den Verbraucherschutz Risikomanagement: Umsetzung des Verbraucherschutzes Berücksichtigung der wissenschaftlichen Bewertung Berücksichtigung von politischen Zielen Risikokommunikation: Information über Risikobewertung und Risikomanagement Stakeholder Prozess zur Identifizierung eines angemessenen Risikomanagements
  • Right to safety Risikobewertung (die vier Stufen) Gefahrenermittlung Gefarenbeschreibung Abschätzung des Risikos Risikobeschreibung Gefahrenermittlung bedeutet, die biologischen und chemischen Agenzien oder physikalischen Einwirkungen, die negative Auswirkungen haben können, zu identifizieren. Die Gefährlichkeit neuartiger Stoffe oder biologischer Agenzien kann durch ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung (Erkrankungen und Mortalität) oder auf die Umwelt zutagetreten, und dann ist es unter Umständen möglich, die aktuellen oder potentiellen Auswirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt zu beschreiben, bevor deren Ursache unzweifelhaft feststeht. Bei der Gefahrenbeschreibung werden Eigenart und Schweregrad der mit den ursächlichen Agenzien oder Tätigkeiten verbundenen negativen Auswirkungen  quantitativ und/oder qualitativ bestimmt. Auf dieser Stufe ist zu ermitteln, in welchem Verhältnis die Menge des gefährlichen Stoffes zu seinen Wirkungen steht. Bisweilen ist dies aber schwierig oder ganz unmöglich, z. B. weil ein ursächlicher Zusammenhang nicht unzweifelhaft nachweisbar ist. Die Abschätzung des Risikos besteht aus einer quantitativen oder qualitativen Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, mit dem untersuchten Agens in Berührung zu kommen. Abgesehen von Informationen über die Agenzien selbst (Herkunft, Verbreitung, Konzentration, Eigenschaften usw.) werden Daten zur Wahrscheinlichkeit einer Kontaminierung oder Exposition der Bevölkerung oder der Umwelt benötigt Die Risikobeschreibung entspricht der qualitativen und/oder quantitativen Schätzung (unter Berücksichtigung inhärenter Ungewißheiten) der Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit sowie des Schweregrads bekannter oder möglicher umwelt- oder gesundheitsschädigender Wirkungen. Sie wird auf der Grundlage der drei vorgenannten Stufen erstellt und hängt stark von den in jedem einzelnen Stadium des Verfahrens berücksichtigten Unsicherheiten, Schwankungen, Arbeitshypothesen und Annahmen ab. Wenn die verfügbaren Daten nicht ausreichen oder keine eindeutigen Schlüsse zulassen, könnte ein vorsichtiger Ansatz zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Sicherheit darin bestehen, immer vom ungünstigsten Fall auszugehen. Häufen sich solche Annahmen, kann dies zu einer Überbewertung des tatsächlichen Risikos führen. Ein solches Vorgehen bietet aber auch eine gewisse Gewähr dafür, daß das Risiko nicht unterschätzt wird.
  • The right to safety: Grenzen des wissenschaftlichen Ansatzes (5) Die Qualität der Risikobewertung ist abhängig von der Verlässlichkeit der Informationen Die wissenschaftliche Risikobewertung hat viele Aspekte zu berücksichtigen (Multidimensionalität) z.B. bei GMO Gesundheit, Umwelt, Ethik, LWS, Ökonomie und Gesellschaft Wissenschaft führt nicht unbedingt zu eindeutigen Ergebnissen.(Wisenschaftliche Unsicherheit) Fehlen von Daten Inkonsistenz von Daten Fehlen einer Übereinstimmung bezüglich angemessener Methoden Validität der Ergebnisse Interdependenzen Risikobewertung kann keine Sicherheit beweisen Budget und Zeitrestriktionen begrenzen de Umfang der Risikobewertung Exponentieller Anstieg der Ausgaben bei steigendem Sicherheitslevel
  • The right to safety: Risikobewertung von Laien: Psycometric Paradim Skript 8, Seite 22 Eher unwichtig denk ich
  • The right to safety: Risikobewertung von Experten und Laien Differenzen in der Vorgehensweise bei der Risikobewertung zwischen Laien und Experten erschweren die gegenseitige Verständigung. Experten Systematisch Wahrscheinlichkeiten Akzeptables Risiko Sich änderndes Wissen Vergleich von Risiken Bevölkerungsdurchschnitt Ein Tod ist ein Tod Laien Intuitive Ja / nein Sicherheit Ist es oder ist es nicht “Geschickten” Persönliche Konsequenzen Es kommt drauf an, wie man stirbt
  • The right to safety: Risikobewertung und Medien: Bennet und La Roche Skript 8, S. 24-25
  • The right to safety: Risikoanalyse zur Umsetzung von Lebensmittelsicherheit Risíkomanagement Risikomanagement basiert auf mehr als nur wissenschaftlichen Ergebnissen (Risikobewertung) Agenda setting Umgang mit Unsicherheiten bei den wissenschaftlichen Ergebnissen Konstruktion der Risikobewertung Keine Evidenz für ein Risiko vs. Evidenz für kein Risiko Umgang mit den Unterschieden zwischen der Risikobewertung von Laien und Experten Balance zwischen öffentlichen und privaten Risikomanagement Unterschiede in der Risikoeinstellung Unterschiede in der Anfälligkeit Balance zwischen unterschieden in der Akzeptanz von Risiken Etablierung eines Konsenses über die Risikoakzeptanz Externe Effekte ??????????????? Bla???????
  • Risikomanagement Skript 8, 28-31
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  • The right to safety: Vertrauen in das Risikomanagement Für den Laien ist es kaum möglich, Lebensmittelsicherheit und Risikomanagement zu beurteilen. Lebensmittelsicherheit ist in weiten Bereichen eine Vertrauenseigenschaft Risikomanagement kann von Laien kaum beurteilt werden Es gibt unterschiedliche und sich widersprechende Informationen über die Qualität des Risikomanagements Vor dem Hintergrund von Unsicherheit und der Bedeutung von Lebensmittelsicherheit ist Vertrauen ein zentrales Bedürfnis Verbraucher müssen sich in vielen Bereichen auf öffentliches Risikomanagement verlassen Es fehlt an der Fähigkeit, mit ambivalenten Informationen umzugehen Informationsüberlastung Bedarf an Sicherheit Verbraucher hängen von der Effiktivität technischer Systeme ab, ohne deren Details zu kennen Wirtschaft und Kultur basieren auf Arbeitsteilung Diskussionen entstehen vor allem dann, wenn es keine gemeinsame Eischätzung der Akzeptanz von Risiken gibt Wachstumshormone Antibiotika GMOs Es gibt keine verlässliche Daten über den Teil der Bevölkerung, der im Alltag wirklich besorgt um die Lebensmittelsicherheit ist Das Konzept der Legitimität Input Legitimität Akzeptanz durch die Prozesse der Entscheidungsfindung Output Legitimität Akzeptanz durch die Qualität der Entscheidungen Technokratische Legitimität Legitimität basierend auf besserem Wissen der Entscheidungsträger Akzeptanz eines wissenschaftsbasierten Risikomanagements Einfluss auf Input- und Output Legitimität
  • The right to safety: Ziele der Risikokommunikation Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Umgang mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen Teil des Risikomanagements
  • Right to be safety: Risiko Management Zirkel Risiko=>Optionen=>Entscheidung=>Aktion=>Bewertung=>Problem/Hintergrund=Risiko...Alles dreht sich um egage stakeholder
  • Ambivalenz von Informationen Skript 8, Seite 40
  • The right to safety: Der Rahmen der WTO Zielsetzung und handelspolitischer Ansatz der WTO Zielsetzung Erhöhung des Lebensstandards Verwirklichung der Vollbeschäftigung Hohes und ständig steigendes Niveau des Realeinkommens und der wirksamen Nachfrage volle Erschließung der Ressourcen der Welt Steigerung der Produktion und des Austausches von Waren Handelspolitischer Ansatz Abbau von Zöllen und Handelsbeschränkungen Beseitigung von Diskriminierungen im internationalen Handel Besondere Berücksichtigung der Belange von Entwicklungsländern
  • The right to safety: Der Rahmen und wichtige Prinzipien der WTO Der Rahmen der WTO begrenzt den Verbraucherschutz im Hinblick auf die Behandlung ausländischer Waren und Dienstleistungen (Drittlandswaren und Dienstleistungen)Wichtige Prinzipien der WTO Meistbegünstigung: Gleichbehandlung von Importen unabhängig vom Ursprungsland hinsichtlich Zöllen und sonstigen Einfuhrbelastungen (Most favoured nation pronciple) Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern Reziprozität Transparenz
  • The right to safety: Der Rahmen der WTO Bezugsrahmen: Staatliche Maßnahmen Zielkonflikt: Freihandel (Abschaffung und Vermeidung unnötiger Handelsbarrieren) Vs. Staatliche Souveränität zur Festlegung eines als angemessen angesehenen Sicherheitsniveaus Das SPS Abkommen bezieht sich auf Lebensmittelsicherheit sowie auf die Gesundheit von Pflanzen und Tieren WTO Mitglieder haben das Recht, ihren eigenes als angemessen angesehenes Schutzniveau zu wählen•Begrenztz durch SPS•basierend auf wissenschaftlichen Prinzipien •wenn sie nicht gegen das MFN-Prinzip verstoßen oder zwischen inländischen Produkten und Importen diskriminieren Gelten als notwendig wenn:•wenn sie auf internationalen Standards basieren (z.B. LMS)•auf wissenschaftlicher Risikobewertung basieren Wichtige Prinzipien für Anwendung von SPS Instrumenten Harmonisierung Konsistenz gegenseitige Anerkenung Transparenz Skript 8, S.51
  • The right to safety: Der Rahmen der EU Skript 8, S. 52-58
  • Right to be informed to be protected against fraudulent, deceitful, or grossly misleading information, advertising, or labeling or other practices and to be given the facts needed to make an informed choice
  • Right to be informed EU Rahmen Für Etikettierung, Aufmachung und Werbung vorverpackter Lebensmittel gelten Vorschriften. Diese Vorschriften sind auf Ebene der Europäischen Union (EU) harmonisiert, damit die Verbraucher in Europa sachkundig ihre Wahl treffen können und die Hindernisse in Bezug auf den freien Verkehr von Lebensmitteln und ungleiche Wettbewerbslagen beseitigt werden Etikettierung Irreführungsverbot und Verbot krankheitsbezogener Angaben Angaben: Die Verkehrsbezeichnung Das Verzeichnis der Zutaten Die Menge der Zutaten oder Zutatenklassen Die Nettofüllmenge, Das Mindesthaltbarkeitsdatum. Besondere Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung; Namen oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in der Gemeinschaft niedergelassenen Verkäufers. Ursprungs- oder Herkunftsort, Gebrauchsanleitung Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent.
  • Right to be informed Nähr- und gesundheitsbezogene Angaben Begrenzung des Gebrauchs von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln mit einem negativen Nährwertprofil (durch EFSA) Festlegung von Nährwertprofilen.Nur Lebensmittel mit positivem Nährwertprofil dürfen mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Wissenschaftliche Beweisführung für die Richtigkeit der gesundheitsbezogenen Angaben. Definition von Begriffen Energiearm: < 40 kcal (feste) bzw. < 20 kcal (flüssige) Nahrung (pro 100g) Energiereduziert: Energiegehalt um min. 30% reduziert < 4 kcal/100g Siege auch Skript 8, Seite 66-67
  • The right to be informed: Deutschland: Verbraucherinformationsgesetz Verbraucher können mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Messergebnisse der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung werden herausgegeben, soweit es sich um Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte handelt. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht möglich. Rezepturen und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen sind geschützt. Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen müssen veröffentlicht werden
  • The right to be heard to be assured that the consumer interest will receive full and sympathetic consideration in the formulation of government policy Beteiligungs- und Anhörungsverfahren in der EU und in Deutschland
  • The right to education To acquire knowledge and skills needed to make informed, confident choices about goods and services, while being aware of basic consumer rights and responsibilities and how to act on them Unterschiedliche Bildungsinitiativen im Rahmen der Erwachsenen- und Schulbildung
  • The right to redress (right to be informed) RICHTLINIE 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher To receive a fair settlement of just claims, including compensation for misrepresentation, shoddy goods or unsatisfactory service RICHTLINIE 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher Förderung des Binnenmarktes, Gewährung eines hohen Verbraucherschutzniveaus Gewährung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen „Die vollständige Harmonisierung einiger wesentlicher Aspekte der einschlägigen Regelungen sollte die Rechtssicherheit für Verbraucher wie Unternehmer erheblich erhöhen.“ Kapitel II: Informationen der Verbraucher bei anderen als Fernabsatzverträgen oder Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Kapitel III: Informationen der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Informationspflichten Formale Anforderungen Widerrufsrecht Wirkung des Widerrufs Pflichten des Unternehmers bei Widerruf Pflichten des Verbrauchers bei Widerrufsfall
  • Deutschland: Grundsätze der Verbraucherpolitik Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung gewährleistet Sicherheit und Selbstbestimmung, damit Verbraucherinnen und Verbraucher in unserer komplexen Wirtschaftswelt ihr Konsumverhalten eigenverantwortlich gestalten können.Die Verbraucherpolitik stellt sich dem doppelten Anspruch, Sicherheit für Verbraucher zu gewährleisten und gleichzeitig selbstbestimmtes Verbraucherhandeln zu ermöglichen. Entscheidend für selbstbestimmten Konsum ist es, dass Verbraucher die Angebote an Waren und Dienstleistungen verstehen und objektiv vergleichen können. Die Voraussetzung dafür ist ein Rechtsrahmen, der die Marktposition der Verbraucher stärkt, Irreführung und Täuschung verbietet sowie ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet =>Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich auf der Basis der ihnen vorliegenden Informationen und der eigenen Urteilskraft eigenverantwortlich und selbstbestimmt im Angebot an Waren und Dienstleistungen.Angesichts der rasanten Entwicklung in Wirtschaft und Technik ist der Zugang zu glaubwürdigen, leicht verständlichen und gut zugänglichen Informationen über Produkte und Dienstleistungen notwendiger denn je. Allerdings kann ein Übermaß an Informationen dazu führen, dass wichtige Angaben nicht wahrgenommen werden und Verbraucher für sie ungünstige Entscheidungen treffen.
  • Das Instrumentarium der Verbraucherpolitik Das Instrumentarium der Verbraucherpolitik reicht von Rechtsetzung, effektiver Rechtsdurchsetzung, Modelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung privatrechtlicher Standardisierung und Normung freiwilligen Selbstverpflichtungen. Weitere Instrumente sind Dialogprozesse zwischen den organisierten Interessen der Wirtschaft, der Verbraucher und der Wissenschaft, die Unterstützung der Selbstorganisationen der Verbraucher, die Förderung der Verbraucherinformation sowie der Ernährungs- und Verbraucherbildung.
  • Codex Alimentarius Commission Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Standards, Praxisleitfäden, Richtlinien und Empfehlungen für Lebensmittel. Er ist der gemeinsame Standard der WHO und der FAO 1963 wurde das FAO / WHO Food Standard Programm verabschiedet, Damit wurde auch die Rolle des Codex Alimentarius als Sammlung von relevanten Standards und die Codex Alimentarius Commission als Standard setzende Organisation anerkannt.
  • Institutionen in Deutschland auf EU Ebene EFSA=Risikobbertung EU- Kommission= Risikomanagement
  • Aufgabe der EFSA Risikobewertung Durchführung von Risikobewertungen auf Anfrage von Institutionen Durchführung von Risikobewertungen auf Eigeninitiative (sog. „self- tasking“) vor allem im Bereich der neu auftretenden Risiken, Harmonisierung der Methoden zur Risikobewertung. Erhebung und Auswertung wissenschaftlicher Daten. Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen der EU- Mitgliedstaaten Risikokommunikation Analyse der öffentlichen Wahrnehmung von Risiken im Zusammenhang mit Lebensmitteln; Erläuterung und Kontextualisierung von Risiken unter Rückgriff auf die Erkenntnisse der Beratungsgruppe für Risikokommunikation der EFSA; Zusammenarbeit mit wesentlichen Akteuren, einschließlich nationaler Behörden, Interessengruppen und Medien um Botschaften zielgruppengerecht aufzubereiten; Koordinierung der Kommunikationsaktivitäten mit anderen Risikobewertungsstellen und Risikomanagern, beispielsweise der Europäischen Kommission und den EU- Mitgliedstaaten, um Konsistenz und Schlüssigkeit zu gewährleisten.
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  • Wissenschaftliche Gremien der EFSA Ziel der EFSA ist es, die beste wissenschaftliche Beratung zum richtigen Zeitpunkt und auf die geeignetste Art und Weise zu liefern. Der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien der EFSA leisten wissenschaftliche Beratung für die politischen Entscheidungsträger Europas in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit und Tierschutz Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit. Die Wissenschaftlichen Gremien der EFSA sind für die Arbeit der EFSA im Bereich der Risikobewertung einschließlich der Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zuständig. Der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien bestehen aus unabhängigen Sachverständigen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit, die umfassende Kenntnisse im Bereich Risikobewertung besitzen.
  • Institutionelle Rahmenbedingungen in Deutschland Grundlage: Gutachten „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ der Präsidentin des Bundesrechnungshofes von Wedel: Schwachstellenanalyse Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen EU, Bund und Ländern bei der Wahrnehmung von Rechtsetzungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben; Trennung von Risikomanagement auf der einen Seite und Risikobewertung und  -kommunikation auf der anderen Seite. Bildung des Verbraucherschutzministeriums (BMVEL) 1 im Januar 2001 Gesamtverantwortung für Verbraucherschutz, Integration von Funktionenaus dem BMWi und BMG Umorganisation der BundeseinrichtungenVerstärkung der Koordination mit den Bundesländern
  • Institutionen in Deutschland auf Bundesebene Risikobewertung und Risikomanagement BfR (Bundesministerium für Risikobewertung)= Risikobewertung BMVEL (Bundesministerium für Ernährung, Lebensmittel und Landwirtschaft) und Bundesamt für Ernährung und Lebensmittelsicherheit sowie Ministerien und Ämter der Länder, Kreise und Gemeinden=Risikomanagemant
  • Bundesinstitut für Risikobewerbung Arbeit 2002 aufgenommen (Gesetz vom 06.08.2002)Aufgaben: Risikobewertung: wissenschaftliche Bewertungen über gesundheitliche Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Risikokommunikation: frühzeitige Unterrichtung der politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit über ihm vorliegende Erkenntnisse hinsichtlich vorhandener oder nicht auszuschließender Gefährdungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit oder des Verbraucherschutzes. weisungsunabhängigBündelt große Teile des BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) sowie Teile anderer Institutionen im Forschungsbereich des BMELV. Mission Im Mittelpunkt der Arbeit des BfR steht der Mensch als Verbraucher. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden. So hilft das BfR, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
  • Bundesinstitut für Risikobewerbung Der wissenschaftliche, forschungsgestützte Ansatz Die Arbeit des BfR für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus. Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Behörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen als wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.
  • BfR Risikokommunikation Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess soll für alle Bürger transparent dargestellt werden. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar und nutzbar.
  • BMELV Verbraucherpolitische Aufgaben Vertretung verbraucherpolitischer Belange in der Bundesregierung und der EU- Kommission (u.a. Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen) Finanzierung eigener Informationsmaßnahmen Förderung politikberatender Forschung Förderung verbraucherpolitisch orientierter NGOs
  • Wichtige nicht staatliche Akteure der Verbraucherpolitik Verbraucherzentrale Bundesverband Stiftung Warentest aid Greenpeace Foodwatch Die Verbraucherinitiative e.V. WWF
  • Verbraucherzentrale Bundesverband Geschichte Was tut die vzbv Aufgaben und Ziele Geschichte: 1953: Gründung des „Vorgängers“ Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) Bis 1971: Gründung der Verbraucherzentralen als AgV- Mitglieder 2000: Gründung des vzbv mit Prof. Dr. Edda Müller (ehemals UBA und Umweltministerin von Schleswig- Holstein) 2014: Vorstand des vzbv: Klaus Müller (ehemals Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig- Holstein) Was tut die vzbv Der Verbraucherzentrale Bundesverband sorgt dafür, dass die Stimme der Verbraucherinnen und Verbraucher Gehör findet - in Politik, Wirtschaft und Medien Der vzbv handelt auf drei Ebenen: der verbraucherpolitischen Lobbyarbeit und der Politikberatung der Rechtsdurchsetzung der Förderung der Verbraucherberatung und Verbraucherinformation Der vzbv mischt sich ein und streitet für echte Wahlfreiheit auf transparenten Märkten sichere und gesundheitlich unbedenkliche Produkte und Dienstleistungen klare Verbraucherinformationen Schutz der Verbraucher vor Übervorteilung durch Unternehmen Förderung eines nachhaltigen Konsums Aufgaben und Ziele Analyse von Verbrauchermärkten Aufdeckung von strukturellen Missständen Benennung von Verbraucherproblemen Lösungen aufzeigen für die Umsetzung dieser Lösungen streiten
  • Stiftung Warentest Geschichte Finanzierung und Auflagen Deutsche Verbraucherorganisation, die aufgrund eines staatlichen Auftrags und gefördert mit Steuermitteln Waren und Dienstleistungen verschiedener Anbieter untersucht und vergleicht. 1964: Gründung der Stiftung Warentest mit Finanzmitteln des Bundeswirtschaftsministeriums 1966: Erste Ausgabe von test; ab 1968 mit Gesamturteilen 1991:Erste Ausgabe von finanztest 1997: Stiftung Warentest im Internet 2004:Erste Corporate Social Responsibility(CSR)-Test Finanzierung durch Eigenmittel vor allem durch Verkauf von Test Zeitschriften und Büchern(2014: ca. 40,9 Mio. €) Zuwendungen (2014: ca. 5,5 Mio. €) Auflage Zeitschriften 2014 test 440.000 finanztest 219.000 Internetvisits: 63,8 Mio. (davon kostenpflichtig: 31.973)
  • Die Verbraucherinitiative e.V. 1985: Gegründet als„Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher“ Heute: ca. 7.000 Einzelmitglieder und 176 Organisationen als Unterstützer Leitung: vierköpfigen ehrenamtlichen Bundesvorstand Hauptamtlichen Bundesgeschäftsführer (derzeit: Georg Abel) Leitbild & Profil: Als Lobby- Organisation für kritische Verbraucherinnen und Verbraucher treten wir ein für eine ökologisch und sozial verträgliche Produktion von Waren. Dabei setzen wir auf Informationen über Hintergründe der Produktion und der Märkte, denn nur informierte Verbraucher können ihre Macht am Markt entfalten.
  • Öko-Test Allgemeines Die ÖKO-TEST Holding AG hat ein Grundkapital von 5.112.900€ Es befindet sich zu 66,1896 % (3.384.210 Aktien) im Besitz der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) (= die Holding aller Medienbeteiligungen der SPD). Der Rest des Grundkapitals gehört rund 800 Aktionären. (Stand: 01.06.2014) Geschäftsführer und Chefredakteur: Jürgen Stellpflug
  • Einordnung von Stiftung Warentest und Ökotest Privat oder öffentlich finanziertes Screening Produkttests Dienstleistungstests Verbesserung des Wettbewerbs durch Verbesserung der Information Möglichkeiten zur Ausübung von wirtschaftlichen Druck auf Marktbeteiligte durch hohe Glaubwürdigkeit Mögliche Verzerrung des Wettbewerbs durch Auswahl von Produktgruppen Produkte Übergang von der „objektiven“ zur „subjektiven“ Qualität Bedeutung der Qualitätskriterien für die subjektive Qualität Abdeckung der für die subjektive Qualität wichtigen Kriterien Gewichtung der Kriterien im Gesamturteil Vereinfachung und Irreführung Abweichung von öffentlichen Standards Möglichkeiten zur Verfolgung von Eigeninteressen, die nicht mit den Verbraucherinteressen übereinstimmen müssen
  • Einfluss der Zeitschriften von Stiftung Warentest und Öko- Test Ausgangslage: Auf den gesättigten Märkten in Deutschland ist der LEH der Gatekeeper innerhalb der Wertschöpfungskette Es gibt nur vereinzelt Marken im Frischobst- und Frischgemüsebereich Standards für Lebensmittelsicherheit sind in Deutschland und Europa hoch Im Lebensmitteleinzelhandel herrscht ein starker Preiswettbewerb Aber: Die Gesellschaften wollen nicht eines verantwortungslosen Verhaltens beschuldigt werden Die NGOs werden als wichtige Treiber für die Umsetzung von Verbraucheranforderungen angesehen NGOs haben die Macht, den LEH an den Pranger zu stellen NGOs werden als Vertreter der Verbracher wahrgenommen Selbst wenn Verbraucher von einer Thematik wenig oder nichts verstehen, haben bestimmte NGOs eine große Glaubwürdigkeit. Beispiel: Obst und Gemüse Skript 9, Seite 36-43
  • Objektive und subjektive Qualität Objektive Qualität: Inhärenten (enthaltene) Produkteigenschaften Prozesseigenschaften mit Einfluss auf die inhärenten Produkteigenschaften =>Messbare Produkteigenschaften (tenogogisch, sensorisch)=>Zusammensetzung des Produkts Subjektive Produkteigenschaften: Zusätzlicher Nutzen (z.B. Image) Objektive Qualität Prozesseigenschaften ohne Einfluss auf die inhärenten Produkteigenschaften(z.B. Kinderarbeit, Tierwohl) =>Wahrgenommene Eigenschaften=>"fitness for use"
  • aid Allgemeines Der Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde 1950 aus Mitteln- Marshallplans gegründet. Nach der Umbenennung in „aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz“ wurde die bisherige Kurzform aid beibehalten. Der aid infodienst ist ein gemeinnütziger Verein, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Er kann daher frei von Werbung und kommerziellen Interessen arbeiten. Der aid infodienst bereitet Informationen aus Wissenschaft und Praxis verständlich auf, informiert umfassend, schnell und das seit mehr als 60 Jahren. Das Informationsangebot enthält ca. 450 Medien in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und Ernährung. Skript 9, Seite 48 Grafik zu Organisationsstruktur Wie wir arbeiten und für wen wir arbeiten Unsere Hauptaktivität ist die Vermittlung von Informationen aus Forschung undPraxis in den oben genannten Bereichen. Die aid- Medien werden auf wissenschaftlicher Basis und in enger Zusammenarbeit mit externen Experten erarbeitet. Unser Ziel ist es, praxistaugliche, leicht verständliche Medien anzubieten, die sich an den wissenschaftlichen Fakten orientieren: Basiswissen für Verbraucher, Hintergrundinformationen für Lehrer und Multiplikatoren, Pressemitteilungen für Journalisten und attraktive Unterrichtsmaterialien für alle Schulformen.
  • Foodwatch Allgmeines Was will Foodwatch Wie arbeitet Foodwatch Finanzierung Allgemeines: foodwatch ist ein gemeinnütziger Verein ohne staatliche Zuwendung Gründung in 2002 durch Dr. Thilo Bode (ehemaliger Internationaler Geschäftsführer von Greenpeace Was will foodwatch? Dass Gesetze die Rechte der Verbraucher schützen– und nicht einseitig die der Industrie. Dass Verbraucher beim Essen das Sagen haben und wissen, was in Lebensmitteln drin ist. Dass die Industrie aufhört, ihre Produkte irreführend mit falschen Versprechungen zu bewerben. Dass alle Menschen genug zu essen haben und sich eine ausgewogene Ernährung leisten können. Dass Lebensmittel die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährden. Dass Verbraucher ihre Macht nutzen: Solange wir uns nicht gemeinsam wehren, sitzt die Lebensmittelwirtschaft am längeren Hebel. Wie arbeitet foodwatch? foodwatch liefert unabhängige Recherchen und Analysen. foodwatch entlarvt die dreisten Werbelügen der Industrie. (Der goldene Winbeutel) foodwatch nennt Verantwortliche beim Namen. foodwatch macht Gesetzesvorschläge und bringt die Politik in Zugzwang. foodwatch mobilisiert den Widerstand der Verbraucher. Finanzierung Budge von ca. 2 Mio (96% aus Fördergeldern und Spenden) Ausgaben für Kampangen (56%), Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (17%), Förderbetreuung und Service (10%), Verwaltung (9%), Förder- und Spendenwerbung (8%)