Veterinärwesen und Gericht (Subject) / Altfragen (Lesson)

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  • Was versteht man unter Dummkoller (a)? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Käufer eines Pferdes mit Dummkoller Gewährleistung bekommt (b)? Was konkret bekommt der Gewährleistungsberechtigte (c)? • a: ist eine chronisch unheilbare Erkrankung des Gehirns, Ursacheidiopathischer Hydrocephalus mit Einschränkung von Bewusstsein undBewegung• b: Tiermangel mit rechtlicher Vermutungsfrist von 14 Tagen (tritt dieErkrankung also innerhalb dieser Frist auf, wird angenommen, dass sie zumZeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war) – Beweislast liegt beimVerkäufer sofern Mangelrüge innerhalb der Vermutungspflicht erfolgt; erfolgtdie Mangelrüge nach der rechtlichen Vermutungsfrist, aber innerhalb derGewährleistungsfrist liegt die Beweislast beim Käufer• c: der Gewährleistungsberechtigte bekommt je nach Arbeitsleistung, die dasPfd. zu verrichten hat: Wandlung (wenn volle uneingeschränkte Arbeitsleitungerforderlich); Minderung (wenn gelegentlich zur Arbeit eingesetzt)
  • A schenkt B einen 10 Wochen alten Welpen. Dieser erkrankt 4 Tage nach der Übergabe an Kokzidiose. B lässt ihn behandeln und will jetzt einen Teil der Behandlungskosten von A erstattet bekommen. Wie sieht es aus mit der Gewährleistung? • Gewährleistung: Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht• kein Entgelt = keine Gewährleistung!!!
  • Was versteht man unter der Beschälseuche, wie lange lässt sie sich rückdatieren und welche Folgen hat sie für den Verkäufer im Gewährleistungsfall? • Paarungsinfektion, die durch den Deckakt übertragen wird; Trypanosomaequiperdum; anzeigenpflichtig• Inkubationszeit: 1 – 4 Wochen• Verbrauchergeschäft mit 2 Jahren Gewährleistungsfrist mit Beweislastumkehrinnerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe• wird die Mangelrüge durch den Käufer, also innerhalb der ersten 6 Monatenach Übergabe eingereicht, muss der Gewährleistungsverpflichtete(Verkäufer) beweisen, dass die Infektion zum Zeitpunkt der Übergabe nochnicht vorhanden war; in diesem Falle wird die längste IKZ bedeutend (4 Wo)war der Krankheitsausbruch angenommen vor 3 Wo, könnte der Verkäufernicht zweifelsfrei beweisen, dass die Infektion erst nach der Übergabestattgefunden hat; er müsste für den Mangel aufkommen• ordentlicher Gebrauch nicht möglich: Wandlung
  • ärztlicher Behandlungsvertrag • = untypischer Vertrag• Vertragsverhältnis, auf Grund dessen der Arzt dem Patienten(besitzer) einefachgerechte, nach dem objektiven Stand des besonderen Fachesentsprechende Behandlung, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet
  • Was ist der echte Dienstvertrag? • = DV mit persönlichem Abhängigkeitsverhältnis• dauernde Verpflichtung zu persönlicher Arbeit unter Leitung und mit den Mitteln des Dienstgebers• DN ist weisungsgebunden gegenüber DG; DN schuldet Arbeit, keinen bestimmten Erfolg• Bsp.: Assistent einer Tierklinik, einer Universität; Amtstierarzt
  • Was ist der freie Dienstvertrag? • Vertragsverhältnis zwischen Partner ist frei gestaltet, d. h. keine persönlicheAbhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers• Bsp.: Praktiker oder Assistent einer Tierklinik gegenüber Patientenbesitzer,sofern kein WV besteht
  • Bsp. für DV? • Assistent einer Tierklinik, einer Universität, Amtstierarzt
  • DV – Verschulden • nicht kunstgerechte (lege artis) Arbeit bedeutet für den TA Verschulden => er wird schadensersatzpflichtig• unverschuldete Fehlleistungen bei Erfüllung des DV haben keine Konsequenzen
  • Inwieweit ist Dienstnehmer (Dienstvertrag) bzw. Werkunternehmer (Werkvertrag) verpflichtet, seine Leistung persönlich zu erbringen? • DN hat (wenn nicht anders vereinbart) Arbeit persönlich zu leisten; kanndieses Recht des DG nur mit dessen Zustimmung auf andere Personübertragen• WU verpflichtet sich gegenüber Werkbesteller zur Herstellung einesbestimmten Erfolgs; Werk ist persönlich oder unter persönlicherVerantwortung des WU herzustellen           o Erfolg = kunstgerechte Ausführung des Werks: lege artis Durchführung             der Untersuchung und lege artis Interpretation des Befunde          o bei Mängel des Werks => Gewährleistungspflicht
  • Welche tierärztliche Leistungen werden im Rahmen eines „Werkvertrags“ erbracht? • Eingriffe (OPs, Geburtshilfe, künstliche Besamung)• Immunisierungen (passiv und aktiv)• reine Diagnostik (Kaufuntersuchung, Laboruntersuchung, Obduktion,Erstellung von Gutachten, ...)
  • Schadensersatz? • = Kompensation eines erlittenen Schadens durch den Verursacher• Geschädigter ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde
  • Schaden • = jeder Nachteil, der jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Personzugefügt wird
  • Schadensursachen • widerrechtliche Handlung (willkürlich (mit böser Absicht oder aus Versehen)oder unwillkürlich) oder Unterlassung eines anderen oder• Zufall
  • Schaden durch Zufall • Nachteil trägt der Betroffene, d. h. kein Schadensersatz
  • Schaden durch Verschulden • Nachteil ist vom Verursacher zu tragen im Rahmen der Schadenersatzpflicht
  • Was versteht man unter „deliktischer“ bzw. „vertraglicher“ Haftung und worin besteht der Unterschied in den Konsequenzen? deliktische Haftung:• Haftung für Verletzung einer allgemeinen Verhaltenspflicht (bestehtgegenüber jedermann!)     --> Geschädigter muss Schädigung beweisen     --> Gehilfenhaftung!vertragliche Haftung:• Haftung für schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht (besteht nur gegenüber Vertragspartner!)     --> Schädiger muss beweisen, dass ihn an der Vertragsverletzung kein Verschulden             trifft     --> verschärfte Gehilfenhaftung=> es kann ein Nichterfüllungsschaden (Scheitern nach Vertragsabschluss) oder einVertrauensschaden (Scheitern vor Vertragsabschluss) entstehen
  • Nichterfüllungsschaden • S entsteht durch schuldhaftes Nichterfüllen eines gültig zustandegekommenen Vertrages• dem Gläubiger ist jener Nachteil zu ersetzen, der diesem durch diepflichtwidrige Nichterbringung der Leistung entstanden ist (=„Erfüllungsinteresse“ oder „positives Interesse“)
  • Vertrauensschaden • entsteht, wenn jemand auf das gültige Zustandekommen eines Vertragesvertraut, der Vertrag dann aber nicht oder nicht gültig abgeschlossen wird• Gläubiger ist so zu stellen, als hätte er nie auf die Gültigkeit des RG vertraut(„negatives Interesse“)
  • Gefährdungshaftung? • = Haftung für Schaden, der durch erlaubte, jedoch gefährliche Tätigkeitentstanden ist• trifft Personen (z. B. Haus-, Waldbesitzer, KFZ- Lenker, Tierhalter, ...), die fürbestimmte Gefahrenquellen Verantwortung tragen• es gilt Beweislastumkehr• es entfallen die Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens;„vorwerfbar“ ist hier die Benutzung einer objektiv gefährlichen Sache
  • Arten von Schäden • Vermögensschaden: mit Geld messbarer Nachteil am Vermögen desGeschädigten• realer Schaden: wertmindernde Beeinträchtigung einer Sache• positiver Schaden: Nachteil, den jemand an Vermögen oder Rechtentatsächlich erlitten hat• Gewinnentgang: Vermögensvermehrung bzw. Erwerbschance wird verhindert• ideeller Schaden (sog. Gefühlsschaden)
  • Interesse • = positiver Schaden + entgangener Gewinn
  • Was sind die Voraussetzungen für die Schadensersatzpflicht (Verschuldungshaftung)? • Schaden• Verursachung (Kausalität)• Rechtswidrigkeit• Verschulden
  • Verursachung • Schädiger muss Schaden kausal herbeigeführt haben• im Zivilverfahren gilt die Adäquanztheorie: jede Bedingung ist als Ursache desErfolges anzusehen, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zurHerbeiführung des Erfolges nicht ungeeignet ist           o Bsp.: PKW- Fahrer fährt zu schnell, verletzt einen Hund amStraßenrand• im Strafverfahren gilt die Äquivalenztheorie: jene Bedingung ist ursächlich fürden Eintritt des Erfolgs, bei deren Wegdenken auch der Erfolg weggedachtwerden müsste          o Bsp.: Pfeil wird auf Katze abgeschossen, sodass diese verletzt wird
  • Rechtswidrigkeit • = Handlung oder Unterlassung, die gegen gesetzliche Ver- oder Gebote,gegen die guten Sitten oder gegen eine vertraglich vereinbarte Pflicht verstößt
  • Was ist Verschulden? • rechtwidriges Verhalten, das vorwerfbar ist• kann in einer Handlung oder einer Unterlassung bestehen• Vorwerfbarkeit setzt voraus, dass Person in der Lage ist, die RW ihresVerhaltens zu erkennen und sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten=> bei Personen vor dem 14LJ, bei Entmündigten und bei Geisteskrankenliegt kein Verschulden vor
  • Was bedeutet „grobes Verschulden“? • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auffallende Sorglosigkeit)
  • Bei wem liegt die Beweislast bei Schadenersatzforderungen üblicherweise und wo gibt es Ausnahmen? • Beweis für das Verschulden obliegt grundsätzlich dem Geschädigten• bei Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht, liegt dieBeweislast beim Schädiger, d. h. Beweislastumkehr• bedeutet i. d. R.: BLU bei Unterlassungsdelikten bzw. normale BL beiBegehungs- bzw. Handlungsdelikten
  • Wie sind die Beweislastregeln bei Schadensersatz? • Beweis für das Verschulden obliegt grundsätzlich dem Geschädigten• bei Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht liegt die BL beimSchädiger, d. h. BLU=> bedeutet i. d. R.: BLU bei Unterlassungsdelikten bzw. normale BL beiBegehungs- bzw. Handlungsdelikten
  • Wonach richtet sich die Höhe des Schadenersatzes prinzipiell? Ausmaß des Schadensersatzes hängt vom Verschuldungsgrad ab bei Sachschaden:• 1. Ersatz des „positiven“ Schadens (bei leichter Fahrlässigkeit) => objektiveSchadensermittlung• 2. volle Genugtuung (bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) => subjektiveSchadensermittlung (Differenzmethode)• 3. Ersatz des „ideellen“ Schadens (bei strafbarer Handlung, Mutwillen oderSchadenfreude) => Schadenersatzhöhe wird vom Richter festgelegtbei Verletzung eines Tieres:• gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder derversuchten Heilung auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen,soweit ein verständiger Tierhalter in des Lage des Geschädigten diese Kostenaufgewendet hätte• gilt auch bei leichtem Verschulden; gilt aber nur bei schuldhafter Verletzung, d.h. nicht bei Gewährleistungsansprüchen• wird ein Tier schuldhaft getötet: Anspruch auf Wertersatz nach demWiederbeschaffungswertbei Personenschaden:• umfasst Heilungskosten, Ersatz des entgangenen (evtl. auch des zukünftigentgehenden) Gewinns und ggf. Schmerzensgeld, d. h. volle Genugtuung injedem Fall, auch bei nur leichtem Verschulden
  • Unter welchen Voraussetzungen steht dem Geschädigten „volle Genugtuung“ durch den Schädiger zu? • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit steht dem Geschädigten „volleGenugtuung“ durch den Schädiger zu
  • Vorsatz? • = böse Absicht• vorsätzlich handelt derjenige, dem die Rechtswidrigkeit bewusst ist und derden schädlichen erfolg vorhersieht und billigt
  • grobe Fahrlässigkeit? • Verletzung der Sorgfaltspflicht, die einem ordentlichen Menschen in dieserSituation keinesfalls unterläuft• grobes Verschulden = Vorsatz + grobe Fahrlässigkeit
  • leichte Fahrlässigkeit? • Verletzung der Sorgfaltspflicht, die auch einem ordentlichen Menschengelegentlich unterläuft• = leichtes Verschulden
  • Was muss bei leichter Fahrlässigkeit ersetzt werden? • Sachschaden: positiver Schaden ist zu ersetzen• Verletzung eines Tieres: Kosten der Heilung, auch wenn sie den Wert desTieres übersteigen, soweit ein verständiger Tierhalter in der Lage desGeschädigten diese Kosten aufgewendet hätte• Verletzung einer Person: volle Genugtuung ist zu leisten, d. h. positiverSchaden, entgangener Gewinn und ideeller Schaden sind zu ersetzen
  • Was muss bei groben Verschulden ersetzt werden? • volle Genugtuung bei Sachschaden, Verletzung eines Tieres/ eines Menschen• bei Sachschaden: Ersatz der positiven Schadens und des entgangenenGewinns• bei Verletzung eines Tieres: ..., so gebühren die tatsächlich aufgewendetenKosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann, wenn sie denWert des Tieres übersteigen, soweit ein verständiger Tierhalter in der Lagedes Geschädigten diese Kosten aufgewendet hättebei schuldhafter Tötung eines Tieres: Anspruch auf Wertersatz nach demWiederbeschaffungswert• bei Personenschaden: Heilungskosten, Ersatz des entgangenen (evtl. auchdes zukünftigen) Gewinns und ggf. Schmerzensgeld (= ideeller Schaden)
  • Wann kommt es zum Ersatz des ideellen Schadens? • bei Sachschaden: bei strafbarer Handlung, Mutwillen oder Schadenfreude• bei Personenschaden: volle Genugtuung in jedem Fall, auch bei nur leichtem Verschulden
  • Wie ist der Ersatz der Heilungskosten bei Verletzung eines Tieres geregelt? • so gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder derversuchten Heilung auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen,soweit ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kostenaufgewendet hätte
  • SE bei mehreren Schädigern und Mitverschulden des Geschädigten • Schadensteilung• mehrere Schädiger haften stets solidarisch, d. h. dass jeder einzelne für dengesamten Schaden haftet
  • In welchen Fällen gibt es „Haftung für fremdes Verhalten“? (3 Punkte) • Gehilfenhaftung (Erfüllungsgehilfen, Besorgungsgehilfen) und• Amtshaftung bzw. Organhaftung
  • Was versteht man unter einem „Erfüllungs-“ und was unter einem „Besorgungsgehilfen“? Unter welchen Umständen haftet der Geschäftsherr für einen Besorgungsgehilfen? • Ein Erfüllungsgehilfe ist eine mit der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht desGeschäftsführers beauftragte Person. Es gibt ein Vertragsverhältnis zwischenGeschäftsführer und späterem Geschädigten.                o GH haftet für das Verhalten des EG wie für eigenes Verschulden,allerdings nur für Schäden am Vertragspartner und nur dann, wenn sieim Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen• Ein Besorgungsgehilfe wird mit der Verrichtung einer Tätigkeit beauftragt,ohne dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und demspäter Geschädigten entsteht. Wer sich wissentlich einer untüchtigen odergefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient, haftet fürSchäden, die sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufügt.
  • Wann haftet ein Geschäftsführer für einen Erfüllungsgehilfen? • Ein Geschäftsführer haftet für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen, allerdingsnur für Schäden am Vertragspartner und auch nur dann, wenn sie imZusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen.
  • Amts- bzw. Organhaftung • Rechtsträger (Bund, Länder) haftet für Schäden, die Personen durch Organeder Hoheitsverwaltung (z. B. AmtsTA) im Rahmen der Vollziehung vonGesetzen schuldhaft zugefügt werden
  • Produkthaftungsgesetz • regelt Haftung für Schäden, die durch Gefährlichkeit von Produkten bzw.unzureichende Gebrauchsanweisungen/ Gefahrenhinweise entstehen• gehaftet wird gegenüber allen Personen• Haftpflichtiger:          o Unternehmer, der das Produkt hergestellt und in Verkehr gebracht hat          o U, der es zum Vertrieb in den EWR eingeführt und in Verkehr gebracht hat          o ist weder Hersteller noch Importeur feststellbar, haftet U, der das Produkt in                      Verkehr gebracht hat• gehaftet wird nicht für Mängel sondern für Fehler (= Produkt erfüllt nicht die„berechtigten Sicherheitserwartungen“, die sich zum Zeitpunkt des Inverkehr-Bringens aus der Darbietung des Produkts und/ oder dem Gebrauch ergeben,mit dem üblicherweise gerechnet wird)• mögliche Fehlertypen: Konstruktions-, Instruktions-, Fabrikations-,Produktbeobachtungs-, Entwicklungsfehler• Verjährungsfrist für SE durch Geschädigten:             o 3J ab Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen             o insgesamt 10J ab Inverkehr- Bringen des Produkts             o Regressansprüche der Ersatzpflichtigen untereinander verjähren nach 30J• BL liegt beim Geschädigten
  • Verjährung von Schadenersatzforderungen • grundsätzlich 3J nach Bekanntwerden des Schadens und des Schädigers• ausnahmsweise 30J ab schädigendem Ereignis, wenn Schaden oderErsatzpflichtiger nicht bekannt sind oder der Schaden durch bestimmtegerichtliche strafbare Handlungen entstanden ist
  • Haftpflicht des TA • TA trifft i. d. R. Verschuldungshaftung im Rahmen einer Vertragserfüllung, d. h.Vertragshaftung• wurde ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, den der TA schuldhaft nichterfüllt, so haftet er für den Nichterfüllungsschaden (= Erfüllungsinteresse)• liegt kein Vertrag vor, durfte der Patientenbesitzer aber auf dasZustandekommen eines Behandlungsvertrages hoffen, so haftet der TA fürden Vertrauensschaden
  • Unter welchen Voraussetzungen bekommt der Geschädigte einen „Mangelfolgeschaden“ ersetzt? • ein Mangelfolgeschaden ist ein durch einen schuldhaft verursachten Mangelder erbrachten Leistung entstandener Schaden an den Gütern des Gläubigers(nicht lege artis gearbeitet, Hund daraufhin tot, Schadensersatz vom Tierarzt)• Mangel schuldhaft verursacht => Schadenersatz
  • Was deckt die Haftpflicht eines TA? • Personenschäden• Sachschäden• Vermögensschäden
  • Was muss ein Versicherungsnehmer im Schadensfall machen? • unverzügliche Anzeige an Versicherungsträger• Anzeige eines evtl. eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Versicherten• Verfassen eines genauen Schadensberichts an Versicherer• keine Zahlung an Geschädigten vor Abschluss des Verfahrens
  • Sachverständiger? • Person mit besonderer Fachkenntnis auf bestimmtem Gebiet• kann von Gericht zum Gutachter bestellt werden• kraft seiner Sachkunde zieht der Gutachter aus Tatsachen Schlüsse undvermittelt Erkenntnisse aus Erfahrungsschätzen• kann sich bei Gericht vertreten lassen• Honorierung nach Gebührenanspruchsgesetz
  • Zeuge? • Person ohne besondere Fachkenntnis, die ihre zufälligen Wahrnehmungen imVerfahren bekundet• Zeuge vermittelt Tatsachen, hat diese aber nicht zu beurteilen oderSchlussfolgerungen zu ziehen• muss persönlich erscheinen• bekommt kein Honorar, nur Auslagenersatz