Steuern (Subject) / Einkommenssteuer (Lesson)
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Fragen zur Einkommenssteuer
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- Was sind Steuern? - Geldleistung, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen - Können nur von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, die in der Leistungspflicht stehen
- Was ist der Sinn von Steuern? - Es gibt den Fiskalzweck: Mittelbeschaffung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens - Die Lenkungsfunktion: Förderung erwünschter Aktivitäten (bspw. Schutz der Umwelt) Erschwerung unerwünschter Aktivitäten (Tabaksteuer) - Verteilungsfunktion (Sozialfunktion): Aus sozial-politischen Gründen haben wir einen progressiven Steuersatz D.h. Steuerminder- oder –mehrbelastungen dienen der Entlastung der (einkommenstechnisch) niederen Volksschichten
- Wer darf Steuern erheben? - Die sogenannte Steuerberechtigung haben sowohl Bund, als auch Länder und Gemeinden - Daher unterscheidet man zwischen Bundessteuern (generierte Steuern stehen ausschließlich dem Bund zu) Ländersteuern (Stehen ausschließlich den Ländern zu) Gemeindesteuern (Make a guess) Gemeinschaftssteuern (Steueraufkommen steht mit unterschiedlichen Anteilen allen Gebietskörperschaften zu)
- Nennen Sie die wichtigsten Steuern des Bundes! - Anteil an Lohn- und Einkommenssteuer - Anteil an Umsatzsteuer - Anteil an Körperschaftssteuer - Gewerbesteuerumlage - Anteil an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag - Solidaritätszuschlag - Mineralölsteuer, Stromsteuer - Versicherungssteuer - Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer
- Nennen Sie die wichtigsten Steuereinnahmen für die Länder! - Anteil an Lohn und Einkommenssteuer - Anteil an Umsatzsteuer - Anteil an Körperschaftssteuer - Gewerbesteuerumlage - Anteil an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag - Erbschaftssteuer, KFZ-Steuer, Grunderwerbssteuer, Biersteuer, Lotteriesteuer
- Nennen Sie die wichtigsten Steuern der Gemeinden! - Anteil an Lohn- und Ertragssteuer - Anteil an Umsatzsteuer - Gewerbesteuer (die Gemeinden führen Teile ihres Gewerbesteueraufkommens in Form der Gewerbesteuerumlage an die Länder und den Bund ab) - Grundsteuer - Kleinere eigene Steuern: u.a. Hunde-, Getränke-, Vergnügungs-, Jagd- und Fischereisteuer
- Zu welchem Steuertyp gehört die Einkommenssteuer und in welche Untertypen lässt sie sich aufteilen? - Ist eine Gemeinschaftssteuer gem. Art. 106 Abs.3b bis 5a GG, also eine Steuer, die unter Bund, Land und Gemeinde geteilt wird - Lohnsteuer (Bund u. Land je 42,5%, Gemeinde 15%) - Kapitalertragssteuer (Bund u. Land je 50%) - Zinsabschlagssteuer (Bund u. Land je 44%, Gemeinde 12%)
- Ab wann ist eine natürliche Person steuerpflichtig und was ist eine natürliche Person überhaupt? - Eine natürliche Person ist der Mensch an sich, als Rechtssubjekt, also als Träger von Rechten und Pflichten - Eine natürliche Person ist steuerpflichtig, wenn Sie einen Wohnsitz ODER gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig) Sie zwar keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber inländische Einkünfte erzielt (dann ist sie entweder beschränkt oder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig)
- Definieren Sie die Terme Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt! - Wohnsitz: hat jemand dort, wo er die Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung behalten und benutzen möchte - Gewöhnlicher Aufenthalt: Mehr als nur vorübergehende Verweildauer Zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (183 Tage) Kurzfristige Unterbrechungen bleiben aber unberücksichtigt Wenn man jedoch nur zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken an einem Ort ist und die Verweildauer nicht länger als 1 Jahr ist, gilt dies nicht als gewöhnlicher Aufenthalt
- Der ledige Spanier Costa C. ist Kellner im „Oberbayern“ in Düsseldorf. Er hat in Düsseldorf ein Appartement für 5 Monate als Saisonarbeiter gemietet, um anschließend nach Spanien zurückzukehren. Folge? - Costa C. bleibt unterhalb der für einen gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Grenze von 6 Monaten
- Der Deutsche Heinz K. wohnt mit seiner Frau in den USA. Er hat sich aus geschäftlichen Gründen in Berlin eine Wohnung gemietet, die jährlich regelmäßig zweimal zu einer bestimmten Zeit über mehrere Wochen benutzt wird. Folge? - Die gemietete Wohnung lässt darauf schließen, dass er einen Wohnsitz in Deutschland hat und er selbige auch regelmäßig bewohnt
- Der italienische Opernsänger Luciano P. hat ein Jahresengagement an der Bonner Oper. Seit Juli 2012 lebt er in einem Luxushotel in Bonn. Wegen seiner Krankheit reist er bereits Ende Oktober 2012 wieder ab. Folge? - Luciano P. bleibt nur 5 Monate, also eigentlich kein gewöhnlicher Aufenthalt - ABER: ursprünglich unterschrieb er ein Jahresengagement, und da die ursprüngliche Intention zählt, ist Luciano P. tatsächlich steuerpflichtig (gewöhnlicher Aufenthalt)
- Was ist der Steuergegenstand bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und wer ist unbeschränkt steuerpflichtig? - Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - Welteinkommensprinzip: Alle weltweit erzielten Einkünfte im Rahmen der 7 Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 EStG
- Was ist der Steuergegenstand bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und er ist beschränkt steuerpflichtig? - Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland - Inlandsbezug: die Inländischen Einkünfte i.S.d. §49 Abs. 1 EStG im Rahmen der 7 Einkunftsarten des §2 Abs.1 EStG
- Nennen Sie zwei Sonderformen der Steuerpflicht inklusive Beispiel! - Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (z.B. bei Angehörigen des öffentlich-rechtlichen Dienstes) - Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (z.B. Wegzug ins nicht besteuerte Ausland)
- Was sind die Folgen einer beschränkten Steuerpflicht? - Man ist NUR mit den inländischen Einkünften steuerpflichtig - Alle anderen Einkünfte sind nicht steuerbar
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- Nennen Sie die 7 Einkunftsarten des §2 Abs.1 EStG! - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§13 ff. EStG) - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG) - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§18 EStG) - Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit (§19 EStG) - Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) - Sonstige Einkünfte (§22 EStG)
- Gilt die Inlandsbesteuerung auch für Einkünfte außerhalb dieser Einkunftsarten? - Nö
- Grenzen Sie „Einkommenserzielungs- und Erwerbsspähre“ und „Einkommensverwendungs- und private Konsumsphäre“ voneinander ab! - „Einkommenserzielungs- und Erwerbsspähre“: in ihr bewegen sich die einkommensteuerbaren Tätigkeiten, d.h. die 7 Einkunftsarten Grundsatz: alle Einnahmen und Ausgaben sind steuerlich relevant Ausnahmen: z.B. §§3, 3c, 4 Abs. 5 EStG - „Einkommensverwendungs- und private Konsumsphäre“: Hierbei dreht es sich um nicht einkommenssteuerbare Zuflüsse Grundsatz: alle Einnahmen und Ausgaben sind einkommenssteuerlich NICHT relevant Z.B.: Verkauf von Privatvermögen, Schenkungen, Erbfall, Lotteriegewinn, Preise, Streikgelder Ausnahme: eingeschränkte einkommenssteuerliche Berücksichtigung v. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Welche Einkunftsarten gehören zu den betrieblichen, welche zu den Haushaltseinkunftsarten? - Betriebliche Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft Gewerbliche Tätigkeit Selbstständige Arbeit - Haushaltseinkunftsarten Nicht-selbstständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige
- Was sind subsidiäre Haushaltseinkunftsarten? - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte
- Der K besitzt eine Immobilie, aus der er Einkünfte erzielt. Im Juni 2012 überführt er die Immobilie aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen seiner im April 2012 gegründeten Firma K-KG. Ändert sich etwas an der Besteuerung der aus der Immobilie gewonnenen Einkünfte? Wenn ja, was? Wenn nein, was nicht (kleiner Scherz)? - Ja es ändert sich was: vor Juni 2012 wurde die Immobilie im Sinne des §21 EStG, also „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“, besteuert. Nach der Überführung aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen fallen die Einkünfte unter §15 EStG, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Zu welcher Einkunftsart gehören Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag, die der Finanzierung eines Vermietungsobjektes dienen? - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Vermietungsobjektes
- Erklären Sie den Begriff „Gewinnerzielungsabsicht“ im Zusammenhang mit Immobilien! - Grunds. Absicht positive Einkünfte zu erzielen - Bei Immobilien speziell: Absicht, auf die Dauer der voraussichtlichen Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen MERKE: Dauer = konkrete Dauer, nicht die theoretische Nutzungsmöglichkeit/Lebensdauer einer Immobilie Steuerpflichtige Veräußerungsverluste werden berücksichtigt
- Wann liegt sogenannte Liebhaberei vor? - Wenn die Gewinnerzielungsabsicht bei einer Tätigkeit entfällt - Bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit geht der BFH grunds. Von einer Gewinnerzielungsabsicht aus
- Welcher beiden Einkommensarten gehören zu den Gewinneinkunftsarten? - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Nennen Sie gewerbliche Einzelunternehmen der Immobilienwirtschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr.1 EStG! - Bauunternehmer - Bauträger - Immobilienmakler - Gewerbliche Grundstückshändler
- Was ist eine KG? Gehen Sie zur korrekten Beantwortung der Frage auf den Typ der Gesellschaft, ihre Struktur und ihre Besteuerung ein! - Ist eine Personengesellschaft - Es gibt einen Komplementär, der den persönlich haftenden Gesellschafter darstellt - Es gibt die Kommanditisten, die nur in Höhe ihrer Einlage haften - Auch juristische Personen können als Komplementär oder Kommanditist fungieren - Geschäftsführung: hat der Komplementär inne, ist für Kommanditisten ausgeschlossen - Kommanditisten können jedoch durch Prokura oder Handlungsvollmachten die Vertretungsberechtigung erlangen - Besteuerung: KG als solche unterliegt nicht der Einkommenssteuer Die Gewinne werden bei den Gesellschaftern zur Einkommenssteuer herangezogen und fallen unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15 EStG
- Was ist die Besonderheit an einer GmbH & CO KG und wann wird sie statt der KG als Gesellschaftsform gewählt? - Ist eine Sonderform der KG - Grund zur Wahl: wird meistens dann gewählt, wenn eine Vielzahl an Kommanditisten ihr Geld in die Gesellschaft einbringen und niemand die Position des persönlich haftenden Gesellschafter übernehmen möchte aufgrund der hohen Finanzvolumina - Geschäftsführung: da die GmbH der Komplementär ist, hat sie (eigentlich) die Geschäftsführung inne, jedoch ist sie als juristische Person nicht handlungsfähig aufgrund dieses Sachverhalts muss eine natürliche Person die Geschäftführung übernehmen – dies wird oft von einem oder mehrerer Kommanditisten gemacht, die dadurch eine umfassende Leistungsbefugnis erhalten - Vorteil: der Komplementär, also der persönlich vollhaftende Gesellschafter, ist keine natürliche Person, sondern wird durch die GmbH, also eine juristische Person ersetzt Geschäftsführung kann von Kommanditisten oder fremder Person übernommen werden Flexible Eigenfinanzierung möglich - Nachteil: Für die GmbH muss zusätzliches Kapital i.H.v. 25.000 aufgewendet werden Rechtlich komplizierte Konstruktion Negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit Aufnahme von FK schwierig aufgrund der begrenzten Haftung, die die GmbH als Komplementär (und Vollhafter) mit sich bringt
- Welche Kriterien muss eine Personengesellschaft erfüllen, damit eine Gewerbliche Betätigung vorliegt? - Wenn sie selbstständig, nachhaltig ist - Absicht verfolgt Gewinne zu erzielen - Muss sich am wirtschaftlichen Verkehr beteiligen
- Wann liegt eine gewerbliche geprägte Personengesellschaft vor? - keine gewerbliche Betätigung - Keine natürliche Person haftet voll - Kein Kommanditist als Gesellschaft bestellt - Bei Mitunternehmerschaft oder Beteiligung an einer Personengesellschaft: Die gewerblich geprägte Personengesellschaft ist eine zusätzlich gewerblich tätige Personengesellschaft
- Wie werden die Gewinne einer Personengesellschaft ermittelt? - 2-stufiges Gewinnermittlungsverfahren - 1. Stufe: Gesamthandsbilanz: · Handelsbilanz, die um steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften modifiziert wurde · Abzüglich der Sondervergütung der Gesellschafter, die als Betriebsaufgaben herangezogen werden Ergänzungsbilanz: · Enthalten Wertkorrekturen zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen - 2. Stufe: Sonderbilanz (Sonderbetriebsvermögen)
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- Was versteht man unter „Sonderbetriebsvermögen“? - Wirtschaftsgüter, die in der Verfügungsmacht einzelner Gesellschafter stehen - Sonderbetriebsvermögen I: Wirtschaftsgüter, die der Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung überlässt, und die dem Betriebt der Personengesellschaft unmittelbar dienen - Sonderbetriebsvermögen II: Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft eingesetzt werden (bspw. Darlehen, die der Finanzierung der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft dienen)
- Zu welcher Einkommenskategorie gehören Sondervergütungen und wann erhält ein Gesellschafter selbige? - § 15 Abs. 1 Nr.2 EStG - Ein Gesellschafter erhält Sondervergütungen, wenn er Sonderbetriebsvermögen zur Verfügung stellt, wie beispielweise die Gewährung von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern
- Unter welche Einkommensklasse gehören Veräußerungsgewinne aus Gewerbebetrieb? Wann liegt eine derartige Veräußerung vor? - Auch die gehören unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, allerdings werden sie in §16 EStG gehandelt - Fälle: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Aufgabe des Gewerbebetriebs
- Wann greift die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG und was ist ihr Zweck? Für wen gilt diese Regelung? - Die tarifliche Einkommenssteuer vermindert sich, wenn im zu versteuernden Einkommen gewerbliche Einkünfte enthalten sind - Die Ermäßigung der Einkommenssteuer-Zahllast beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags - Zweck: Beseitigung der Doppelbelastung durch Einkommens- und Gewerbesteuer von Gewerbetreibenden, die gegenüber Land- und Forstwirten oder Kapitalgesellschaften trotz der Steuerermäßigung einen steuerlichen Nachteil haben. Durch die Steuerermäßigung wird dieser zumindest gelindert. - Gilt nur für natürliche Personen
- Was verbirgt sich hinter der „Drei-Objekte-Grenze“? - Innerhalb von 5 Jahren dürfen nur 3 der sich im privaten Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person befindlichen Grundstücke veräußert werden - Darüber hinaus liegt keine Vermögensverwaltung sondern gewerblicher Grundstückshandel vor
- Was sind Objekte i.S.d. gewerblichen Grundstückshandels? - Sind bebaute und unbebaute Grundstücke jeglicher Art - Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an - Jedes zivilrechtliche Wohneigentum - Erbbaurechte - Beteiligungen an Immobilien haltenden Personengesellschaften
- Thema dieser Frage ist die Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel. Wie wird der Gewinn ermittelt? Wo sind die betreffenden Grundstücke zu bilanzieren? Wie werden Abschreibungen, Sonderabschreibungen und der Grundstücksankauf behandelt? - Gewinnermittlung: Betriebsvermögensvergleich Der Gewinn/Verlust ist hierbei die Differenz des Betriebsvermögens am Ende des laufenden Geschäftsjahres und des Betriebsvermögens am Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres - Bilanzierung der Grundstücke: Umlaufvermögen - Abschreibungen/Sonderabschreibungen: werden nicht berücksichtigt - Grundstücksankauf: keine Betriebsausgabe
- Nun stellt sich die Frage nach der immer wiederkehrenden Ausnahme. In diesem Falle müsste die Frage also lauten: Gibt es da draußen eventuell gewisse Umstände bei denen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, obwohl die „Drei-Objekt-Grenze“ nicht überschritten wird?! Wenn Sie können, beantworten Sie diese Frage! - Ja es gibt Ausnahmen: Wenn das Grundstück mit einem vom Veräußerer darauf erbauten Haus bereits vor der Bebauung des Grundstücks veräußert wird Grundstück wird von vorne herein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers erbaut Bauvorhaben wird nur kurzfristig finanziert Wenn ein Makler schon während der Bauzeit vom Veräußerer mit vem Verkauf des Objekts betraut wird Vor Fertigstellung wird ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen Unmittelbar nach Erwerb des Grundstücks wird mit der Bebauung begonnen und das Grundstück unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten veräußert
- Wie wäre die Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung aus dem privaten Vermögen zu behandeln? Liegen hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. §17 EStG vor? - Ja, wenn Mindestens 1%-Beteiligung an Kapitalgesellschaft (unmittelbar und/oder mittelbar) Veräußerung (oder verdeckte Einlage) oder Auflösung der Kapitalgesellschaft - Folge Veräußerungsgewinnermittlung Teileinkünfteverfahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb Freibetrag, anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des veräußerten Anteils
- Denken Sie weit zurück in der Zeit oder bewegen Sie sich ein gutes Stück voran in ihr. Können Sie dann beantworten was Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind? Gehen Sie dabei auf den entsprechenden Paragraphen, die Merkmale der Einkünfte und die Berufe ein, die unter die selbstständige Arbeit fallen! - § 18 - Insbesondere Katalogberufe und ähnliche Berufe - Merkmale: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht Eigene Fachkenntnisse und eigenverantwortliche Tätigkeit Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist gestattet Freiberufler darf weder die Leitung noch die Verantwortlichkeit einem Geschäftsführer oder Vertreter übertragen
- Was denken Sie, was mit Thesaurierungsbegünstigung gemeint sein könnte? Unter welchen Paragraphen fällt diese Teufelei, bei welchen Einkunftsarten kann sie angewendet werden? - Thesaurierungsbegünstigung ist die steuerliche Minderbelastung desjenigen Teils des erzielten Gewinns, der im Unternehmen gelassen (also thesauriert) wird - §34a EStG - Anwendung bei Gewinneinkunftsarten
- Wie hoch ist der Steuersatz für die nicht entnommenen Gewinne und wie werden diese Gewinne besteuert, wenn man sie zu einem späteren Zeitpunkt entnimmt? - Steuersatz nicht entnommene Gewinne: 28,25% (MUSS BEANTRAG WERDEN) - Steuersatz bei späterer Entnahme: 25%
- Wer unterliegt bei welchen Voraussetzungen der Buchführungspflicht gemäß §141 AO (Angabeordnung)? Welche Rechtsfolge ergibt sich, wenn die Betrachteten Subjekte die Voraussetzungen erfüllen? - Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, wenn Umsätze >500.000€ Land- und Forstwirtschaftsflächen Wirtschaftswert >25.000€ Gewinn >50.000€ - Rechtsfolge: Buchführungspflicht gem. §§238 ff. HGB
- Für wen gilt der Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG? - Nur für Gewerbetreibende, die buchungspflichtig sind - Und für Land- und Forstwirte, die die Voraussetzungen des § 141 AO erfüllen oder freiwillig Buchführende
- Nennen Sie sechs wichtige Beispiele steuerlicher Wahlrechtsausübung! - § 7g EStG: Sonderabschreibungen - § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven - R 6.6 EStR: Übertragung stiller Reserven auf Ersatzwirtschaftsgut - Wahl zwischen AfA-Methoden (lineare AfA, Leistungs-AfA) - Wahlbestandteile bei Herstellungskosten (siehe aber BMF v. 12.03.2010) - Teilwertabschreibung („kann“ in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG)
- Was genau besagt § 6b EStG und wozu dient er? Was sind Voraussetzungen für eine Übertragung? - „Übertragung stiller Reserven“ - Zweck: Reserven bzw. der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (Kapitalgesellschaftsanteile, Grund&Boden, Gebäude, Binnenschiffe) kann steuerneutral in eine Rücklage eingestellt werden und später mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten einer Neuinvestition (Kapitalgesellschaftsanteile, Grund&Boden, Gebäude, Binnenschiffe) verrechnet werden. - Voraussetzungen: Bei Veräußerer muss es sich um natürliche oder juristische Personen handeln, Personengesellschaften oder Gemeinschaften (KEINE Kapitalgesellschaften) Identität von Veräußerer und Reinvestierendem muss bekannt sein Das Wirtschaftsgut muss mindestens 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören Entgeltliche Veräußerung Ermittlung des Gewinns gemäß §4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig Muss im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder in den zwei Folgejahren erfolgen Übertragung von Gewinnen aus Kapitalgesellschaftsanteilen bis maximal 500.000€
- Nennen Sie nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 EStG. - Nr.1: Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer >35€ - Nr.2: 30% der als angemessen anzusehenden Bewirtschaftungskosten - Nr. 6b: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (außer wenn einziger Arbeitsplatz) - Nr. 10: Zuwendung der Vorteile aufgrund einer rechtswidrigen Handlung (Bestechungs-/Schmiergelder)
- Die steuerliche Absetzung der Abnutzung (AfA) unterscheidet sich für bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude des Anlagevermögens. Erläutern Sie inwiefern! - Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Planmäßige Absetzungsmethoden (§7 Abs.1 EStG) Lineare Abschreibung - Gebäude Sonderregelung (§7 Abs. 4,5 EStG) 3% p.a.: Wenn Gebäude zum Betriebsvermögen gehören und nicht zu Wohnzwecken dienen 2% p.a.: wenn Gebäude nach 31.12.1924 fertiggestellt 2,5% p.a.: wenn Gebäude vor 31.12.1924 fertiggestellt
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