psychologische diagnostik (Subject) / Vorlesung 1 2015 Wacker (Lesson)

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Grundlagen

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  • Definition Psychologische Diagnostik nach Schmidt-Atzert & Amelang (2012, S. 4) „...eine Teildisziplin der Psychologie. Sie dient der Beantwortung von Fragestellungen, die sich auf die Beschreibung, Klassifikation, Erklärung oder Vorhersage menschlichen Verhaltens und Erlebens beziehen. Sie schließt die gezielte Erhebung von Informationen über das Verhalten und Erleben eines oder mehrerer Menschen sowie deren relevanter Bedingungen ein. Die erhobenen Informationen werden für die Beantwortung der Fragestellung interpretiert. Das diagnostische Handeln wird von psychologischem Wissen geleitet. Zur Erhebung von Informationen werden Methoden verwendet die wissenschaftlichen Standards genügen.“
  • Psychologisches Diagnostizieren ist... nach Westmeyer zit. nach Kubinger (2009, S. 7) „...das Aufstellen und Prüfen ,idiographischer Hypothesen‘.“
  • Das diagnostische Prozess, der sich bezieht auf... nach Kubinger (2009, S. 7) „Klärung der Fragestellung, Auswahl der einzusetzenden Verfahren,   Anwendung und Auswertung dieser Verfahren,  Interpretation und Gutachtenerstellung,  Festsetzen der Intervention (des Maßnahmenvorschlags).“
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Europ. Menschenrechtskonvention, Artikel 8 (1) Grundgesetz, Artikel 1 (1) & 2 (1) Strafgesetzbuch, § 203 & § 138
  • Europ. Menschenrechtskonvention, Artikel 8 (1) Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens
  • Grundgesetz, Artikel 1 (1) & 2 (1) Schutz der Menschenwürde, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Strafgesetzbuch, § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen „(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebsoder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als... (2) Berufspsychologe mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung [...] anvertraut worden oder sonstwie bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zeugnisverweigerungsrecht: für Berufspsychologen in Zivilprozessen (§ 383 ZPo) für psycholog. Psychotherapeuten und Kinder- undJugendpsychotherapeuten auch in Strafprozessen (§ 53 StPo)
  • Strafgesetzbuch, §138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten) „(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges...,4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung,7. eines Raubes ode einer räuberischen Erpressung... oder8. einer gemeingefährlichen Straftat...zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Entscheidend für die Offenbarungspflicht: Abwendbarkeit!
  • Ethische Richtlinien von DGPs und BDP? „Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. [...] Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz.“ „Psychologen schulden dem eigenen Berufsstand Loyalität. Sie verhalten sich standesgemäß und fördern den Berufsstand als Wissenschaft und als Profession.“ Bei Erstellung von Gutachten/Untersuchungsberichten: • Sorgfaltspflicht  („größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit Sorgfalt und    Gewissenhaftigkeit“)• Transparenz für Adressaten• Einsichtnahme gewähren, wann immer möglich  (oder Klient vorab informieren, dass keine Einsicht möglich)• keine Gefälligkeitsgutachten• Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen zulässig (kollegial, nicht unsachlich)
  • Der Forer-Effekt Der Forer-Effekt bezeichnet die Neigung von Menschen, vage und allgemeingültige Aussagen über die eigene Person als zutreffende Beschreibung zu akzeptieren. Klassisches Experiment (Forer, 1949, J Abnorm Psychol): 1. N = 39 Studierende bearbeiten angeblichen Persönlichkeitstest2. Alle erhalten dieselbe Ergebnisrückmeldung (gebastelt aus Horoskopen):3. Studierende bewerten auf einer Skala von 0 (= triff gar nicht zu)bis 5 (= trifft sehr gut zu) das „Ausmaß, in dem das Testergebnis grundlegendeMerkmale ihrer Persönlichkeit aufdeckt“ im Mittel mit 4,26!! ➡ Täuschung durch persönliche Validierung(personal validation fallacy)
  • Eigenschaftsdiagnostik: Die Grundannahmen Unterschiede im Erleben und Verhalten können in Form vonEigenschaften („traits“) beschrieben werden Eigenschaften sind hypothetische Konstrukte, gedacht als„relativ breite und zeitlich stabile Dispositionen zu bestimmten Verhaltensweisen, die konsistent in verschiedenen Situationen auftreten“ (Stemmler et al., 2010, S. 51) Menschen sind es gewohnt, von einer Reihe beobachteter Verhaltensweisen (Indikatoren oder „signs“) auf Eigenschaften zu schließen Eigenschaftsdiagnostik versucht, die Ausprägung einer Eigenschaft zu erfassen, um damit künftiges Verhalten vorherzusagen                 Voraussetzungen: Repräsentative Testaufgaben und Merkmalsstabilität
  • Testgütekriterien (Überblick) Hauptgütekriterien Objektivität Reliabilität (Zuverlässigkeit) Validität (Gültigkeit)
  • Testgütekriterien (Überblick) Nebengütekriterien Normierung (Eichung) Skalierung weitere Gütekriterien
  • Objektivität Sind die Ergebnisse unabhängig davon, wer den Test durchführt, auswertet und interpretiert? Durchführungsobjektivität Auswertungsobjektivität Interpretationsobjektivität Standardisierung !!! (klare Regeln für Durchführung, Auswertung und Interpretation) alternativ:per Computer implementieren
  • Reliabilität (Zuverlässigkeit) Misst der Test das, was er misst exakt, d.h. ohne Messfehler? Beurteilung über den „Reliabilitätskoeffizienten“(0 ≤ Rel. ≤ 1) Bestimmung u.a. durch Testwiederholung (Retest) oder Testhalbierung (Split-Half)
  • Validität (Gültigkeit) Misst der Test das Merkmal, das er messen soll, und nicht irgendein anderes? Inhaltsvalidität: Testitems repräsentativ? Augenscheinvalidität: Für Laien plausibel? Konstruktvalidität: Kann auf angezieltes Merkmal (Konstrukt) geschlossen werden Kriteriumsvalidität: Kann auf Verhalten außerhalb der Testsituation geschlossen werden?
  • Normierung (Eichung) Können die Ergebnisse einer Person im Vergleich zu anderen Personen eindeutig eingeordnet werden? Beispiel: Ist ein Summenwert von 31 in einem Test mit 40 Null-Eins-kodierten Items hoch? zu beachten: Repräsentativität der Eichstichprobe Differenziertheit der Nomen (z.B. bei Geschlechtsunterschieden getrennte Normen für Männer und Frauen)
  • Skalierung Bilden die Testwerte die empirischen Merkmalsrelationen adäquat ab? Beispiel: Ist eine Person mit einem Intelligenztestwert von 32 Punkten... ...intelligenter als eine mit 16 Punkten? (Ordinalskalenniveau) ...bei einem Mittelwert von 24 Punkten genauso hoch intelligent wie eine mit 16 Punkten niedrig intelligent ist? (Intervallskalenniveau) ...doppelt so intelligent wie eine mit 16 Punkten? (Rationalskalenniveau)
  • weitere Gütekriterien Testökonomie: wenig Ressourcen/Erkenntnisgewinn Nützlichkeit: praktische Relevanz und durch Einsatz mehr Nutzen als Schaden Zumutbarkeit: Belastung der Testperson absolut und relativ zum Nutzen Unverfälschbarkeit: Testperson kann Ergebnis nicht gezielt steuern bzw. verzerren Fairness: keine Benachteiligung bestimmter Gruppen (Ethnie, Geschlecht, etc.)