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Rechtswissenschaft (Subject) / Völkerrecht (Lesson)

Völkerrecht Teil 1 - Allgemeiner Teil

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  • Welche Arten des Verhältnisses von Völkerrecht zur innerstaatlichen Rechtsordnung unterscheidet man? Lehre vom Monismus: Völkerrecht und innerstaatliches Recht sind als eine zusammenhängende Rechtsordnung anzusehen. Man unterscheidet den Monismus mit Primat des staatlichen Rechts: das innerstaatliche Recht bestimmt ob eine Völkerrechtsregel gilt und den Monismus mit Primat des Völkerrechts: hier sind die Rechtsordnungen der VRS im Völkerrecht verankert, das Völkerrecht ist übergordnet. Lehre vom Dualismus: Völkerrecht trifft keine Entscheidung, wie es von dem jeweiligen Rechtssubjekt in seiner Rechtsordnung umzusetzen ist. Völkerrecht und innerstaatliches Recht sind zwei verschiedene Rechtsordnungen. Einige Normen sind "self-executing" also unmittelbar anwendbar. ( Normen aus völkerrechtlichen Verträgen oder das von Int. Organisationen geschaffene Sekundärrecht) Voraussetzung: Durchführung und Wirksamkeit bedürfen keines innerstaatlichen Vollugsaktes; sie sind klar und ausreichend bestimmt; es lassen sich konkrete Rechtsnormen ableiten
  • Durch welche Mechanismen können völkerrechtliche Normen innerstaatlich Wirkung erlangen? Völkerrecht kann durch Transformation Teil des innerstaatlichen Rechts werden. Transformation bedeutet, dass der Gesetzgeber eine nationale Norm mit völkerrechtlichen Inhalt schafft. Adoptionslehre: VÖR ist aufgrund einer generellen innerstaatlichen Norm ohne Änderung innerstaatlich anwendbar Vollzugslehre: der Vollzug des Völkerrechts wird durch einen innerstaatlichen Vollzugsbefehl freigegeben.
  • Auf welche Weise können völkerrechtlich gesehen neue Staaten entstehen oder untergehen? Zession: hier kann es zur Verschiebung einer Grenze zwischen zwei fortbestehenden Staaten kommen - keine Entstehung eines neuen Staates, sondern Abänderung der Staatsgebiete der jeweiligen Staaten Sezession: Abspaltung eines Gebietsteiles aus einem weiter bestehenden Staat. Es kommt zur Gründung eines neuen Staates im abgespaltenen Gebietsteiles gegen den Willen des fortbestehenden Staates zB Eritrea von Äthiopien Dismembration: es bilden sich zwei oder mehrere Staaten auf dem Gebiet eines bisher bestehenden Staates, wobei dieser aufhört zu existieren zB Slowakai , Tschechien aus der Tschechoslowakei Fusion: zwei oder mehrere Staaten bilden einen neuen Staat zB Nordjemen und Südjemen zu Jemen Inkorporation: ein Staat gliedert sich in einen anderen Staat ein, dabei geht die staatliche Existenz des eingegliederten Staates verloren zB DDR in Deutschland Annexion: Eingliederung erfolgt gegen den Willen zB Kuwait in Irak Ebenso kann es durch originären Gebietserwerb, wie durch Entstehung von Landmassen oder Okkupation staatenloser Gebiete zu eine Entstehung neuer Staaten kommen.
  • Welche Möglichkeiten für die Zuständigkeit des IGH gibt es? Zuständigkeit des IGH bezieht sich auf 2 Bereiche: Streitige Gerichtsbarkeit Art 34ff IGH-Statut Gutachtenerstellung Art 65 IGH-Statut Es gibt 3 Arten die Zuständigkeit des IGH zu begründen: 1.) Ad hoc Anerkennung durch die Streitparteien Art 36 (1) IGH-Statut 2.) Überdies können in Verträgen Zuständigkeitsklauseln enthalten sein Art 36 (1) 2. Fall IGH-Statut 3.) Erklärung zur Erfüllung der Fakultativ Klausel Art 36 (2) IG-Statut (gilt nur wenn der Streitgegner diesselbe Verpflichtung übernommen hat) Es können nur Staaten Parteien sein Klagende Staat muss VN-Mitglied sein oder die von der GV für Nichtmitgliedsstaaten aufgestellten Anforderungen erfüllen Art 93 SVN, Art 35 IGH-Statut IGH kann nur über Fragen des Völkerrechts urteilen Art 36 (2), 38 IGH-Statut Gutachtenerstellung erfolgt auf Anfrage der GV, SR oder anderer ermächtigter Organe - kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu
  • Erklären Sie den Begriff Estoppel! Estoppel: demnach darf ein Staat von seiner bisherigen Praxis nicht zum Nachteil eines anderen Staates Abweichen, der berechtigt auf die frühere Erklärung oder Staatenpraxis des anderen vetraut hat
  • Erklären Sie den Begriff opinio iuris sive necessitatis! opinio iuris sive necessitatis: kommt aus dem Völkergewohnheitsrecht. Dieses entsteht zum Teil durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (= opinio iuris sive necessitatis) Die Übung muss von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (= subjektives Element)
  • Erklären Sie den Begriff acta iure gestionis! acta iure gestionis: beschreibt wirtschaftliche Aktivitäten eines Staates, die dieser im Ausland ausführt und für die er nicht immun ist, also die Privatwirtschaftsverwaltung eines Staates
  • Erklären Sie den Begriff clausula rebus sic stantibus! clausula rebus sic stantibus: war ursprünglich VGR und wurde in Art 62 WVK kodifiziert. Wenn eine grundlegende Änderung vorliegt, die beim Abschluss des Vertrages von den Vertragsparteien nicht vorhergesehen werden konnte, kann diese nicht als Grund für die Beendigung des Vertrages herangezogen werden.
  • Erklären Sie den Begriff persistent objector! persistent objector: ist eine wichtige Ausnahme der Bindung eines Staates an bestehendes Völkergewohnheitsrecht. Ein Staat, der wiederholt seine Auffassung kundtut, dass er eine bestimmte entstandene oder in der Entstehung befindliche Regel als für sich nicht verbindlich ansieht.
  • Was ist eine Retorsion? Retorsion ist das schwächste Mittel zur Durchsetzung des Völkerrechts. Sie ist ein völkerrechtsgemäßes Verhalten. Zu den einsetzbaren Mitteln gehören zB der Abbruch von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch von diplomatischen Beziehungen Die Retorsion ist somit als unfreundlicher Akt zu qualifizieren.
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  • Was ist eine Repressalie? Die Repressalie ist eine völkerrechtswidrige Maßnahme. Der das Völkerrecht verletzende Staat soll gezwungen werden, sich wieder völkerrechtsgemäß zu verhalten. Prüfungstechnisch ist sie ein Rechtfertigungsgrund. Ihr muss eine Warnung vorausgehen und sie muss verhältnismäßig sein (geeignet, erforderlich und angemessen) Sie darf nicht gegen das Gewaltverbot und gegen Menschenrechte verstoßen. Unzulässig bei self-contained regime. Das Überschreiten der Repressaliengrenze stellt einen Völkerrechtsverstoß dar.
  • Erklären Sie den Begriff der einseitigen Rechtsakte im Völkerrecht! Einseitiger Rechtsakt ist eine Rechtshandlung eines VRS, der völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet . Dafür ist ein Rechtsfolgewille erforderlich. Voraussetzung: öffentlich abgegeben + klar und spezifisch formuliert. Einseitige Rechtsakte sind nicht im Katalog des Art 38 (1) lit c IGH-Statut enthalten und sind auch keine eigenständigen Rechtsquellen im VÖR Unselbstständige einseitige Rechtsakte sind Erklärungen, die im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen abgegeben werden zB Beitrittserklärungen od. Vorbehalte Bindungswirkung der selbstständigen einseitigen Rechtsakte werden mit dem Prinzip von Treu und Glauben begründet.