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USt (Subject) / Innergemeinschaftliches Verbringen (Lesson)
§ 1a Abs. 2, § 3 Abs. 1a UStG
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- Voraussetzungen und Rechtsfolgen Verbringen (=Gelangen) Gegenstand des Unternehmens durch Unternehmer zu seiner Verfügung nicht nur vorübergehende Verwendung am Bestimmungsort (z.B. Händler aus NL bringt Ware über Grenze auf Marktstand nach D und verkauft diese dort - die Ware die nicht verkauft wird fällt nicht unter ig. Verbringen) Warenbewegung vom Inland ins übrige Gemeinschaftsgebiet (Rechtsfolge: § 3 Abs. 1a UStG = fiktive ig. Lieferung) oder vom übrigen Gemeinschaftsgebiet ins Inland (Rechtsfolge: § 1a Abs. 2 UStG = fiktiver ig. Erwerb) § 1a Abs. 2 UStG und § 3 Abs. 1a UStG betreffen unternehmensinterne Verbringungsvorgänge, die zunächst als "rechtsgeschäftsloses Verbringen" anzusehen sind und ohne weitere Schritte nicht zu steuerbaren Umsätzen führen würden, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Beide Vorschriften fingieren jedoch steuerbare Umsätze: § 1a Abs. 2 UStG führt zur Annahme eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerbaren ig. Erwerbs, dessen Steuerpflicht nach § 4b UStG zu beurteilen ist § 3 Abs. 1a UStG führt zur Annahme einer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Lieferung, die jedoch steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a Abs. 2 UStG ist. Nachweise gem. § 6a Abs. 3 UStG müssen jedoch vorliegen. Zur Bemessungsgrundlage gilt in beiden Fällen § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG