Kriminalistik (Subject) / Ermittlungsverfahren (Lesson)

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Ermittlungen

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  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Es beginnt mit der Entscheidunng der Staatsanwaltschaft der Strafverfolgungsbehörden, die Ermittlungen aufgrund eines Anfangsverdachts entweder gegen unbekannt oder eine verdächtige Person zu führen. Staatsanwaltschaft: (rechtliche Verantwortung für das Ermittlungsverfahren) Polizei: (Legalitätsprinzip § 163 (1))
  • Ziel und Zweck eines Ermittlungsverfahrens Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Sachverhalt soweit aufzuklären, damit die Staats- oder Amtsanwaltschaft die Entscheidung treffen kann, die öffentliche Klage zu erheben oder das Verfahren einzustellen.
  • Das Ermittlungsverfahren Das Ermittlungsverfahren ist ein Teil des Strafverfahrens. Das Strafverfahren gliedert sich in vier Verfahrensabschnitte: Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) Zwischenverfahren (Angeschuldigter) Hauptverfahren (Angeklagter) Vollstreckungsverfahren (Verrteilter)
  • Abschluss des Ermittlungsverfahrens Öffentliche Klage durch Einreichen einer Anklageschrift bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft (§ 170 I StPO Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft (§ 170 II StPO)