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psychiatrie (Subject) / sonstiges (Lesson)
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- was ist akinetische Krise bei Parkinson? Pat. vollständig akinetisch durch plötzliches Absetzen dopaminerger Substanzen
- M. Parkinson: was ist das maligne Dopa-Entzugssyndrom? durch plötzliches Absetzen dopaminerger Substanzen, (wie MNS = malignes neuroleptisches Syndrom)) Hyperthermie Akinese Rigor Bewusstseinstrübung Koma Labor: Erhöhung CPK, Transaminasen, Leukozytose
- M. Parkinson wozu kann plötzliches Absetzen von Anticholinergika führen? psychotische Reaktionen ("Entzugspsychose")
- M. Parkinson medikamentöse Therapie Dopaminagonisten: L-Dopa (+ Decarboxylase-Hemmer Benserazid, um periphere NW zu verringern) Bromocriptin (z.B. Lisurid, Pergolid) und andere partielle Dopaminagonisten MAO-B-Hemmer und COMT-Hemmer vermindern Abbau von Dopamin MAO-B-Hemmer: Wirkstoff: Selegilin oder Rasagilin; Deprenyl COMT-Hemmer: Wirkstoff Entacapon, Tolcapon; Tasmer Anticholinergika Biperiden, Metixen, Benzatropin
- Topiramat (Topamax) Indikation, Dosierung Topiramat wird in Dosen von 25 bis 200 mg als Antiepileptikum eingesetzt. Es wird bei Erwachsenen und Jugendlichen als Zusatzmedikament bei fokalen und generalisierten Anfällen sowie beim Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt. Des Weiteren ist Topiramat für die Prophylaxe von Migräne-Anfällen zugelassen. Nach den Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerz-Gesellschaft kann Topiramat auch zur vorbeugenden Behandlung von Cluster-Kopfschmerzen verwendet werden.[6] In letzter Zeit wird Topiramat auch in Bezug auf die Behandlung der chronifizierten PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) getestet. Hier werden erste ermutigende Ergebnisse berichtet.[7] Topiramat ist verschreibungspflichtig.
- Tiaprid: pharmakol. Einordnung? Indikation? Tiaprid ist ein atypisches Neuroleptikum aus der Gruppe der Benzamide. erste Wahl bei der Behandlung von Tic-Störung und Tourette-Syndrom. gute Wirksamkeit gegen Neuroleptika-induzierte tardive Dyskinesie. Es hat so gut wie keine antipsychotischen Effekte.
- Geistige Behinderung: 1:1‐Beziehung zwischen Ätiologie und Verhaltensmerkmal Totale Spezifität sehr selten! Beispiele: Hyperphagie Prader‐Willi‐Syndrom Handringen Rett‐Syndrom Selbstverstümmelung Lesch‐Nyhan‐Syndrom Inadäquates Lachen Angelman‐Syndrom Selbstumarmung Smith‐Magenis‐Syndrom Katzenschrei Katzenschrei‐Syndrom (Cri‐du‐chat‐ Syndrom)
- Expert Consensus Guideline: Treatment of Psychiatric and Behavioral Problems in mental retardation; Aman et al. ( 2000) • Psychotische Symptome: Risperidon, Olanzapin, Quetiapin • SVV: Risperidon, Olanzapin, Quetiapin • Aggressives Verhalten: Risperidon, Olanzapin, Quetiapin • Mood Stabiliser: VPA; CBZ • Antidepressiva: SSRI
- Formen der Abwehr • reifes Niveau: Sublimation, Intellektualisierung, Rationalisierung, Verdrängung, Reaktionsbildung, altruistische Abtretung, Verschiebung • mittleres Niveau: Ungeschehenmachen, Identifizierung mit dem Aggressor, Verleugnung, Projektion, Affektisolierung, Somatisierung • unreifes Niveau: Spaltung, Idealisierung und Entwertung, projektive Identifikation, psychotische Projektion
- big five OCEAN Offenheit Gewissenhaftigkeit (conscientiousness) Extraversion Verträglichkeit (agreeableness) Neurotizismus
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- Unterdrückung des Sexualtriebs, antiandrogene Behandlung Triptorelin = Salvacyl 11,5 mg (GnRH-Analogon) i.m. Cyproteronacetat (CPA) 50-400 mg p.o., i.m. Ggfs. +SSRI (Angst, Depression)
- Flumazenil (Anexate) Wirkweise schnelle Wirkung bei i.v.-Gabe => starke Entzugserscheinungen bis Krämpfe HWZ nur 60 min. => Rebound von Diazepam
- Besonderheit Opiatentzug Bei Opiatentzug kommt es zu keinen Krämpfen! (auch keine Bewusstseinsstörung??) Krämpfe sind Folge von glutamaterger Wirkung, nicht bei Opiaten der Fall!
- F65 Störungen der Sexualpräferenz F65.0FetischismusF65.1Fetischistischer TransvestitismusF65.2ExhibitionismusF65.3VoyeurismusF65.4PädophilieF65.5SadomasochismusF65.6Multiple Störungen der SexualpräferenzF65.8Sonstige Störungen der SexualpräferenzF65.9Störung der Sexualpräferenz, nicht näher bezeichnet
- Laborkontrolle bei langer QT-Zeit Bei langer QT-Zeit neben Kalium auch Magnesium bestimmen (bei recht langer QT-Zeit sollte beides hoch-normal sein)
- Aufgaben Betreuer mit Aufgabenkreis Gesundheitssorge Er hat für den Krankenversicherungsschutz des Betreuten zu sorgen.Er hat Behandlungsverträgen zuzustimmen.Er hat für Pflege und Rehabiliationsmaßnahmen zu sorgen.Er hat Behandlung und Pflege zu beaufsichtigen
- Phenothiazine: Beispiele Chlorpromazin Fluphenazin Levomepromazin Prothipendyl Perazin Promazin Thioridazin Triflupromazin
- Thioxanthene: Beispiele Chlorprothixen Flupentixol
- Dibenzepine Beispiele Clozapin Olanzapin Quetiapin Zotepin
- Butyrophenone Beispiele Haloperidol Melperon Bromperidol Pipamperon
- Benzamide Beispiele Sulpirid Amisulprid
- pharmakologische Besonderheit Aripiprazol Aripiprazol ist ein Partialagonist an Dopamin-Rezeptoren und in diesem Punkt von sämtlichen übrigen Neuroleptika verschieden.
- Benzisoxazol-Derivate Risperidon Ziprasidon
- Clozapin Cave keine Kombination von Clozapin mit trizyklischen Depot-Antipsychotika Kardiovaskuläre Synkopen und/oder Atemstillstand bei gleichzeitiger Clozapin-Einnahme und BZD-Gabe möglich i.v.-Applikation von BZD unbedingt vermeiden! Kombination mit Fluvoxamin führt bis zu einem 10-fachen Anstieg der Clozapin-Konzentration (Fluoxetin zu einem durchschnittlich 42%-igen Anstieg, unter Paroxetin Anstieg der Clozapin-Spiegel bei hohen Dosen von Paroxetin
- 3.3 Zivilrechtliche Unterbringung 3.3.1 Unterbringung von Volljährigen (§ 1906 Abs. 1 BGB) Nach § 1906 Abs. 1 BGB darf der Betreuer/die Betreuerin, der/die vom Gericht mitdem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung oder Unterbringung bestellt sein muss, den Be treuten/die Betreute unterbringen, solange die Unterbringung zum Wohl des Betreuten/der Betreuten erforderlich ist, weil „aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.“
- Vorläufige Unterbringung nach § 331 FamFG Die vorläufige Unterbringung nach § 331 FamFG kann im Rahmen einer gerichtlich zu genehmigenden Unterbringung durch das Gericht angeordnet werden (einstweilige Anordnung). (sogenannte Gefahr im Verzug; vgl. dazu auch § 332 FamFG) Erforderlich ist eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen oder eine unmittelbare Lebensgefahr. Es muss ein ärztliches Zeugnis über den Zustand der Betroffenen vorliegen, das nach der gerichtlichen Praxis nicht älter als vom Vortage sein darf. Der Arzt/die Ärztin, der/die das Zeugnis erstellt, muss den Betroffenen tatsächlich gesehen haben. Die Anforderungen an das Zeugnis sind verschärft worden (vgl. § 331 Nr. 2 FamFG). Das ärztliche Zeugnis muss nunmehr auch Angaben über die Notwendigkeit der Maßnahme enthalten. In den Fällen des §§ 312 Nr. 1 und 3 FamFG muss der Arzt/die Ärztin, der/die das ärztliche Zeugnis erstellt, Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben und soll Arzt/Ärztin für Psychiatrie sein. Die einstweilige Anordnung darf gemäß § 333 Abs. 1 FamFG die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, so kann sie nach Anhörung eines/ einer Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten verlängert werden. Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§ 333 Abs. 1 Satz 5 FamFG) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen. Neu eingefügt wurde § 333 Abs. 2 FamFG. Im Wege der einstweiligen Anordnung darf die Dauer der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung nur zwei Wochen betragen. Sie darf bei Ausschöpfung der Frist höchstens zweimal verlängert werden. Die Gesamtdauer darf sechs Wochen nicht überschreiten.
- Zwangsbehandlung bei Betreuten (§1906 BGB) 1. Patient muss einwilligungsunfähig sein 2. Zwangsbehandlung muss zum Wohl des Pat. erforderlich sein, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden 3. der Schaden kann nicht durch eine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden 4. der zu erwartende Nutzen muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen 5. vor der Einleitung der Zwangsmaßnahme muss versucht worden sein, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen Immer richterliche Genehmigung notwendig. Eilanordnung des Betreuers gibt es im Gegensatz zur Unterbringung nicht! Auch keine (betreuungs-)richterliche Eilanordnungskompetenz (falls noch kein Betreuer bestellt ist). Auch bei Gefahr im Verzug darf grundsätzlich nicht ohne gerichtliche Entscheidung mit der Zwangsbehandlung begonnen werden. D.h. in der Praxis: hocherregte, aggressive oder massiv selbstgefährdete Patienten müssen fixiert werden, bis zur wirksamen richterlichen Entscheidung. Aber: Wenn Fixierung ohne Medikation eine erhebliche Gefährdung für Patienten oder Umwelt darstellt, kann PKG eingeleitet werden und Zwangsmedikation erfolgen. Im absoluten Notfall (wenn alles nicht schnell genug geht): Medikation unter Notstandsgesichtspunkten (Rechtsgüterabwägung) Verfahren: Zunächst wg. Dringlichkeit im Eiltverfahren: Richter fordert ärztliches Zeugnis ein (erfahrener Arzt für Psychiatrie, kann auch behandelnder Arzt sein) und hört Betroffenen an. Zwangsbehandlungsbeschluss im Eiltverfahren auf 2 Wochen begrenzt (im Gegensatz zur Unterbringung = 6 Wochen) Beschluss kann 2x bis auf insgesamt 6 Wochen verlängert werden. Richter muss detaillierte und konkrete Angaben machen (Arznei, Dosierung, Höchstdosis, Verabreichung) Danach Hauptsacheverfahren mit schriftlicher Begutachtung (durch bisher unbeteiligten Arzt), ebenfalls auf 6 Wochen beschränkt, kann jedoch so oft wie erforderlich verlängert werden. Bei Verlängerung über 12 Wochen vollständig externe Begutachtung vorgeschrieben Zwangsbehandlung liegt nur dann vor, wenn aus dem Verhalten (natürlicher Wille) eines Patienten ersichtlich ist, dass er mit der Behandlung nicht einverstanden ist. Sagt er nichts und wehrt sich nicht (z.B. auch weil er bewusstlos ist) liegt keine Zwangsbehandlung vor und die Entscheidung des Betreuers reicht aus! Nur bei bestimmten Behandlungen (großen Operationen) ist eine Zustimmung des Betreuungsgerichts (aber nach §1904 nicht §1906) notwendig Zwangsbehandlung muss im Rahmen einer Unterbringung erfolgen. Problemfall: Patientin mit Schizophrenie und Darmverschluss verweigert Behandlung. In Psychiatrie medizinisch nicht behandelbar, in Innerer Abteilung (offene Station) juristisch nicht behandelbar => PKG einrichten, oder auf Notstand berufen.
- Unterbringung nach PKG: muss Tür geschlossen sein? Eine Unterbringung im Sinne des Gesetzes kann auch auf einer Station ohne verschlossene Eingangstür erfolgen; entscheidend ist lediglich, ob das Krankenhaus durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sich Betroffene der Unterbringung nicht entziehen (§ 10 Abs. 2 Satz 3 PsychKG NRW). Solche geeigneten Maßnahmen können z. B. auch bestimmte Formen pflegerischer Betreuung sein.
- Umstellung auf Risperdal Consta von oral Depot geben, oral zunächst weiter wie gehabt, dann alle 2 Wochen orale Dosis um 2 mg runter
- Alternative zu Methylphenidat (Ritalin) Lisdexamfetamin (ELVANSE) wird schlechter vertragen
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- Besonderheit Aripiprazol -gut bei Borderlinern -Kann Hypersexualität als NW machen
- Probleme der Mood Stabilizer (Valproat, Carbamazepin) gegen aggressive Impulsdurchbrüche müssen hoch dosiert werden, wenn sie gegen aggressive Impulsdurchbrüche wirken sollen (auch dann Wirkung fraglich). Problem bei Non-Compliance und plötzlichem Absetzen => Krämpfe
- Dosierung Quetiapin (nach Diagnosen) Schizophrenie 150-750 Manie 200-800 Depression 200-600
- Antidepressiva und QT-Zeit Ärzteblatt März 2013 Citalopram, Escitalopram, Amitriptylin verlängern dosisabhängig (aber Nutzen überwiegt Risiko) Bupropion verkürzt dosisabhängig Fluoxetin, Paroxetin, Sertralin, Duloxetin, Venlafaxin, Mirtazapin und Nortriptylin haben keinen Einfluss
- Clozapin Rezeptorprofil Es werden das dopaminerge, das adrenerge, das cholinerge, das serotonerge und das histaminerge System durch die Clozapin-Wirkung beeinflusst. Clozapin ist ein potenter Antagonist an α1-Adrenozeptoren, muskarinischen Acetylcholin M1-Rezeptoren, Serotonin-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A- und 5-HT2C-Rezeptoren) sowie Histamin H1-Rezeptoren. Von besonderem Interesse ist die Wechselwirkung von Clozapin mit Dopamin-Rezeptoren. Clozapin blockiert vorrangig den D4-Dopaminrezeptor und mit deutlich geringerer Affinität auch D1-, D3- und D5-Rezeptoren. Die D2-Blockade, die bei den „klassischen“ Neuroleptika vermutlich für den Großteil der antipsychotischen Wirkung verantwortlich ist, ist ebenso nur gering ausgeprägt. Obwohl die Pharmakologie des Clozapins auf Rezeptorebene sehr gut untersucht wurde, lässt sich bislang seine antipsychotische Wirkung nicht vollständig erklären. So soll die antiserotonerge, über 5-HT2A-Rezeptoren vermittelte Wirkung mittels einer „kompensatorischen“ Dopamin-Ausschüttung in bestimmten Hirnarealen (Substantia nigra) für das Ausbleiben der Störwirkung sorgen
- weitere Depressionshypothese Reduktion des Wachstumsfaktors BDNF (von eng.: „Brain-derived neurotrophic factor“)
- morphologische Veränderung bei Depression Atrophie des Hippocampus bei chronischer Depression
- Dosierung Lithium Jeder Patient ist individuell und zu Beginn der Behandlung einschleichend auf Lithium einzustellen. In den ersten Tagen der Behandlung sollten einschleichend nur etwa 12 mmol Lithium (entsprechend 1 Retardtablette Quilonum retard) verabreicht werden. Danach sollte die Tagesdosis je nach Alter der Patienten auf 18 bis 36 mmol Lithium in Abhängigkeit vom Serumlithiumspiegel und therapeutischen Effekt gesteigert werden.
- Lithium Kontrolluntersuchungen Die Bestimmung der Serumlithiumspiegel sollte in den ersten vier Wochen wöchentlich vorgenommen werden, danach im ersten halben Jahr einmal monatlich und später in vierteljährlichem Abstand. Die Bestimmung der Serumlithiumspiegel sollte möglichst genau 12 Stunden nach der letzten Einnahme erfolgen. Zweckmäßigerweise wird die Bestimmung am Morgen vor der weiteren Tablettengabe durchgeführt.
- Dosierung Leponex Initialdosis: 12,5 Milligramm ein- bis zweimal am 1. Tag. Therapeutischer Dosisbereich: 200 bis 450 Milligramm täglich, maximal 600 Milligramm, im Einzelfall bis zu 900 Milligramm täglich, in mehreren Einzeldosen. Schrittweise Erhöhung der Dosis, entsprechend der individuellen Verträglichkeit um 25 bis 50 Milligramm täglich. Bei angestrebter Maximaldosis von 900 Milligramm, täglich Erhöhung der Dosis um 100 Milligramm möglich, wenn bereits eine Tagesdosis von 600 Milligramm erreicht wurde. Erhaltungsdosen: 25 bis 200 Milligramm täglich (eventuell einmalige Gabe am Abend).
- genetische Ursache Depression 5-HTT-Polymorphismus