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Pathopsychologie (Subject) / Zwang (Lesson)

DSM-IV Kriterien

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  • A Entweder Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen: Zwangsgedanken, wie durch (1), (2), (3) und (4) definiert:(1) wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, diezeitweise während der Störung als aufdringlich und unangemessen empfundenwerden und die ausgeprägte Angst und großes Unbehangen hervorrufen,(2) die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen sind nicht nur übertriebeneSorgen über reale Lebensprobleme(3) die Person versucht, diese Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zuignorieren oder zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oderTätigkeiten zu neutralisieren(4) die Person erkennt, dass die Zwangsgedanken, ‐impulse oder ‐vorstellungenein Produkt des eigenen Geistes sind (nicht von außen auferlegt wie beiGedankeneingebung) Zwangshandlungen, wie durch (1) und (2) definiert:(1) wiederholte Verhaltensweisen (z.B. Händewaschen, Ordnen,Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z.B. Beten, Zählen,Wörter leise Wiederholen), zu denen sich die Person als Reaktion aufeinen Zwangsgedanken oder augrund von streng zu befolgendenRegeln gezwungen fühlt(2) die Verhaltensweisen oder die gedanklichen Handlungen dienendazu, Unwohlsein zu verhindern oder zu reduzieren odergefürchteten Ereignissen oder Situationen vorzubeugen; dieseVerhaltensweisen oder gedanklichen Handlungen stehen jedoch inkeinem realistischen Bezug zu dem, was sie zu neutralisieren oder zuverhindern versuchen, oder sie sind deutlich übertrieben.
  • B Zu irgendeinem Zeitpunkt im Verlauf der Störung hat diePerson erkannt, dass die Zwangsgedanken oderZwangshandlungen übertrieben oder unbegründet sind.Kinder: Dies muss nicht der Fall sein
  • C Die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen verursachenerhebliche Belastung, sind zeitraubend (benötigen mehr als 1Stunde pro Tag) oder beeinträchtigen deutlich die normaleTagesroutine der Person, ihre beruflichen (oder schulischen)Funktionen oder die üblichen Aktivitäten und Beziehungen.
  • D Falls eine andere Achse I‐Störung vorliegt, so ist der Inhalt derZwangsgedanken oder Zwangshandlungen nicht auf diesebeschränkt (z.B. starkes Beschäftigtsein mit Essen beivorliegen einer Essstörung, Haareausziehen bei Vorliegeneiner Trichotillomanie, Sorgen über das Erscheinungsbild beiVorliegen einer Körperdysmorphen Störung, starkesBeschäftigtsein mit Drogen bei Vorliegen einer Störung imZusammenhang mit Psychotropen Substanzen, starkesBeschäftigsein mit einer schweren Krankheit bei Vorliegeneiner Hypochondrie, starkes Beschäftigtsein mit sexuellenBedürfnissen oder Phantasien bei Vorliegen einer Paraphilie,Grübeln über Schuld bei Vorliegen einer Major Depression).
  • E Das Störungsbild geht nicht auf die direkte körperlicheWirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder einesmedizinischen Krankheitsfaktors zurück. Bestimme, ob mit wenig Einsicht: Wenn diePerson während der meisten Zeit dergegenwärtigen Episode nicht erkennt, dass dieZwangsgedanken und Zwangshandlungenübermäßig oder unbegründet sind.
  • Fragebögen Yale‐Brown Obsessive Compulsive Scale (Y‐BOCS)Hamburger Zwangsinventar (HZI)Maudsley Obsessive‐Compulsive Inventory (MOCI)Padua Inventory (PI)
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