Mündliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Ertragssteuerrecht Heft 1 Kinder im EStG (Lesson)

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Kinder

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  • Kinder im EStG Das Existenzminimum von Kindern wird gem. § 31 EStG im Rahmen des Familienausgleichs durch Kindergeld (§§ 62ff EStG) oder Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag gewährleistet. Daneben werden Kinder steuerlich berücksichtigt: 1. Kinderbetreuungskosten, § 10 (1) Nr. 5 EStG:  2. Schulgeld, § 10 (1) Nr. 9 EStG 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG 4. Höhe der zumutbaren Belastung, § 33 (3) EStG 5. Freibetrag für Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung, § 33a (2) EStG 6. Übertragung eines Pauschbetrags für behinderte  Kinder auf die Eltern, § 33b (5) EStG Beachte: Kinder, für die kein Kindergeld/Freibetrag nach § 32 (6) EStG gewährt wird, können ggf. nach § 33a (1) EStG berücksichtigt werden. 
  • Kinder im EStG Wann werden diese berücksichtigt? 1. Geburt bis Vollendung 18. Lj. (Grundfall), § 32 (3) EStG 2. Vollendung des 18. aber noch nicht 21. Lj und arbeitsuchend, § 32 (4) S. 1 Nr. 1 EStG 3. Vollendung des 18. Lj, aber noch nicht des 25. Lj. und - Ausbildung - Übergangszeit zw. 2 Ausbildungen oder ähnliches, höchsten 4 Monate - keinen Ausbildung mangels Ausbildungsplatz - freiwilliges soziales Jahr, § 32 (4) S. 1 Nr. 2 EStG 4. Vollendung des 18. Lj und Behinderung (Behinderung muss vor 25 aufgetreten sein), § 32 (4) S. 1 Nr. 3 EStG
  • Kinder im EStG Berücksichtigung eines volljährigen in Berufsausbildung befindlichen Kindes A erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium noch nicht abgeschlossen = Kind B erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium abgeschlossen = nur Kind, wenn nicht erwerbstätig (bis 20 Std., Ausbildung oder geringfügige Beschäftigung) 
  • Kinder im EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG Voraussetzungen: 1. Alleinstehende Steuerpflichtige 2. zum Haushalt des Stpfl. gehört mind. 1 Kind 3. für das ein Kinderfreibetrag gem. § 32 (6) EStG oder Kindergeld gewährt wird RF: Entlastungsbetrag i.H.v. 1.308€, (1/12)
  • Kinder im EStG Kinderbetreuungskosten § 10 (1) Nr. 5 EStG Voraussetzungen: 1. Kind i.S.v. § 32 (1) EStG 2. Kind hat 14. Lj. noch nicht vollendet oder Behinderung 3. Kind gehört zum Haushalt des Stpfl.  4. Nachweis durch Rechnung 5. Unbare Zahlung Rf: Höhe des Abzugs: Als Sonderausgabe gem. § 10 (1) Nr. 5 EStG 2/3 der Aufw. für Betreuung, höchstens 4.000€
  • Kinder im EStG Freibetrag für den Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindlichen auswärtig untergebrachtem, volljährigen Kindes, § 33a (2) EStG Voraussetzungen 1. in Berufsausbildung 2. volljähriges Kind 3. das auswärtig untergebracht ist 4. und für das Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 (6) EStG oder Kindergeld besteht RF: Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924€