Mündliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Ertragssteuerrecht Heft 1 Werbungskosten (Lesson)

There are 12 cards in this lesson

§ 9

This lesson was created by Hege.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Werbungskosten Wo geregelt? § 9 EStG
  • Werbungskosten Begriff? Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, § 9 (1) S. 1 EStG. 
  • Welche Werbungskostenpauschbeträge gibt es? Und wo geregelt? § 9a S. 1 Nr. 1 Bst. a) EStG: Arbeitnehmerpauechbetrag: 1.000€ § 9a S. 1 Nr. 1 Bst. B) EStG: WK-PB bei Versorgungsbezügen: 102€ § 9a S. 1 Nr. 3 EStG: WK-PB bei sonstigen Einkünften: 102€
  • Was ist der Versorgungsfreibetrag? Und wo geregelt? Von Versorgungsbezügen bleibt derzeit noch ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag, der Versorgungsfreibetrag, sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 S. 1 EStG). Der Versorgungsfreibetrag hat nur noch begrenzte Zeit Geltung: Das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 regelt, dass der Versorgungsfreibetrag über einen Zeitraum von 35 Jahren im gleichen Maße wie der Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten abgeschmolzen wird.
  • Wie wird der Versorgungsfreibetrag berechnet? In 2014 bleiben 25,6% der Versorgungsbezüge , aber hö 1.929€ + Zuschlag von 576,- steufrei
  • Reisekosten Begriff Entfernungspauschale und wo geregelt? § 9 (1) S. 3 Nr. 4 i.V.m. (4) EStG:  Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.
  • Reisekosten Begriff Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Fahrtkosten und wo geregelt? 1. Verpflegungsmehraufwand: § 9 (4a), Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), kann er 12€ für mehr als 8 Std. u. 24€ für 24 Std. geltend machen. 2. Übernachtungskosten: § 9 (1) S. 3 Nr. 5a EStG 3. Fahrtkosten: § 9 (1) S. 3 Nr. 4a EStG: tatsächlich gefahrene Km mit 0,30€ je Km
  • Reisekosten Doppelte Haushaltsführung § 9 (1) S. 3 Nr. 5 EStG: Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. 3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. 4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat. 5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. 6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen. 
  • 1. Tätigkeitsstätte Begriff und Wo geregelt? § 9 (4) EStG 1. Tätigkeitsstätte Prüfung  1. Schritt: Festlegung einer dauerhaften 1. Tätigkeitsstätts durch den AG 2. Schritt: Quantitative Maßstäbe: typischerweise arbeitstäglich oder, je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 der Arbeitszeit
  • Tätigkeitsstätte Begriff Ortsfeste betriebliche Einrichtung des AG, eines verbundenen UN, eines vom AG bestimmten Dritten 
  • Doppelte Haushaltsführung Voraussetzungen: 1. Arbeitnehmer 2. außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte  3. einen eigenen Hausstand (Wohnung + Lebenshaltungskosten) unterhält und 4. auch am Ort des ersten Tätigkeitsstätte wohnt Rf: bei Wohnungswechsel zu Beginn und Ende: tatsächliche Km, Unterkunftskosten bis max. 1000€ mtl., eine Familirnheimfahrt wöchentlich in Höhe der Entfernungspauschale, Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate, Umzugskosten 
  • Nicht abzugsfähige Kosten § 12 EStG 1. Kosten der privaten Lebensführung 2. Zuwendungen: Leistungen ohne Gegenleistung 3. Bestimmte Steuern: ESt, LSt, KapSt, USt auf Entnahmen, Nebenleistungen zu den Steuern 4. Geldstrafen 5. Weggefallen!!! Sonderausgaben bis 6.000€! Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium, außerhalb eines Dienstverhältnisses