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Bankmanagement (Subject) / Teil 1 Jahresabschluss nach IFRS (Lesson)

Teil 1: Externes Rechnungswesen

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  • Rechtsgrundlagen Es gibt keinen branchenspezifischen Standard IAS 1:grundlegende Vorschriften für die Darstellung von Jahres- abschlüssen und Mindestanforderungen für den Inhalt  IFRS 7: Berichterstattung über Finanzinstrumente  IAS 32: Ausweis- und Offenlegungspflichten von Finanz- instrumenten  IAS 39: Bilanzausweis und Bewertung von Finanzinstrumenten (wird zurzeit reformiert, heißt dann IFRS 9)  IFRS 9 löst IFRS 39 ab
  • Definition Finanzinstrumente Verträge, die bei einem Unternehmen einen finanziellen Anspruch (financial asset) begründen und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verpflichtung (financial liability) bzw. zu Eigenkapitalinstrumenten (equity instrument) führen. 
  • Arten von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) Barmittel  Forderungen, Anleihen  Optionsrechte  Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens  Finanzielle Verpflichtungen (financial liabilities) (begebene) Schuldverschreibungen  aufgenommene Darlehen  Stillhalterpositionen in Optionen Eigenkapitalinstrumente (equity instrument) Aktien Vorzugsaktien Optionsscheine 
  • Finanzinstrumente - financial instruments at fair value through profit or loss Handelsaktiva (trading) Ansprüche aus Forderungen kurzfristige Wieder- - Wertpapieren veräußerungsabsicht - Devisen Derivaten mit positivem Marktwert Handelspassiva (trading) Verpflichtungen aus Wertpapierleerverkäufen Derivaten mit negativem Marktwert Designierte Finanzinstrumente (Fair Value Option) 
  • Finanzinstrumente - (Held-to- maturity-Bestände) finanzielle Vermögenswerte mit bestimmten oder bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen (Absicht und Fähigkeit, ein Finanzinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten)  Wenn vorzeitig veräußert wird = "Tainting" → Es darf 2 Jahre lang kein Finanzinstrument mehr in diese Kategorie eingeordnet werden
  • Finanzinstrumente - Loans and Receivables Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Originäre oder erworbene nicht- derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert werden  Keine kurzfristige Wiederveräußerungsabsicht (trading)  Keine Designation als: financial asset at fair value oder available-for-sale 
  • Finanzinstrumente - Available-for-sale Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente, die in keine der drei anderen Kategorien einzuordnen sind Alle Eigenkapitalinstrumente, soweit nicht financial assets at fair value throug profit or loss 
  • Voraussetzungen designated at fair value Umwidmung nicht mehr möglich getrennt vom Handelsbestand auszuweisen Voraussetzung für die Zuordnung eines financial assets oder einer financial liability zur Kategorie „Designated at Fair Value“ ist, dass eines der drei folgenden Kriterien erfüllt ist: Bewertung zum Fair Value reduziert einen Accounting Mismatch1, der entstehen würde, wenn gegenläufige Positionen nach unterschiedlichen Methoden bewertet werden Position ist Teil eines Portfolios, das auf Fair Value Basis geführt und gesteuert wird Finanzinstrument mit eingebettetem Derivat2, das selbständig bewertet werden darf 1= festverzinzliches Wertpapier ist durch Zinsfuture abgesichert. Wenn das festverzinzliche Wertpapier nicht zum Fair Value bewertet wird, dann kommt es zu einem "Missmatch". Erfolgswirkungen der Sicherungsbeziehungen nur, wenn die gleiche Bewertung zum Fair Value erfolgt. = "Natural Hedge" 2= Schuldverschreibung, deren Zins und Kapitalrückzahlung von der Werteentwicklung des Eigenkapitals des Emittenten abhängt
  • Einzelne Positionen der Aktiv- und Passivseite Barreserve: Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken, refinanzierungsfähige Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel Risikovorsorge: bezieht sich nur auf Forderungen, keine stillen Vorsorgereserven entsprechend § 340 f HGB  Sicherungsderivate: positiver (Aktivseite) oder negativer (Passivseite) Marktwert von Derivaten, die die Voraussetzungen des hedge accounting erfüllen  als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (investment properties): vermietete Grundstücke und Gebäude (selbstgenutzte = Sachanlagen)  Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und in Sachgesamt- heiten enthaltene Vermögenswerte: Vermögenswerte des Anlagever- mögens, die einzeln oder als Teil einer Sachgesamtheit zur Veräußerung bestimmt sind (z.B. Aufgabe von Geschäftsbereichen)  Neubewertungsrücklage: Bewertungsänderungen aufgrund von Bewertungen zum fair value, die nicht über die P&L, sondern direkt ins Eigenkapital gebucht werden (other comprehensive income OCI) 
  • Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 Aktivseite Loans/ Held to Maturity Folgebewertung Amortised Cost keine Fair Value Änderungen Impairmenttest/Reversal erfolgwirksam Available-for-Sale Folgebewertung: Fair Value Fair Value Änderungen = Erfolgsneutral Imparmenttest: Erfolgswirksam Reversal or Impairment: Schuldtitel = erfolgswirksam, EK = erfolgsneutral Aktiv&Passiv Financial Instruments at Fair Value trough Profit or Loss Folgebewertung: Fair Value Erfolgswirksame Fair Value Behandlung Impairmenttest wird bereits durch Fair Value berücksichtigt Passiv Other Liabilities Folgebewertung: Amortised Cost kein Fair Value kein Impairmenttest
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  • Fair Value und Amortised Cost Erstbewertung bei Zugang: Anschaffungskosten Folgebewertung: Amortised Cost: fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value (Zeitwert): Der Fair Value ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Level 1 Fair Value: Marktpreis, zu dem ein Finanzinstrument auf einem aktiven Markt gehandelt wird Level 2 Fair Value: Bewertungsverfahren, das in hohem Maße auf Marktdaten beruht Level 3 Fair Value: Bewertungsverfahren mittels wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter 
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung  Eigenkapital der Vorperiode + /-  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag  + /- nicht in der GuV erfasste Erträge/ Aufwendungen (sonstiges Gesamt- ergebnis other comprehensive income)  + /-  Kapitalerhöhung/Erwerb eigener Aktien  -  Ausschüttungen = Eigenkapital am Bilanzstichtag
  • Kapitalflussrechnung Ziel: Veränderung der Barreserve (Cash Flow) ▲BR ▲BR = EZE - AZA + EZN - AZN   E,A= Erfolgswirksam,zahlungswirk                                        N= neutral,zahlungsun. JÜ = (EZE - AZA) + (EN - AN) ▲BR = JÜ + AN - EN + EZN - AZN  EZN - AZN → CapEx = CFFF Auszahlungen aus Aktienemissionen, Dividenenzahlungen, sonstige Finanzierungstätigkeit → CFFI → JÜ + AN - EN = CFFO
  • Auswirkungen Fair Value Bonität Bank ↓ = Fair Value Verbindlichkeiten ↓ = Ertrag Ertragslage der Bank hängt immer stärker von den Geschehen auf den FInanzmärkten ab, Banken müssen Korrekturen vornehmen
  • Auswirkungen Bewertung (fortgeführte) Anschaffungskosten Stille Reserven werden gebildet = Intransparenz Verleitet zum "Gains-Trading", d.h. es wird verkauft und zurückerworben (= Ertrag) Die Ertragslage kann durch die Auflösung stiller Reserven verschleiert werden
  • Aufbau IFRS Bilanz keine Formblattvorschrift nur Empfehlungen über Mindestangaben keine einheitliche Darstellungsform, Vergleich nur mit den Notes möglich
  • Bewertung anhand "mixed measurement approach" Bilanzpositionen werden entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet oder zum Fair Value bewertet   Handelsbestand: Fair Value Liquiditätsbestand: Fair Value alle anderen zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzinstrumente können auch ohne Handelsabsicht zum Fair Value bewertet werden Fair Value nicht bei Eigenkapitalinstrumenten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden