Verwalttungsrecht (Subject) / Verwaltungsrecht_Anfechtungsklage (Lesson)
There are 6 cards in this lesson
Aufbau der Anfechtungsklage.
This lesson was created by miche.
This lesson is not released for learning.
- A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO IV. Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO V. Klagefrist, § 74 VwGO VI. Klagegegner, § 78 VwGO VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61 ff. VwGO VIII. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- B. Begründetheit, § 113 I 1 VwGO I.Rechtmäßigkeit des VA II.Rechtsverletzung des Klägers
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Keine aufdrängende Sonderzuweisung 2. Allgemeine Rechtswegbestimmung a) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit b) Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit c) keine abdrängende Sonderzuweisung
- Interessentheorie Nach der Interessentheorie ist eine Norm öffentlich-recht, wenn der Normzweck überwiegend Allgemeininteressen dient. Dem Allgemeininteresse dienende Rechtssätze gehören dem öffentlichen Recht an, dem Individualinteresse dienende Vorschriften dem Privatrecht. Öffentliches und private Interessen lassen sich nicht hinreichend scharf voneinander trennen. Beispiel ist die Verfolgung von öffentlichen durch die Förderung von privaten Interessen, etwa im Rahmen der Subventionierung arbeitsplatz- oder wohnraumschaffenden Investitionen.
- Subordinationstheorie Ein Rechtssatz gehört dem öffentlichen Recht an, wenn er durch ein Verhältnis der Über-Unterordnung zwischen den Beteiligten gekennzeichnet ist.
- modifizierte Sonderrechtstheorie ordnet dem öffentlichen Recht alle Rechtsätze zu, die ausschließlich einen Träger öffentlicher Gewalt als solchen berechtigen oder verpflichten.