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Privatrecht (Subject) / 3. Teil - Schuldrecht: I. Grundbegriffe (Lesson)

Fragen aus dem Skript

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  • Gliederung des Schuldrechts? S. 44 oben
  • Gegenstand des Schuldrechts? S. 44
  • Was ist ein Schuldverhältnis? S. 44
  • Was ist Haftung? S. 44 (unten)
  • Begründungen für Schuldverhältnisse: (3) S. 45
  • Wie sind vertragliche / rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse begründet? durch Vertragsabschluss
  • Was ist eine Auslobung? + besondere Form? S. 45 --> gehört zu einseitigen vertraglichen Schuldverhältnissen = öffentliche Zusage einer Belohnung für Erbringung bestimmter Leistung oder Erfolg (Kenntnis der Auslobung ist nicht notwendig) zB. Zettel: "Finderlohn für entlaufene Katze: 500€" besondere Form: Preisausschreiben
  • Schuldverhältnisse aufgrund vorvertraglicher Kontakte? S. 45
  • Worauf beruhen gesetzliche Schuldverhältnisse? auf die Erfüllung gesetzlicher Tatbestände (S. 45 unten)
  • Was sind Zielschuldverhältnisse und Dauerschuldberhältnisse? (inkl. Bsp.) Zielschuldverhältnis: auf Erbringung einer einmaligen Leistung gerichtet --> erlischen mit Erbringung der LeistungBsp: Kauf, Tausch, Schenkung, Werkvertrag Dauerschuldverhältnis: wird dauerndes oder wiederkehrendes Verhalten geschuldet --> enden durch Zeitablauf bei Befristung, durch einvernehmliche Auflösung oder KündigungBsp.: Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag
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  • Was sind Gattungs- und Stückschulden? Und wofür ist die Unterscheidung von Bedeutung? S. 46
  • Def. Preisgefahr und Leistungsgefahr S. 47
  • Unterschied: Untergang bei Stückschuld oder Gattungsschuld? S. 47
  • Geldschulden Geldschulden = Nominalschulden: auf den Nennwert, nicht auf die Kaufkraft kommt es an Geldschulden über längeren Zeitraum: führt zu geringerer Kaufkraft des geschuldeten Geldbetrags --> kann durch Wertsicherungsklauseln des Gläubigers verhindert werden