Rechtskunde (Subject) / GFK II Nr. 5 - Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (Lesson)

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  • Welche Aufgabe hat ein Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit den Gefahrstoffen umgehen lässt a Er muss prüfen, ob von den zur Verwendung vorgesehenen Stoffen oder Gemische eine Gefährdung für die Gesundheit oder die Sicherheit der Beschäftigten ausgehen kann. Hierzu ist auch ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. b Der Arbeitgeber hat von fachkundigen Personen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen, in der mögliche auftretende Gefährdungen beschrieben und die Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen beurteilt wird. c Bei mehr als 5 Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Treten nur geringe Gefährdungen auf, kann die Dokumentation in einer vereinfachten Form durchgeführt werden. d Arbeitnehmer müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen anhand einer Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnamen unterwiesen werden. a,b,d
  • Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen? □ a Er hat keine Ermittlungspflicht bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. □ b Vor Aufnahme der Arbeit mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. □ c Schutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig. □ d Er hat ein Verzeichnis aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu führen, außer es treten nur geringe Gefährdungen auf. b,d
  • Der Ersatz von Gefahrstoffen zur Beseitigung von Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit ist vorgeschrieben □ a bei Überschreitung einer bestimmten Beschäftigtenzahl. □ b nur nach Anordnung durch das Gewerbeaufsichtsamt. □ c wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar und dessen Verwendung zumutbar ist. □ d auch ohne Begründung, wenn die Arbeitnehmer sie einklagen c
  • Ersatzstoffprüfung ist □ a auch in Hochschulen durchzuführen. □ b ist eine durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgeschriebene Prüfung. □ c ist eine zentrale Forderung der Chemikalien-Verbotsverordnung. □ d ist anerkannte Praxis auf Grund einschlägiger Vorschriften der Berufsgenossenschaften a
  • Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen? □ a Er muss prüfen, ob es für den gleichen Zweck Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko gibt. □ b Vor Aufnahme der Arbeit mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. □ c Er hat auch zu regeln, welche Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind. □ d Er soll alle Arbeitnehmer vom Betriebsarzt auf ihre gesundheitliche Tauglichkeit überprüfen lassen. a,b,c
  • Welche Aussage zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen trifft zu? □ a Der Arbeitgeber hat sich zu vergewissern, ob es sich im Hinblick auf die vorgesehenen Tätigkeiten um Gefahrstoffe handelt. □ b Der Arbeitgeber erhält die notwendigen Informationen aus der Kennzeichnung, dem Sicherheitsdatenblatt oder anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen. □ c Der Arbeitgeber hat zu regeln, welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu treffen sind, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entstehen können. □ d Die Arbeitnehmer sind berechtigt, die Arbeit zu verweigern, wenn der Arbeitgeber Gefahrstoffe nicht durch weniger gefährliche Chemikalien ersetzt a,b,c
  • Wer ist zur Prüfung gem. § 6 Abs. 1 GefStoffV, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können, verpflichtet? □ a der Einführer □ b der Hersteller □ c der Anwender □ d der Arbeitgeber d
  • Wie können Sie sich über notwendige Arbeitschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen orientieren? □ a Durchlesen des Sicherheitsdatenblattes □ b Durchlesen des Atemschutzmerkblattes der Berufsgenossenschaft □ c Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit □ d Besprechung mit dem Betriebsarzt a,c,d
  • Welche Pflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen? □ a Er muss, falls möglich, Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko einsetzen, allerdings nur, wenn dies nicht die Änderung des Verwendungsverfahrens erfordert. □ b Er muss die Gefahren nach Art, Ausmaß und Dauer der Exposition der Arbeitnehmer beurteilen und bei maßgeblichen Veränderungen oder aufgrund von Ergebnissen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. □ c Er hat den Zutritt zu Arbeitsbereichen, in denen mit krebserzeugenden Stoffen umgegangen wird, nur den dort tätigen Arbeitnehmern zu gestatten. □ d Es sind alle Maßnahmen entsprechend „Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen“ durchzuführen. b,c,d
  • Die Lagerung von giftigen Stoffen hat zu erfolgen: □ a unter Verschluss und vom ”Sachkundigen für Lagerung von Giften” □ b unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige Personen Zutritt haben □ c generell getrennt von Stoffen mit anderen Gefährlichkeitsmerkmalen □ d ab bestimmten Lagermengen gemäß TRGS 510 b,d
  • Welche Gefahrstoffe müssen unter Verschluss aufbewahrt werden oder so, dass nur fachkundige Personen Zugang haben? □ a Gifte mit dem Kennbuchstaben Xn oder Xi □ b nur Pflanzenschutzmittel □ c akut toxische Gefahrstoffe der Kategorien 1 bis 3 □ d prinzipiell alle Gefahrstoffe c
  • Welche Aussage ist richtig? □ a Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. □ b Die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- und Futtermitteln ist erlaubt, wenn bei diesen keine Qualitätsveränderungen auftreten. □ c Stoffe und Gemische, die als akut toxisch gekennzeichnet sind, dürfen Betriebsfremden nicht zugänglich sein. □ d Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch für die Aufbewahrung von Gefahrstoffen im Haushalt a,c
  • Die Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen muss so erfolgen, dass □ a die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden. □ b ein Missbrauch verhindert wird. □ c Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel nicht beeinträchtigt werden. □ d nur Beauftragte nach § 3 Abs. 2 ChemVerbotsV Zugang zu den gelagerten Gefahrstoffen haben a,b,c
  • Wie sind akut toxische Stoffe und Gemische der Kategorien 1 bis 3 in Kleinbetrieben und Verkaufsstellen mit weniger als 5 Beschäftigten zu lagern? □ a Unter Verschluss oder □ b so, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. □ c Die Aufbewahrung von Kleinstmengen in Lebensmittelbehältern kann geduldet werden, sofern diese vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. □ d So, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden a,b,d
  • Wie müssen akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 gelagert werden? □ a Sie müssen so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. □ b Sie dürfen wie alle Gefahrstoffe nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. □ c Sie dürfen nicht mit Medikamenten zusammengelagert werden. □ d Gefahrstoffe der Gefahrenklasse „Akute Toxizität“, der Kategorien 1 bis 3 sind unter Verschluss aufzubewahren oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. a,b,c,d
  • Wie sind Restmengen und Abfälle von krebserzeugenden Gefahrstoffen (Gefahrenhinweis H350 oder H350i) oder die krebserzeugende Gefahrstoffe enthalten zu sammeln, zu lagern oder zu entsorgen? □ a Es gibt keine Vorschriften, da die Gefahrstoffverordnung für Abfälle nicht gilt. □ b Restmengen und Abfälle müssen vom Händler an den Hersteller zurückgegeben werden. □ c Diese Stoffe sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen. □ d Restmengen und Abfälle gehören in die Mülltonne c
  • Welche Aussage ist richtig? □ a Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1 oder 2 sind unter Verschluss oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. □ b leichtentzündliche Lösemittel dürfen auch dann nicht in Sprudelflaschen aufbewahrt werden, wenn diese ordnungsgemäß nach GefStoffV gekennzeichnet sind. □ c Arbeitnehmer, die mit ätzenden Stoffen umgehen, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. □ d Krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B sind unter Verschluss oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben b,d
  • Bestimmte Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Dies gilt unter anderem für: □ a Giftige Gefahrstoffe □ b Ätzende Gefahrstoffe □ c Hochentzündliche Gefahrstoffe □ d Brandfördernde Gefahrstof a
  • Welche Aussage ist richtig? □ a Zur Lagerung von giftigen Stoffen ist ein „Giftschrank" unbedingt erforderlich. □ b Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe müssen unter Verschluss aufbewahrt werden. □ c Wenn gewährleistet ist, dass allein fachkundige und zuverlässige Personen Zugang zu giftigen Stoffen haben, müssen diese nicht unter Verschluss gelagert werden. □ d Giftige Stoffe dürfen sich nur bis zur Höhe der für den Fortgang der Tätigkeit erforderlichen Menge am Arbeitsplatz befinden. c,d
  • Welche Gefahrstoffe sind unter Verschluss zu lagern? □ a krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1 □ b krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 2 □ c krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 3 □ d giftige Gefahrstoff a,b,d
  • Welcher Sicherheitshinweis ist beim Umgang mit MDI-haltigen Montageschäumen zu beachten? Verwenden Sie hierfür die beigefügte Stoffliste! □ a Staub /Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen (P260) □ b Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (P243) □ c Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. (P280) □ d Bei ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen (P314) a,c,d
  • Welche hygienische Vorsichtsmaßnahme gilt bei Tätigkeiten mit akut toxischen, krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen? □ a Nahrungs- und Genussmittel dürfen mit diesen Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen. □ b An den Arbeitsplätzen dürfen die Arbeitnehmer keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. □ c Für die Arbeitnehmer immer sind Waschräume zur Verfügung zu stellen. □ d Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und deren Reinigung zu veranlassen. a,b,d
  • Welche hygienische Vorsichtsmaßnahme gilt bei Tätigkeiten mit akut toxischen, krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen? □ a Lebensmittel und Tabakerzeugnisse dürfen mit diesen Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen. □ b An den Arbeitsplätzen darf nicht gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden. □ c Für die Arbeitnehmer sind Räume mit getrennten Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. □ d Die Arbeitnehmer haben ständig eine persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Atemschutzmaske und Schutzanzug) zu tragen a,b,c
  • Was müssen Arbeitnehmer beachten, die mit akut toxischen Stoffen, der Kategorien 1 bis 3 umgehen? □ a Es gibt keine besonderen Vorschriften im Vergleich zu anderen Gefahrstoffen. □ b Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen verboten. □ c An den betroffenen Arbeitsplätzen sind keine Zimmerpflanzen erlaubt. □ d Das Vesperbrot muss so aufbewahrt werden, dass es mit den Gefahrstoffen nicht in Berührung kommt. b,d
  • Darf bei Tätigkeiten mit Stoffen, die akut oral toxisch sind gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden? □ a nein □ b Essen und Trinken sind nicht erlaubt, Rauchen ist erlaubt. □ c Alkoholfreie Getränke sind erlaubt. □ d Nur Rauchen ist zu unterlassen, da ohnehin schädlich a
  • An Arbeitsplätzen, an denen mit nach folgenden Gefahrenklassen eingestuften Gefahrstoffen umgegangen wird, ist der Konsum von Nahrun gs- und Genussmitteln nicht zulässig: □ a Akute orale Toxizität □ b Akute dermale Toxizität □ c Reproduktionstoxizität □ d Spezifische Zielorgan-Toxizit a,b,c,d
  • Beim Umgang mit Farben, die organische Lösungsmittel enthalten, □ a ist die Schadstoffaufnahme auch über die Haut möglich. □ b sind die Atemwege Hauptaufnahmeweg. □ c kann bei hohen Konzentrationen notfalls auch ein Schutzfilter für Säuren verwendet werden. □ d kann ein Aktivkohlefilter die organischen Lösungsmittel wirksam zurückhalten. a,b,d
  • Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine größere als nur „geringe Gefährdung“ □ a sind weitere Maßnahmen nach den Abschnitt 4 der GefStoffV zu treffen. □ b müssen Signalgeber am Arbeitsplatz ansprechen. □ c kommt eine durch den Stoff ausgelöste Krankheit zum Ausbruch. □ d kann die Arbeit eingestellt werden. a
  • Welche Aussage ist richtig? □ a Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. □ b Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung ersetzen mögliche betriebstechnische und organisatorische Maßnahmen. □ c Belastende Atemschutzgeräte dürfen zeitlich unbegrenzt getragen werden, wenn ein ermächtigter Arzt dem Träger die gesundheitliche Eignung bestätigt hat. □ d Bei Feuchtarbeiten von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist eine Tauglichkeitsuntersuchung Voraussetzung für die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung a
  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe, mit denen seine Arbeitnehmer umgehen, durchzuführen. Welche Angabe muss die Gefährdungsbeurteilung u.a. enthalten? □ a Bezeichnung der Gefahrstoffe und gefährlichen Eigenschaften der Stoffe oder Gemische □ b Arbeitsbedingungen und Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen □ c Mengenbereiche der Gefahrstoffe im Betrieb □ d Höhe und Dauer der Exposition a,b,c,d
  • Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können Vorsorgeuntersuchungen nötig werden. Sie müssen durchgeführt werden □ a bei jedem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung. □ b bei Arbeiten mit den in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) § 4 Anhang Teil 1(1) genannten Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird. □ c bei Gefahr von Gesundheitsschäden durch Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen aus ArbMedVV Anhang Teil 1(1). □ d bei einer arbeitsbedingten Erkrankung durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen b,c,d
  • Der Sicherheitshinweis P243 empfiehlt, Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung zu treffen. Wie können Sie diesem Ratschlag nachkommen? □ a Beim Abfüllen ein Erdungskabel verwenden. □ b Nur Metallgeräte verwenden. □ c Nur Kunststoffgefäße verwenden. □ d Nur Kunststofftrichter verwenden a
  • Sie nehmen Aufgaben des Arbeitgebers in einem Betrieb wahr, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, die Sie von einem Hersteller oder Einführer beziehen. Welche der folgenden Maßnahmen sind von Ihnen durchzuführen? □ a Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren. □ b Dafür zu sorgen, dass einmal jährlich alle Mitarbeiter des Betriebes eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung erhalten. □ c Dafür zu sorgen, dass neuerlich bekannt gewordene Gefahren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unverzüglich mitgeteilt werden. □ d Betriebanweisungen erstellen und nachweislich unterweisen. a,d
  • Sie erhalten den Auftrag, ein so genanntes Gefahrstoffkataster, d. h. das in § 6 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung vorgesehene Verzeichnis, für den Betrieb als sachverständiger Chemiker zu erstellen. Welche Angabe muss in dem Verzeichnis mindestens enthalten sein? □ a Die Kennzeichnung (Einstufung) aller Gefahrstoffe, mit denen die Arbeitnehmer umgehen. □ b Die Arbeitsbereiche, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird. □ c Die Lieferanten, von denen die Gefahrstoffe regelmäßig bezogen werden. □ d Der tägliche Verbrauch der regelmäßig verwendeten Gefahrstoffe a,b,d
  • Der Sicherheitshinweis P243 empfiehlt: „Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen". Wie können Sie diesem Ratschlag nachkommen? □ a Nur Geräte aus Polyethylen oder PVC verwenden. □ b Nur geerdete Metallgeräte verwenden. □ c Alle Flüssigkeit mit 5 % Wasser versetzen. □ d Rundfunkgeräte ausschalte b
  • Das Quecksilber-Thermometer einer Kundin ist auf dem Zimmerboden zerbrochen. Sie will Rat von Ihnen. Sie sagen ihr, dass □ a metallisches Quecksilber nicht verdampft und daher für den Menschen nicht giftig ist. □ b sie das Quecksilber mit dem Föhn bei geöffneten Fenstern verdampfen soll. □ c sie das Quecksilber möglichst vollständig aufnehmen und bei einer Schadstoffsammelstelle entsorgen soll. □ d das Quecksilber Löcher in den Zimmerboden frisst c