Jus (Subject) / StGB (Lesson)
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Ö
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- 299 Begünstigung h.M.: die Verweigerung erfüllt den TB jedoch nicht. (zB A möchte zugunsten seines Freundes im Rahmen einer poliizeilichen Vernehmung schweigern. straflos!) aber die Erschwerung der Verfolgung = Entziehen (zB A sagt wahrheitswidrig, dass B nicht bei ihm ist, usw.) 299/3: Freundin ≠ Angehörige iSv 72/1
- 269 Widerstand gg die Staatsgewalt Beamter zu hindern: zB der Wurf mit einem Sessel Die Verzögerung der Amtshandlung darf nicht ganz kurzfristig sein.
- 269 Widerstand gg die Staatsgewalt Beamter zu hindern: zB der Wurf mit einem Sessel Die Verzögerung der Amtshandlung darf nicht ganz kurzfristig sein.
- 83/1 Körperverletzung Nasenbeinprellung blaues Auge
- Konsumtion Gesetzeseinheit, Tateinheit
- 96 Schwangerschaftsabbruch (mit Einwilligung) Der Vorsatz im 96 bezieht sich nicht auf die Einwilligung, sondern die Handlung. dh wenn man § 98 verneint hat, kann man den § 96 weiter prüfen.
- Urkunde § 74/1/Z.7 das Testament ist eine Absichtsurkunde (iSv 74/1/Z.7), darüber ein Fremder nicht verfügen darf. Mit dem Verbrennen hat der Täter den § 229 verwirklicht.
- themengleicher Irrtum A beauftragt B, X zu töten. B möchte eigentlich nicht, aber täuscht seine Bereitwilligkeit. A hat daran geglaubt, sog. themengleicher Irrtum. Dierer Irrtum veranlasst A zur Auszahlung des Geldes, somit zu einer selbstschädigenden Vermögensdisposition.
