Wiso (Subject) / Berufsbildung (Lesson)

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Berufsausbildung Grundbegriffe

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  • Was ist eine zuständige Stelle nach dem BBiG? Die Überwachung der Berufsausbildung, die Registrierung der Ausbildungsverhältnisse und die Abnahme …
  • Welche Aufgaben hat die zuständige Stelle im Rahmen der Berufsausbildung? Feststellung der Eignung eines Ausbildungsbetriebes im Vorfeld der Ausbildung, Prüfung und Registrierung der Ausbildungsverhältnisse, Überwachung des Ausbildungsverlaufs und Förderung der Berufsausbildung durch Beraterinnen und Berater, Entscheidung über die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, Durchführung der beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen,
  • Was ist vor und während der Ausbildung von der Ausbildungsbehörde zu veranlassen? Anmeldung zur Zwischenprüfung, Regelmäßige Berichtsheftkontrolle Anmeldung zur Abschlussprüfung Bescheinigung für Jugendliche über die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzanfordern
  • Was ist bei der Einstellung jugendlicher Auszubildender zu beachten? Jugendliche dürfen nur ausgebildet werden, wenn sie von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung) und die spezielle Bescheinigung nach § 32 JArbSchG vorliegt. Berechtigungsscheine erteilen z.B. die Kommunalverwaltungen. Sind Auszubildende ein Jahr nach Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig, muss sich der Ausbildungsträger die Bescheinigung eines Arztes über die erste Nachuntersuchung vorlegen lassen (§ 33 JArbSchG) und sie der zuständigen Stelle zur Einsicht zuleiten.
  • Was muss beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages beachtet werden? eine Ausfertigung oder Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages der betriebliche Ausbildungsplan bei jugendlichen Auszubildenden eine Kopie der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Wie lange dauert die Berufsausbildung? Die Ausbildungsordnung, die für jeden Beruf erlassen ist, regelt die Dauer der Berufsausbildung. Sie beträgt in den meisten Berufen 3 Jahre.
  • Kann die Ausbildungsdauer verkürzt bzw. verlängert werden? Die Ausbildungsdauer kann in besonderen Fällen verkürzt oder verlängert werden.§ 8 BBiG eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden zu kürzen. Dies ist dann in Betracht zu ziehen, wenn zu erwarten ist, dass Auszubildende auch in der gekürzten Ausbildungszeit das Ausbildungsziel erreichen werden. Daneben können sich Regelungen der Bundesländer zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer auswirken. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer verlängert werden, wenn Auszubildende das Ausbildungsziel in der vorgeschriebenen Zeit nicht erreichen können und das Bestehen der Abschlussprüfung damit ausgeschlossen ist. Über Anträge auf Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit entscheidet die zuständige Stelle.
  • Wie lange dauert die Probezeit? Das Berufsbildungsgesetz gibt einen Rahmen von einem bis vier Monaten für die Probezeit vor. Nach § 3 TVAöD beträgt die Probezeit für Auszubildende des Bundes drei Monate.
  • Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis? Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).
  • Was geschieht bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung? Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich in diesem Fall auf Wunsch der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
  • Ausbildender Das Unternehmen
  • Ausbilder Die Person die Tatsächlich die Ausbildung ausführt