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Steuerlehre (Subject) / Körperschaftsteuer (Lesson)

Vorbereitung auf die mündliche (Nach-)Prüfung Steuerfachangestellter.

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  • Was für eine Art von Steuer ist die Körperschaftsteuer? - Personensteuer- Besitzsteuer- direkte Steuer- Gemeinschaftsteuer- Veranlagungssteuer
  • Wer ist Steuerpflichtiger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes? unbeschränkt steuerpflichtig: bestimtme Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland>>> Kapitalgesellschaften (AG, GmbH etc.)>>> Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften>>> Versicherungs- und Pensionsfondsvereine >>> sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine)>>> nicht rechtsfähige Vereine (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), Anstalten, Stiftungen>>> Betriebe gewerblicher Art von juristischen personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schwimmbäder ) beschränkt steuerpflichtig: ausländische Körperschaften, die inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen.
  • Wann beginnt und wann endet die Körperschaftsteuerpflicht? Beginn: mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages (Gründung)>>> HR-Eintragung spielt also keine Rolle!Ende: mit tatsächlicher Beendigung der geschäftlichen Betätigung und mit Liquidation (Aufteilung des Vermögens an Gesellschafter)
  • Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit? - staatliche Lotterien- Deutsche Bundesbank- politische Parteien - Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen im Sinne der AO
  • Was ist die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer? Als BMG dient das zu versteuernde Einkommen nach den Vorschriften des EStG und ergänzend nach den Abweichungen des KStG
  • Wie lautet das Schema zur Berechnung der Körperschaftsteuer? Gewinn / Verlust nach Handelsbilanz+/- steuerrechtliche Korrekturen= Gewinn / Verlust nach Steuerbilanz+ nicht abzgf. BA nach § 4 (5) bis (7) EStG   z.B. Werbegeschenke über € 35,- unangemessene Bewirtungskosten, Geldbußen,...+ sämtliche Spenden+ 50 % der Vergütungen des Aufsichtsrates+ verdeckte Gewinnausschüttungen   z.B. überhöhte Gehaltszahlungen, Mietzahlungen, Zinszahlungen an Gesellsch.-GF.- Erstattung nicht abziehbarer Aufwendungen- stfr. Erträge i.S. der §§ 3, 3a EStG- stfr. Investitionszulage- ausländische Einkünfte, die nach DBA stfr. sind= Summe der Einkünfte- Spenden, soweit nach § 9 KStG abziehbar= Gesamtbetrag der Einkünfte- Verlustabzug nach § 10d EStG= Einkommen- Freibetrag für bestimmte Körperschaften § 24 KStG= zu versteuerndes Einkommen
  • Was sind "verdeckte Gewinnausschüttungen?" Vermögensminderungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und nicht auf den Vorschriften des Gewinnverteilsungsbeschlusses beruhen.Beispiele: - unangemessen hohes Gesellschafter-Geschäftsführergehalt- Darlehen an Gesellschafter zu niedrigem Zinssatz oder zinslos- Darlehen von Gesellschafter zu außergewöhnlich hohem Zinssatz- besondere Preisnachlässe und Rabatte an Gesellschafter- Waren oder Wirtschaftsgüter vom Gesellschafter zu außergewöhnlich hohen Preisen
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