Strafrecht Allgemeiner Teil (Subject) / Aufbau eines vollendeten Delikts (Lesson)

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Hypothese

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  • Zusammenfassung Vollendet (Subsumtion) Hypothese: Paragraf; Delikt nennen; Sachverhaltsbezug Objektiver Tatbestand (TOHEKO) + je Sachverhaltsbeszug: - Täter: (jedermann [Allgemeindelikt]; bestimmter Personenkreis [Sonderdelikt]; - Objekt: Anderer; fremde bewegliche Sache, - Handlung: TBM - Merkmale alle erfüllt, Delikt vollendet - Erfolg: Handlung führte zum Erfolg; - Kausalität: Handlung ist Ursache für den Erfolg; - Objektive Zurechnung: Kausalität bejaht. Subjektiver Tatbestand + Sachverhaltsbezug: Vorsatz oder Fahrlässigkeit, ggf. weitere Absichten Rechtswidrigkeit: Rechtfertigungsgründe (Notwehr § 32 StGB, rechtfertigender Notstand § 34 StGB, Vorläufige Festnahme § 127 Abs. 1 StPO, § 228 StGB Einwilligung (rechtfertigende / mutmaßliche). Schuld: Schuldausschließungsgründe (§ 19 StGB Schuldunfähigkeit, § 17 StGB Verbotsirrtum) und - Entschuldigungsgründe (§ 35 (1) StGB entschuldigender Notstand, § 33 StGB Notwehrüberschreitung, Übergesetzlicher Notstand) Strafzumessung: Regelbeispiel, Qualifikation Strafverfolgungsvoraussetzung: Antragsdelikt Ergebnis: Hypothese ja/nein
  • Objektiver Tatbestand Täter = Jedermann (Allgemeindelikt); bestimmter Personenkreis (Sonderdelikt) Objekt = Anderer oder fremde bewegliche Sache Handlung = Tatbestandsmerkmale alle erfüllt? - Delikt vollendet Erfolg = Handlung (Versuch) führte zum Erfolg - Versuch Strafbar? - unmittelbares Ansetzen Kausalität = Eine Handlung ist nur strafbar, wenn sie Ursache für den Erfolg ist. Objektive Zurechnung = ist gegeben, wenn die Kausalität bejaht wird