Absatzwirtschaft (Subject) / Güterbeförderung (Lesson)

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15.01.2015

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  • Frachtvertrag Grundlage der Tätigkeit eines Frachtführers ist stets ein Frachtvertrag. Er wird zwischen dem Frachtführer und dem Versender abgeschlossen. Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen.
  • Rechte des Frachtführers Ausstellung des Frachtbriefes durch den Versender Zahlung der vereinbarten Vergütung
  • Pflichten des Frachtführers Ausführung des Auftrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Beförderung innerhalb der vereinbarten Zeit Auslieferung an dem benannten Ort Haftung für von ihm verursachte Schäden
  • Erfüllung (Frachtführer) Aushändigung des Versandgutes und des Frachtbrief an den Empfänger
  • Pfandrecht (Frachtführer) Der Frachtführer hat an den zu befördernden Gegenständen ein gesetzliches Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen.
  • Speditionsvertrag Grundlage der Tätigkeit est ein Speditionsvertrag, der sich nach den "Allgemeinen Deutschen Spediteurs-Bedingungen" richtet.
  • Rechte und Pflichten des Spediteurs Der Spediteur hat ähnliche Rechte und Pflichten wie der Frachtführer. Hinzu dommen noch besondere Pflichten, die sich aus seiner Vermittlerrolle ergeben, wie z.B die Treuepflicht, die Pflicht zur Wahrung der Rechte seines Auftraggebers und die Prüfungspflicht für die Verpackung.
  • Spezialisierung (Spedition) Die Arbeitsteilung hat sich auch in diesem Gewerbe ausgewirkt. Nebenden internationalen Speditionen gibt es Spediteure, die sich z.B auf Warebgruppen, Regionen oder besonderen Service spezialisiert haben.
  • Bedeutung (Spedition) Spediteure sind besonders wichtig für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über Kenntnisse im internationalen Güterverkehr verfügen.
  • Lagervertrag Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer wird verpflichttet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  • Lagerschein Der Lagerhalter hat für die eingelagerte Ware einen Lagerschein auszustellen. Dieser stellt ein Warenwertpapier dar, da jeder rechtmäßige Besitzer des Scheins auch über die Ware verfügen kann.
  • Rechte des Lagerhalters Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und Auslagenersatz Reicht zur Kündigung des Einlagerungsvertrages gesetzliches Pfandrecht zur Sicherung seiner Ansprüche
  • Pflichten des Lagerhalters Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns Haftungspflicht für die eingelagerte Ware Herausgabepflicht für die eingelagerte Ware Herausgabepflicht , sofern der Lagerschein vorgelegt wird
  • Bedeutung (Lagerhalter) Lagerhalter stellen ihre Lagerhäuser zur Verfügung, die von Spediteuren und Frachtführern sowie Versendern in Anspruch genommen werden, um Waren vor und nach dem Versand zwischenzulagern. Lagerhalter mit entsprechenden Lagerrkapazitäten gibt es an allen größeren Orten, vor allem aber an den Hauptumschlagplätzen von Waren, wie Seehäfen, Flugjafen und großen Güterbahnhöfen.