5

Bilanzsteuerrecht (Subject) / Musterformulierungen (Lesson)

Texte

This lesson was created by Nicht_deine_Karten.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Zugangsbewertung von materiellen beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Die Zugangsbewertung bei materiellen beweglichen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, § 253 Abs. 1 Satz 1, § 255 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.
  • Zugangsbewertung von Grundstücken Die Zugangsbewertung bei Grundstücke erfolgt zu den Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand/Witschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, § 253 Abs. 1 Satz 1, § 255 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG.
  • Zugangsbewertung von Finanzanlagen Die Zugangsbewertung bei Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbreiten Zustand zu versetzen, § 253 Abs. 1 Satz 1, § 255 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG.  
  • Stichtagsbewertung materielle bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Die Stichtagsbewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, also unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung, § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB bzw. der AfA § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 1 EStG.
  • Handelsrechtliches 3 faches Wahlrecht beim Tausch Da die Gegenleistung des H für den PC nicht in Geld sondern in einem Vermögensgegenstand besteht, liegt ein Tausch vor. Handelsrechtlich besteht beim Tausch ein 3-faches Wahlrecht. Der angeschaffte Vermögensgegenstand kann mit dem Buchwert des weggebenen Vermögensgegenstandes (abzüglich der erhaltenen Baraufgabe), mit dem Zeitwert des weggegebenen Vermögensgegenstandes (abzüglich der erhaltenen Baraufgabe) oder mit dem Buchwert des weggegebenen Vermögensgegenstandes zuzüglich einer etwaig ausgelösten Ertragssteuerbelastung (abzüglich der erhaltenen Baraufgabe) angesetzt werden, jedoch höchstens mit dem Zeitwert des erhaltenen Vermögensgegenstandes.
Advertisement