536

Carina (Subject) / Carina (Lesson)

Carina

This lesson was created by Hromi4.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • nicht versicherbare Unternehmensrisiken allgemeine Risiken-> Gefahr, Verlust zu erleiden, Fehlentscheidungen bei Personal, kei Interesse der Kunden durch Gewinne wieder ausgeglichen werden
  • Gesetzliche Sozialversicherungen Pflicht gesetzlciher Zwang Beitragshöhe nach dem Einkommen Leistung gesetzlich geregelt z. B.: KV, PV, AV, RV
  • Individualversicherungen freiwillige Entscheidung Versicherungsvertrag Beitragshöhe/Leistungen vertraglich geregelt Gerichte zuständig z. B.: Sach-, Vermögens- oder Personenversicherungen
  • Versicherungsvertrag kommt zustande durch Antrag des Versicherungsnehmers und Annahme des Versicherungsgebers
  • Pflichten Versicherungsnehmer Zahlung Beitrag/Prämie Richtige/vollständige Angaben machen Meldung bei Wohnungswechsel/Mehrfacherhöhung
  • Pflichten des Versicherungsgebers Zahlung Versicherungssume im Schadensfalls Ersatz des Schadens
  • Ende des Vertrages (Versicherungsvertrag) Tod, Kündigung, Vereinbarung, Zeitablauf
  • Vorteile der Versicherung Risiko wird auf Versicherungsunternehmen gemacht Stärkere Leistungsfähigkeit Größere Kreditwürdigkeit
  • Individualversicherung Bsp. Personenversicherung: private Krankenversicherung, Lebensverischerung Vermögensversicherung: Haftpfichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung Sachversicherung: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung
  • Versicherungssumme wie hoch wurde der gegenstand versichert?
  • Advertisement
  • Versicherungswert Wie hoch ist der Wert des versicherten Gegenstandes
  • Vollversicherung Vollversicherung->Versicherungssumme=Versicherungswert Schadensfall->Versicherung zahlt vollständigen Wert des Gegenstandes zu empfehlen wenn Wert stabil bleibt
  • Vollversicherung Vorteile Schadensrisiko vollständig auf die Versicherung keine eigenen finanziellen Mittel um Schaden gut zu machen Prämien steuerlich absetzbar
  • Vollversicherung Nachteil hohe versicherungsprämien wenn gesamtes Schadensrisiko abgedeckt ist
  • Überversicherung Überversicherung-> Versicehrungssumme>Versicherungswert Versicherung erstattet nur den Wert des versicherten Gegenstands zu empfehlen wenn Versicherungswert sich ändert oder steigt.
  • Überversicherung Vorteile Schadensrisiko komplett bedeckt Versicherungsprämien steuerlich absetzbar Versicherungssumme muss nicht immer angepasst werden->zu aufwendig
  • Überversicherung Nachteil hohe Versicherungsprämien wenn gesamtes Risiko bedeckt
  • Unterversicherung Nachteil ein teil des Schadens muss selber getragen werden
  • Unterversicherung Vorteile Versicherungsprämien niedrig nicht gesamter Wert versichert liquide mittel anderst verwendet werden
  • Unterversicherung Unterversicherung-> Versicherungssumme<Versicherungswert Schadensfall-> nicht alles wird gezahlt wenn schadensrisiko sehr niedrig dann zu empfehlen und wenn bereit selber was zu zahlen -> in Produkte miteinberechnen um nicht ins Minus im otfall zu kommen
  • allgemeine Berechnung Unterversicherung Versicherungswert =100% Versicherungssume=x% Prozentsatz*Schadenssumme=Höhe des ersetzten Schadens
  • Personenbedarf qualitativ: Qualifikationen die das Personal haben muss quantitativ: Menge des benötigten Personals
  • Personalbeschaffung interner: aus dem Betrieb. Versetzung, schwarzes Brett, etc extern: außerhalb des Betriebs. Agentur für Arbeit, Stellenausschreibung, Jobbörse
  • Einstellen neuen Mitarbeiter Stellenausschreibung Bewerbungen anschauen assessment-center/Einstellungstest Vorstellungsgespräch Vertrag
  • Berufsausbildungsvertrag BBig. duale Ausbildung. Schule+Betrieb
  • Ausbildungsvertrag (Partner, Form, Inhalt, Probezeit, Kündigung) zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden wenn der nicht 18 dann noch Eltern Schriftlich wegen Beweisgründen. In die IHK eingereicht und dann ins Verzeichnis der Berufausbildungsverhältnisse. Berufsbezeichnung, Probezeit, Urlaubstage, Probezeit, Pausen, Beginn/Dauer Ausbildung 1-4 Monate Während Probezeit ohne Grund und frist beidseitig gekündigt werden ansonsten: beideitig einverstanden, Aufgabe oder wechsel der ausbildung frist 4 wochen, bei vertrauensbruch (Diebstahl)
  • Betriebsvereinbarung auch Betriebsordnung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber soziale sachen geregelt->rauchen am arbeitsplatz
  • Sozialpartner/Tarifpartner tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften (für arbeitnehmer) und arbeitgeberverbänden (für arbeitgeber) geschlossen
  • Jugend und Auszubildendenvertretung (allgemeines) vertritt Interesse Jugendlicher erst wenn 5 Arbeitnehmer unter 18 oder azubis unter 25 wählbar alle unter 25 ----->  wahlberechtigt arbeitnehmer unter 18 azubis unter 25 umso mehr AN/Azubis umso mehr vertreter, es wird alle 2 Jahre gewählt Aufgaben: zu gunsten der Jugendlichen Gesetze einhalten, beschwerden einreichen im betriebsrat, maßnahmen ergreifen, Ag & br Interessen mitteilen
  • Mutterschutzgesetz Beschäftigungverbot 6 monate vor und 8 monate nach der Geburt keine schweren Arbeiten anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr Kündigungschutz während schwangerschaft 4 monate nach geburt und elternzeit
  • Advertisement
  • Manteltarifvertrag gilt für mehrere Jahre..allgemeine bedingungen=Urlaubstage/Arbeitszeiten
  • JArbSchG (allgemeines) alle unter 18 + Beschäftigungsverbot für 15 jährige->Eltern einvertsanden Zeitung austragen, keine gefährlichen arbeiten weil leistingsfähigkeit noch nicht da. kein akkordarbeit, arbeit unter tag,.. maximal 40 stunden die woche->5 stunden am tag. nicht an sonn- samstagen+zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. AUSNAHME: Gastronomie, Bäckerei, Einzelhandel Urlaubstage stafeln nach alter 25-30 tage. Pause von 4,5 - 6 stunden arbeit 30 min. mehr als 6 stunden 60 minuten erstuntersuchung notwendig. nach nem jahr noch eine!
  • Pflichten Auszubildenden weisungen befolgen berufsschulpflocht Ausbildungsnachweise schriftlich bertriebsgeheimnisse behalten lernpflicht pfleglich behandeln alles
  • Pflichten des Ausbildenden urlaub gewähren freistellung zum unterricht fürsorgepflicht zahlen ausbilder muss gestellt werden zeugnis geben laut ausbildungsordnung alles machen
  • tarifvertrag Tarifpartner=Sozialpartner=Gewerkschaften+Arbeitgerberverbände einheitliche Arbeitsbedingungnen für bestimmte dauer
  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag 1-2 ahre. vergütung
  • Tarifautonomie Tarifpartner handeln vertrag selber aus. politik darf nicht einmischen
  • Friedenspflicht während der geltungsdauer darf kein arbeitskampf zustande kommen
  • allgemeinverbindlicher Tarifvertrag bundesarbeitsminister machts allgemein verbindlich und leute die nicht drunter stehen gehören auch zu diesem vertrag
  • Arbeitskampf Ablauf Scheitern Schlichten Urabstimmung Streik (75% sagen okay) Aussperrung neue Verhandlungen Streikende (25% sagen okay) neuer Tarifvertrag
  • Streik Arbeitsniederlegung. von Gewerkschaften
  • Aussperrung Arbeitgeber lässt Arbeitnehmer nicht mehr ins Unternehmen
  • Rechte des Betriebsrates Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitwirkung in personellen Angelegenheiten Informations- und Beschaffungsrechte auf wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Mitwirken in personellen Angelegenheiten (BR) Kündigung(nur mit Anhörung der BR-> wenn nicht dann rechtsunwirksam) Einstellungen Personalplanung Versetzung Eingeschränkte mitbestimmung->Vorschlag machen
  • Betriebsratssitzung in der Regel während der Arbeitszeit
  • Betriebsratsversammlung BR muss kalendervierteljährig eine BRV einrufen und bericht erstatten von dem was gemacht hat
  • Allgemeine Aufgaben BR Arbeitsschutzbestimmungen einhalten Interessen von AN gegeüber AG vertreten
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (BR) Urlaubstage Arbeits- und Pausenzeiten soziale Einrichtungen Unfallverhütung Betriebsordnung Ausbildung Gruppenarbeit Mitbestimmung ist zwingend! Falls unklarheiten eine Einigungsstelle mit gleicher anzahl an besitzern. + ein unparteiischer Vorsitzender.
  • Informations- und Beschaffungsrechte wirtschaftliche Angelegenheiten (BR) Umbau/Neubau/Erweiterungsbau Stillegung Zusammenschluss Einschränkung des Betriebs BR hat Recht was zu erfahren aber AG entscheidet selber
  • Wahl beim BR Wahlberechtigt: alle die 18 + sind Wählbar: alle über 18 un dmindestens 6 monate im betrieb