Mündliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Ertragssteuer Heft 1 Einkünfte aus KV (Lesson)
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Kapitalvermögen
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- Einkünfte aus Kapitalvermögen Begriff und Wo geregelt? Natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatbereich. § 20 (1) laufende Kapitalerträge Nr. 1: Gewinnanteile (Dividenden) Nr. 7 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen, sonstige Zinserträge § 20 (2) Veräußerung von Kapitalanlagen Nr. 1 Veräußerung von Anteilen an KapGes
- Sparerpauschbetrag Wo geregelt und Höhe? § 20 (9) S. 1 EStG: 801€/1.602€
- Abgeltungssteuer Wo geregelt? § 32d 25% Einbehalt der KapESt gem. §§ 43, 43a EStG
- Veräußerung von Anteilen an KapGes Einordnung der Einkünfte Im PV: > 1%: § 17 EStG, < 1% § 20 (2) EStG Im BV: Veräußerung eine 100%-Beteiligung § 16 EStG und TEG, ansonsten lfd. Gewinn und TEV
- System der Abgeltungsteuer § 32d EStG (1): Abgeltungssteuer 25% = gesonderter Tarif (2) Nr. 1 und Nr. 2: bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen oder zu mindestens 10% beteiligt gilt Abgeltung nicht (2) Nr. 3: auf Antrag Veranlagung und TEV, wenn zu mindestens 25% beteiligt oder zu 1% und für KapGes tätig (3) KapErträge, die nicht der Steuer unterlegen haben, diese sind in der Erkl. anzugeben u. unterliegen dem gesonderten Steuertarif (4) Falls Sparer-PB nicht berücksichtigt worden ist, kann dies nachgeholt werden (6) Günstigerprüfung, Veranlagungsoption
- Abgeltung der KapESt Grundsatz: 25% gem. § 32d (1) EStG Durch Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43a (1) Nr. 1 EStG: 25% Ja: Abgeltung gem. § 43 (5) S. 1 EStG, aber Ausnahme beachten: Darlehen zw. Nahestehenden Nein: Veranlagungspflicht gem. § 32d (3) EStG: Veranlagungspflicht und dann gesonderter Steuertarif von 25% Ja, aber zu viel: Veranlagungsoption gem. § 32d (4) EStG mit 25%