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Erfassung von Kosten und Leistungen (Subject) / kalkulatorische Kosten (Lesson)
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- 5 kalkulatorischen Kostenarten (WAMUZ) kalkulatorischer Unternehmerlohn kalkulatorische Zinsen kalkulatorische Abschreibung kalkulatorische Mieten kalkulatorische Wagniskosten
- kalkulatorische Kosten sind zu unterscheiden in? Anderskosten: sind gegeben wenn Voraussetzungen sowohl für Aufwand als auch für Kosten gegeben sind, nur die betragsmäßige Höhe anders ist. Beispiel: Abschreibung erfolgt innerbetrieblich nach höheren Wiederbeschaffungskosten während bilanziell nur höchstens nach Anschaffungs-bzw. Herstellkosten abgeschrieben werden darf. Zusatzkosten: es liegt kein Aufwand vor, wohl aber ein betrieblicher Input und damit zusätzliche Kosten. Beispiel: Einsatz von Eigenkapital ausschließlich für betriebliche Zwecke. Dann wird über die Erlöse das Eigenkapital verzinst. Bei Fremdkapital würden die Zinsen auch als Kosten anfallen, daher ist beim EK eine entsprechende Verzinsung vorzunehmen. -> hier sind die Opportunitätskosten zu erwähnen = Kosten des entgangenen Nutzens. Beipsiel: Verzinsung des EK innerbetrieblich 3%, bei einer Bank würde man 4% Prozent bekommen-> Opportunitätskosten 1% * EK! Das Opportunitätskostenprinzip besagt daher, vorhandene Mittel der Nutzung mit dem größten Nutzen zuzuführen. Also im gerade beschriebenen Beispiel innerbetrieblich mit 4%, da man dies bei einer Bank auch bekommen würde.
- kalkulatorischer Unternehmerlohn? Kapitalgesellschaften: bei angemessener Vergütung von Geschäftsführern keine Bewandnis, da die Gehälter ja Personalaufwand und Personalkosten darstellen. Anders würde es sich bei unangemessener Vergütung der Geschäftsführer verhalten. Personengesellschaften, Einzelunternehmen: hier hat der kalkulatorische Unternehmerlohn seine Bewandnis, da es keine Geschäftsführergehälter gibt. Entnahmen stellen nur einen Vorabgewinn da und keinesfalls Aufwand. Daher muss dieser Lohn mit in die Preise einkalkuliert werden. So können verschiedene Unternehmensformen miteinander verglichen werden und dem Opportunitätskostenprinzipt Rechnung getragen werden. Bei der Bestimmung der Höhe nach sind der Andersnutzenansatz bzw. der Anderskostenansatz zu berücksichtigen. Dabei sind die Fragen zu beantworten was würde eine vergleichbare Arbeitskraft in einem anderen Betrieb für eine Vergütung bekommen bzw. was müsste für eine vergleichbare Arbeitskraft als Vergütung bezahlt werden bei gleicher Arbeitsleistung. Hier helfen z.B. Gehaltsanalyse der einzelnen Verbände um die Höhe festzulegen.
- kalkulatorische Abschreibung? In aller Regel handelt es sich hier um Anderskosten d.h. das dem Grunde nach Abschreibungsaufwand als auch Abschreibungskosten anfallen, nämlich für den Einsatz von Produktionsfaktoren im betrieblichen Leistungsprozess->nur die Höhe ist anders. Selten sind es auch Zusatzkosten, nämlich dann wenn eingesetzte Güter betrieblich genutzt werden, aber nicht im Betriebsvermögen erfasst sind. Für das Vorliegen von Anderskosten sind hier 4 wesentliche Ursachen zu nennen: Sonderabschreibungstatbestände bei bilanzieller Abschreibung Gewählte Nutzungsform (Abschreibungsmethode), weil die bilanziell gewählte von der tatsächlichen Nutzung abweicht. Nutzungsdauer wird unterschiedlich eingeschätzt Bemessungsgrundlagen sind unterschiedlich
- Beispiel Sonderabschreibungstatbestände? Der tatsächliche Input ist maßgebend für die betriebliche Kostenermittlung und nicht handels -und steuerrechtliche Sonderabschreibungen, die verschiedene Ursachen haben können. Z.B. für Unternehmen in Fördergebieten!
- Beipiel gewählte Nutzungsform(Abschreibungsmethode)? Bilanziell: linear bzw. Leistungsabhängige AFA möglich Betrieblich: der tatsächliche Nutzungsverlauf bzw. die tatsächliche Nutzungsform ist maßgebend. Bilanzielle Abschreibungen sollen nicht übernommen werden, da sie nicht dem tatsächlichen Nutzen entsprechen. Im Sinne einer möglichst gleichbleibenden Kalkulation sollte man sich vorher gut überlegen wie die Nutzungsform betrieblich tatsächlich aussieht.
- betriebswirtschaftliche Abschreibungsmethoden? linear: BMG : Nutzngsdauer = gleichbleibende Abschreibungshöhe für jedes einzelne Jahr über die gesamte Nutzungsdauer. Restwert =0! geometrisch degressiv: gleichbleibende Prozentzahl vom Neuwert bzw. jeweiligen Jahresendwert. Restwert ist ungleich 0! arithmetrisch degressiv: Die Summe der Anzahl der Jahre der Abschreibung ergibt die Gesamtanteilszahl. Die höchste Jahreszahl im Verhältnis zur Gesamtanteilszahl ergibt dann den ersten Abschreibungsbetrag im ersten Jahr. Die nächst niedriger Jahreszahl im Verhältnis zur Gesamtanteilszahl dann den nächsten Abschreibungsbetrag fürs 2. Jahr. Fortlaufend wird dann so weiter verfahren. Restwert =0! arithmetrisch Progressiv: gleich Vorgehensweis wie bei der arithmetrisch degressiven, nur das nicht mit der höchsten Jahreszahl im Verhältnis zur Gesamtanteilszahl angefangen wird, sondern mit der niedrigsten und dann im jeweiligen Jahr die Jahreszahl um +1 steigt. Leistungsabhängig: Man legt eine zu erwartende Leistungsgröße für eine bestimmte Jahreszahl fest und schreibt dann den jeweiligen tatsächlichen Jahresanteil zur gesamten zu erwartenden Leistungsgröße im jeweiligen Jahr ab.
- unterschiedliche Einschätzung der Nutzungsdauer? bilanziell: richtet sich die Abschreibung nach sog. AFA Tabellen kalkulatorisch: richtet sich die Abschreibung nach individuellen Erfahrungswerten -> daher Anderskosten weil unterschied zur bilanziellen Abschreibung vorliegt. Problematisch wird nur die Behandlung der kalkulatorischen Abschreibung wenn sich die anfängliche eingeschätzte Nutzungsdauer als falsch herausstellt. Grundsätzlich bemisst sich bei Änderung der Nutzungsdauer die bilanzielle Abschreibung nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer. Das Prinzip der Gewinnminimierung wird i.d.R dabei angewandt. Bei der kalkulatorischen Abschreibung ist bei Änderung der Nutzungsdauer auf den einzelnen in der Periode richtigen Input abzuschreiben. Diese Kostenwerte sind dann maßgebend für die Restnutzungsdauer auch wenn am Ende der Abschreibungsdauer ein Restwert in positiver oder negativer Hinsicht vorhanden bleibt. Es dürfen jedenfalls nicht Fehler der Vergangenheit durch Fehler in der Zukunft korrigiert werden.
- Bemessungsgrundlagen sind unterschiedlich? betrieblich spielt der Substanzerhaltungsgedanke eine entscheidene Rolle ( Prüfungsgedanke) bilanziell die tatsächlichen Anschaffungs-und Herstellkosten Die Wiederbeschaffungskosten werden in Prüfungen entweder in absoluten Beträgen angegeben, oder per Indexrechnung bzw. prozentual zu ermitteln sein.
- kalkulatorische Zinsen? Ausgangswert ist die Feststellung des betriebsnotwendigen Vermögens bzw. Kapitals, das mit EK oder FK finanziert worden ist. dann wird ein marktüblicher Zinssatz für mittelfristige Kapitalanlagen als sog. kalkulatorische Zinsatz angewendet woraus sich die kalkulatorischen Zinsen ergeben.
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- Schema zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen: betriebsnotwendiges AV ( nicht abnutzbar, abnutzbar) + betriebsnotwendiges UV = betriebsnotwendiges Vermögen ./. Abzugskapital ( zinslos zur Verfügung gestellt) = betriebsnotwendiges Kapital * kalkulatorischer Zinssatz = kalkulatorische Zinsen
- Auslegung AV für kalkulatorische Zinsen? nicht abnutzbar: zu Anschaffungs-oder Wiederbeschaffungskosten abnutzbar: zu ermitteln nach Restwertmethode ( anfängliche hohe Zinsen, mit der Zeit abnehmend) oder Durchschnittswertmethode( gleichbleibende Zinsansetzung über gesamte Nutzungsdauer)
- Abzugskapital? es handelt sich hier um zinslos zur Verfügung gestelltes Kapital in Form von Kundenanzahlungen und Lieferantenverbindlichkeiten! Werden also durch diese beiden Formen zinslos Vermögenswerte zur Verfügung gestellt sind diese als Abzugskapital zu betrachten insoweit ein betrieblicher Nutzen vorliegt. Da es sich bei den kalkulatorischen Zinsen um das Prinzip der EK bzw. FK Verzinsung handelt, für Kapital welches für den betrieblichen Nutzen gebraucht wird, fällt die Betrachtung bei zinslos zur Verfügung gestellten Kapitalformen hingegen raus. Sollten bei Lieferantenverbindlichkeiten aber Skontobeträge mit einkalkuliert sein handel es sich derweil nicht mehr um Abzugskapital
- kalkulatorische Miete, auch Platzkosten genannt? sind Zusatzkosten: wenn Räumlichkeiten ohne Mietaufwand betrieblich genutzt werden. sind Anderskosten: soweit Mietaufwand in anderer Höhe vorliegt, als nach objektiven Gesichtspunkten als angemessen anzusehen wären, wenn z.B. die Räumlichkeiten verbilligt überlassen werden. Bemessung der Höhe erfolgt wieder nach dem Anderskostenansatz bzw. Andersnutzenansatz. Bei Platzkosten werden die anteiligen Flächenkosten der genutzten Maschine berechnet.
- kalkulatorische Wagniskosten? Allgemeine Wagnisse: Konjunkturrisiko, Unternehmer-und Gewinnrisiko, politisches Risiko etc. Spezielle Wagnisse: Anlagenwagnis, Beständewagnis, Gewährleistungswagnis, Fertigungswagnis, Entwicklungswagnis, Vertriebswagnis und sonstige Wagnisse ( z.B. Währungswagnisse). Bei der Berechnung der kalkulatorischen Wagnisse sind nur die Speziellen Wagnisse zu berücksichtigen, da die allgemeinen Wagnisse mit dem Gewinn abgedeckt sein sollten. Weiter müssen die speziellen Wagnisse natürlich betriebszweckgebunden sein. Wichtig ist bei der Festsetzung der speziellen Wagnissen einen durchschnittswert von vergangenen Perioden zu bilden.