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Vekehrslehre (Subject) / Tatbestände (Lesson)
- §1 Abs. 2 StVO Grundregeln Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- § 2 Abs. 1 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen von zwei Fahrbahn die Rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- § 3 Abs. 1 S.1-2 StVO Geschwindigkeit ( Beherrschungsgrundsatz) Wer Ein Fahrzeug führt darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehr-, Sicht-, und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen.
- § 3 Abs. 2 StVO Geschwindigkeit Ohne trifftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
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