Verfahrensrecht (Subject) / Umsatzsteuer (Lesson)

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  • Tatbestandsmerkmale § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt durch einen Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland
  • Inland § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
  • Ausland § 1 Abs. 2 Satz 2 UStG
  • Gemeinschaftsgebiet § 1 Abs. 2a Satz 1 UStG Inland und übriges Gemeinschaftsgebiet
  • übriges Gemeinschaftsgebiet § 1 Abs. 2a Satz 1 UStG
  • Drittland § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehört
  • Ende der Unternehmereigenschaft Abschnitt 2.6 Abs. 6 Satz 3 UStAE erlischt erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat
  • Beginn der Unternehmereigenschaft Abschnitt 2.6 Abs. 1 Satz 1 UStAE mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden
  • Nachhaltigkeit Abschnitt 2.3 Abs. 5 und 6 UStAE
  • Tatbestandsmerkmale Unternehmer § 2 Abs. 1 UStG Wer > Unternehmerfähigkeit nachhaltig > auf Dauer angelegtes geschäftsmäßiges Leistungsverhalten Tätigkeit > Leistungen im wirtschaftlichen Sinne (Lieferungen und sonstige Leistungen) Erzielung von Einnahmen Selbstständigkeit > auftreten auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung
  • Unternehmer Definition kurz Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG)
  • Unternehmer Definition lang Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt, § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG
  • Leistender Abschnitt 2.1 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 UStAE Wer Leistender ist richtet scih grundsätzlich nach dem zivilrechtlichen Vereinbarungen
  • Leistungsempfänger Abschnitt 15.2b Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStAE Leistungsempfänger ist regelmäßig der Auftraggeber oder Besteller einer Leistung
  • Tatbestandsmerkmale Leistungsaustausch 2 umsatzsteuerrechtliche verschiedene Beteiligte mindestens 2 Leistungen (davon mindestens eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne) unmittelbarer wechselseitiger Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
  • Tausch § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG Lieferung als Entgelt für eine Lieferung
  • Tauschähnlicher Umsatz § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG sonstige Leistung als Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung
  • Kein Leistungsaustausch Keine 2 Beteiligte > Unternehmenseinheit (Innenumsatz, Organschaft) Keine 2 Leistungen Keine Gegenleistung > Schenkung oder Leihe Keine Leistung > Schadenersatz, Vertragsstrafen, Mahnkosten, Verzugszinsen, echte Zuschüsse, Beihilfen Prämien und Zulagen Kein unmittelbarer wechselseitiger Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
  • Tatbestandsmerkmale Lieferung § 3 Abs. 1 UStG Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand endgültig gewollter Übergang von wirtschaftlicher Substanz, Wert und Ertrag auf den Leistungsempfänger Vorgang vorwiegend tatsächlicher Natur (wie im Zivilrecht Eigentumsübertrag)
  • Besonderheit bei Sicherungsübereignung Abschnitt 3.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE zivilechtlicher Übergang des Eigentums KEINE Verschaffung der Verfügungsmacht (nicht Steuerbar) Abschnitt 1.2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStAE im Zeitpunkt der Verwertung durch den Sicherungsnehmer liegt ein DOPPELUMSATZ vor (Lieferung des Gegenstands an den Sicherungsnehmer und Lieferung vom Sicherungsnehmer an den Abnehmer)
  • Prüfreihenfolge Ort der Lieferung 3 f c 8 6 7 § 3c § 3f § 3 Abs. 8 § 3 Abs. 6 § 3 Abs. 7
  • Kommissionsgeschäft § 3 Abs. 3 UStG Im eigenem Namen für fremde Rechnung Zivilrechtlich > Geschäftsbesorgungsvertrag umsatzsteuerlich liegt eine Lieferung und keine sonstige Leistung vor der Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer ist auch der Zeitpunkt der Lieferung an den Kommisionär
  • Befördern § 3 Abs. 6 Satz 2 UStG
  • Versenden § 3 Abs. 6 Satz 3 UStG
  • Ort der Beförderungs- oder Versendungslieferung § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Wo die Lieferung beginnt
  • Ruhende Lieferung § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG KEINE Bewegung des Liefergegenstandes wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet
  • Tatbestandsmerkmale § 3 Abs. 8 UStG "verzollt und versteuert" Beförderungs- oder Versendungslieferung aus dem Drittland ins Inland Lieferer oder dessen Beauftragter ist der Schuldner der EUST Ort gilt im Inland gelegen Zeitpunkt mit Beendigung der Beförderung/Versendung im Inland
  • Sonderentgelt Abschnitt 1.6 Abs. 3 UStAE - Buchung zu lasten des Geschäftsergebnisses - Aufwand > Leistungsaustausch
  • Tatbestandsmerkmale Reihengeschäft § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG mehrere Unternehmer (mindestens 2) Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand Beförderung oder Versendung vom ersten an den letzten Abnehmer Nur eine Lieferung ist die bewegte Lieferung
  • Reihengeschäft § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG Abschnitt 3.14 UStAE
  • Ort der ruhenden Lieferung beim Reihengeschäft § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. Lieferungen die vorangehen, wo die Beförderung- oder Versendungsleiferung beginnt Lieferungen die folgen, wo die Beförderung- oder Versendungsleiferung endet
  • Tatbestandsmerkmale Großerversandhandel § 3c Abs. 1 Satz 1 UStG Gegenstand der Lieferung wird durch den Lieferer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates versendet an privaten Kunden im Sinne des § 3c Abs. 2 UStG die Lieferschwelle im Sinne des § 3c Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UStG wird überschritten alternativ: § 3c Abs. 4 UStG Wird die Lieferschwelle nicht überschritten kann der Lieferer sie trotzdem beanspruchen. Der Verzicht muss gegenüber der Behörde erklärt werden und bindet den Lieferer für 2 Jahre. 
  • Sonstige Leistung § 3 Abs. 9 UStG Satz 1: keine Lieferung Satz 2: Unterlassen und Dulden einer Handlung
  • Ort § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt
  • Ort § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG Sonstige Leistung an einen Unternehmer für sein Unternehmen Wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt
  • Abgrenzung Lieferung oder Sonstige Leistung Abschnitt 3.5 UStAE
  • Einheitlichkeit der Leistung Abschnitt 3.10 UStAE
  • Abgrenzung Lieferung oder sonstige Leistung bei Speisen Abschnitt 3.6 UStAE Dienstleistungselemente die qualitativ überwiegen führen zu einer sonstigen Leistung. Dienstleistungselemente die qualitativ von untergeordneter Bedeutung führen weiterhin zu einer Lieferung.
  • Tatbestandsmerkmale Werklieferung § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstandes der Werkunternehmer bringt den Hauptstoff mit (selbst beschafft) Bei einer Reparatur beweglicher körperlicher Gegenstände kann jedoch aus Vereinfachungsgründen von einer Werklieferung ausgegangen werden wenn der Engeltanteil für das verwendete Material 50% des Gesamtentgelts übersteigt.
  • Tatbestandsmerkmale Werkleistung § 3 Abs. 4 Umkehrschluss i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstandes der Werkunternehmer verwendet auschließlich Zutaten oder Nebensachen
  • Materialbeistellungen liegt vor, wenn Stoffe vom Auftraggeber selbst beschafft werden der Werkunternehmer sich verpflichtet, diese zu Be- oder Verarbeitung zu verwenden und dies auch tatsächlich gehandhabt wird Ein Stoffaustauch ist unter bestimmten Vorraussetzungen unschädich
  • Materialgestellung sämtliche Hauptstoffe werden vom Auftraggeber beschafft es liegt stets eine WERKLEISTUNG vor
  • Rechtsfolgen einer Beistellung es liegt keine Lieferung vom Auftraggeber an den Werkunternehmer vor das beigestellte Material geht nicht in den Leistungsaustausch ein
  • Tatbestandsmerkmale Entnahme eines Gegenstandes § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG Voraussetzung das der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG. Gegenstand aus dem Unternehmen für Zwecke die außerhalb des Unternehmens liegen Vorgang gilt einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.
  • Tatbestandsmerkmale Zuwendung an das Personal § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG Voraussetzung das der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG. Gegenstandaus dem Unternehmen unentgeltliche Zuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf sofern keine Aufmerksamkeit vorliegt (40 € Brutto je persönlicher Anlass) Vorgang wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.
  • Tatbestandsmerkmale unentgeltliche Zuwendung im Rahmen des Unternehmens § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG Voraussetzung das der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG. Gegenstand aus dem Unternehmen sofern keine Geschenke vom geringen Wert vorliegt (35 € Netto pro Person pro Jahr) oder Warenmuster vorliegen für Zwecke des Unternehmens Vorgang wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.
  • Besonderheit bei unentgeltlichen Sonstigen Leistungen aus unternehmerischen Gründen Es erfolgt keine Besteuerung gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG Es liegt kein steuerbarer Vorgang vor
  • Steuerfreie Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG i. V. m. § 6 UStG
  • Steuerbefreiung Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1 Buchstabe a) i. V. m. § 6 UStG
  • Steuerbefreiung innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 Buchstabe b) i. V. m. § 6a UStG