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Strafrecht (Subject) / Strafrecht Polizei (Lesson)

Strafrechtliche Definition, die für Polizeibeamte im Studium wichtig sind.

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  • Fremd Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos ist.
  • Sache Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand, ungeachtet des Aggregatzustandes.
  • Gift Gift ist jeder (an-) organische Stoff, der unter bestimmten Bedingungen lediglich durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu zerstören vermag.
  • Beweglich Beweglich ist eine Sache, wenn sie fortbewegt werden kann
  • Bande Bande ist eine Gruppe von min. 3 Personen, die sich ausdrücklich oder stillschweigend zu Verübung fortgesetzter Diebes- oder Raubtaten verbunden hat.
  • Gegenwärtige Gefahr Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn sie nach menschlicher Erfahrung und natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
  • Beisichführen Beisichführen bedeutet, dass der Täter den Gegenstand bei Begehung der Tat derart bei sich haben muss, dass er ihn jederzeit, ohne nennenswerten Zeitaufwand zum Einsatz bringen könnte.
  • Wohnungen Wohnungen sind abgeschlossene überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend der Unterkunft dienen.
  • Vermögensschaden Vermögenssachschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Gesamtwert gemindert wird.
  • Gefährliches Werkzeug Gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.
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  • Gewerbsmäßig Gewerbsmäßig stiehtl, wer in der Absicht handelt, sich durch die Diebstahlsdelkite eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen.
  • körperliche Misshandlung Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht ganz unerheblich beeinträchtigt wird.
  • Einbrechen Einbrechen ist die gewaltsame Aufhebung der Umschließung
  • Empfindliches Übel Empfindliches Übel ist jede, über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehnde Einbuße an Werten bzw. die Zufügung von Nachteilen zu verstehen.
  • Behältnis Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
  • Zueignung Zueignung ist die Begründung des Eigenbesitzes unter Ausschluss des Berechtigten mit dem Willen, wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen.