BWL Klausuren (Subject) / Jänner08 (Lesson)

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Klausur

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  • Fertigungsgemeinkosten sind enthalten in den a. Herstellkosten b. Verwaltungskosten c. Selbstkosten d. Fertigungsmaterialkosten Herstellkosten, Selbstkosten
  • Folgende (aufwandsgleiche) Kosten müssen in die Herstellungskosten gemäß UGB eingerechnet werden a. (aufwandsgleiche) Fertigungslohngemeinkosten b. Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen c. (aufwandsgleiche) Fertigungsmaterialeinzelkosten d. Aufwendung für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen (aufwandsgleiche) Fertigungsmaterialeinzelkosten
  • Eine integrierte Planungsrechnung besteht aus a. Lagebericht b. Plan-GuV c. Plan-Bilanz d. Finanzplan (Cash Flow Rechnung) Plan-GuV  Plan-Bilanz  Finanzplan (Cash Flow Rechnung) 
  • Interne Revision a. wird durch einen unabhängigen Abschlussprüfer durchgeführt b. ist eine direkt der Unternehmensführung unterstellte Stabsgelle c.ist bei großen, aufsichtsratspflichtigen Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben ist d. bei Kreditinstituten unabhängig von der Rechtsform gesetzlich vorgeschrieben b. ist eine direkt der Unternehmensführung unterstellte Stabsgelled. bei Kreditinstituten unabhängig von der Rechtsform gesetzlich vorgeschrieben
  • Bilanzanalytische Erwägungen (zB Kennzahlen) sind nach den Gesetzesmaterialien zum Re LÄG 2004 zwingender Bestandteil der Textierung des a. Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers b. Lageberichts gemäß UGB c. Konzernabschlusses gemäß UGB d. Jahresabschlusses gemäß UGB b.
  • Im Rahmen der Strukturbilanzerstellung für Zwecke der Bilanzanalyse wird der Bilanzposten „Aktive Rechnungsabgrenzung“ (ARA) a. dem Anlagevermögen zugerechnet b. dem Umlaufvermögen zugerechnet c. nicht berücksichtigt, da Vorauszahlungen keinen Vermögensgegenstand darstellen d. als eigener Posten nach dem Umlaufvermögen berücksichtigt b. 
  • Die Umschlaghäufigkeit der Debitoren in einem Kalenderjahr a. ergibt sich aus der Relation der Brutto-Umsätze zu dem durchschnittlichen Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  b. ergibt sich aus der Relation des durchschnittlichen Bestandes an Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen gegenüber den Brutto-Umsätzen c. beträgt 12, wenn die Umschlagdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen Monat beträgt d. ergibt sich durch Division der Umschlagdauer in Tagen der Forderung aus Lieferungen und Leistungen durch die Zahl der Tage eines Jahres  a. c.
  • Die Investitionsdeckung (für das Anlagevermögen) a. wird auch als Wachstums- bzw. Schrumpfungsquote bezeichnet b. ergibt sich durch Division der Nettoinvestitionen durch die Jahresabschreibungen des Anlagevermögens c. ergibt sich durch Division der Jahresabschreibungen des Anlagevermögens durch den durchschnittlichen Anlagevermögensbestand d. ergibt sich aus der Relation der Jahresabschreibungen des Anlagevermögens zur Nutzungsdauer des Anlagevermögens a.  b.
  • Der Verschuldungsgrad einer Kapitalgesellschaft a.entspricht der Relation von Fremdkapital zu Eigenkapital b.ergibt sich durch Division des Eigenkapitals durch das Fremdkapital c. entspricht der sogenannten Fremdkapitalquote d. wird „Gearing“ genannt, sofern das Eigenkapital bei der Berechnung um die liquiden Mittel erhöht wird  a. 
  • Die klassische „Goldene Bilanzregel“ bedeutet, a. dass das Eigenkapital mindestens der Höhe des Anlagevermögens entsprechen soll b. dass das Anlagevermögen mindestens der Höhe des Eigenkapitals entsprechen soll c. dass das Anlagevermögen durch langfristiges Fremdkapital und nicht durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert wird  d. dass das Eigenkapital durch langfristiges Fremdkapital finanziert werden muss  a.
  • Die „working capital Ratio“ a. wird auch als Mobilitätsgrad bezeichnet b. wird auch als Liquiditätsgrad bezeichnet c. ergibt sich aus der Relation der kurzfristigen Passiva zu den kurzfristigen Aktiva d. ergibt sich aus der Relation der kurzfristigen Aktiva zu den kurzfristigen Passiva  a. b. d.
  • Bei der indirekten Ermittlung des Cashflow ausgehend vom Jahresüberschuss eines Unter- nehmens a. wird der Jahresüberschuss um unbare Erträge erhöht und um unbare Aufwendungen vermindert b. wird der Jahresüberschuss um unbare Erträge vermindert und um unbare Aufwendungen erhöht  c. wird der Jahresüberschuss um die Erhöhung von Rückstellungen erhöht d. werden beispielsweise Abschreibungen als unbare Aufwendungen vom Jahresüberschuss in Abzug gebracht  b.  c.
  •  Die Kapitalflussrechnung nach FAS 95 besteht aus folgenden Bereichen  a. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit b. Cashflow aus dem Betriebserfolg c. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit d. Cashflow aus der Investitionstätigkeit a. c. d. FAS95= financial acounting standards für USA--> US GAP
  • Die Kapitalflussrechnung im Rahmen des Konzernabschlusses nach IFRS ist durch folgende Regelung normiert a. FAS 95 b. IAS7 c. IFRS 7 d. FGKFSBW2  b. IAS7 (international acounting standards  für EU)
  • EBIT a. ist die Abkürzung für „Earnings before interest and tax“ b. ist bei Vorhandensein von Abschreibungen (Annahme: keine Zuschreibungen) höher als das EBITDA c. entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abzüglich Zinsenaufwand d. entspricht einem Ergebnis nach Berücksichtigung von Steuern a.
  • Die Handelsspanne (in Prozent) a. ist ein Abschlag in Prozent vom Umsatz b. ist ein Aufschlag in Prozent auf die variablen Kosten c. entspricht der Relation von Rohgewinn zu den Umsatzerlösen d. entspricht in der Kostenrechnung dem Deckungsbeitrag (in Prozent)  a.  b. d.
  • Der Deckungsbeitrag in der Kostenrechnung a. soll die variablen Kosten decken b. soll die fixen Kosten decken c. führt zu einem Gewinnbeitrag, wenn die variablen Kosten kleiner als der Deckungsbeitrag d. sind führt zu einem Gewinnbeitrag, wenn die fixen Kosten kleiner als der Deckungsbeitrag sind b. d.
  • Welche Aussagen zur Finanzierung eines Unternehmens sind korrekt? a. Für die Ausgabe von Genussrechten ist nach AktG ein Hauptversammlungsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit erforderlich  b. Für die Ausgabe von Genussrechten ist nach AktG ein Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit erforderlich c. Für die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen ist nach AktG ein Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit erforderlich d. Genussrechte müssen in Wertpapierform verbrieft sein  b. c.
  • Gemäß URG wird der Reorganisationsbedarf eines Unternehmens vermutet, a. wenn die Eigenmittelquote unter 8% oder die fiktive Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre ist b. wenn die Eigenmittelquote unter 15% und die fiktive Schuldentilgungsdauer länger als 8 Jahre ist c. wenn die Eigenmittelquote unter 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre ist d. wenn nur die fiktive Schuldentilgungdauer länger als 15 Jahre ist c. 
  • Die Bestimmung bzw Angabe der Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß URG a. setzt eine Aufbereitung des Jahresabschlusses für Jahresabschlussanalysezwecke durch Erstellung einer sogenannten Strukturbilanz voraus b. kann jeweils direkt aus den Posten der Bilanz und der GuV gemäß UGB (allenfalls unter Berücksichtigung des Anhanges gemäß UGB) ermittelt werden c. erfolgt zwingend im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers (Angabepflicht), selbst wenn kein Reorganisationsbedarf gemäß § 22 Abs 1 Z 1 URG zu vermuten ist d. erfolgt zwingend im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers  b. c.
  • Als Eigenmittel iSd URG für die Beurteilung der Vermutung des Reorganisationsbedarfes werden qualifiziert a. Eigenkapital und unversteuerte Rücklagen b. nur Eigenkapital c. Eigenkapital und liquide Mittel (Kassa/Guthaben bei Kreditinstituten) d. Eigenkapital abzgl. unversteuerte Rücklagen a.
  • Die fiktive Schuldentilgungsdauer iSd URG für die Beurteilung der Vermutung des Reorgani- sationsbedarfes a. berücksichtigt in der Berechnungsformel nach URG den sogenannten „Mittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ b. berücksichtigt in der Berechnungsformel nach URG die Höhe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen gemäß UGB abzüglich bestimmter weiterer Posten gemäß UGB c. berücksichtigt in der Berechnungsformel nach URG den sogenannten „Mittelüberschuss aus dem Jahresüberschuss“ d. bezieht sich auf eine Relation der Verbindlichkeiten gemäß UGB zum Mittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, der laut dem Gesetzeswortlaut des URG ausgehend vom Jahresüberschuss ermittelt wird  a. b.
  • Die für den Berufstand der Wirtschaftstreuhänder maßgeblichen Grundsätze für die Bewer- tung von Unternehmen sind geregelt in a. Fachgutachten KFS BW 2 b. Fachgutachten KWS BW 1 c. Fachgutachten KWS BW 2 d. Fachgutachten KFS BW 1  d. 
  • In der Praxis der Unternehmensbewertung verwenden Bewertungsgutachter a. in der Regel ein Zweiphasenmodell, welches nach einem überschaubaren Prognosezeitraum (zB 3 bis 5 Jahre) mangels absehbarer Liquidation den Ansatz einer „ewigen Rente“ beinhalten b.in der Regel ein 3- bis 5-Phasenmodell, welches entsprechend 3 bis 5 Planjahre umfasst c.in der Regel die Mittelwertmethode, nach welcher der Unternehmenswert aus dem Mittelwert von Substanz- und Ertragswert errechnet wird d. einen Zinssatz für die Berechnung der ewigen Rente, welcher in der Regel in Höhe der Inflation bzw des Wachstums über dem Kapitalisierungszinssatz für die Abzinsung der Planwerte der konkreten vor Beginn der ewigen Rente liegenden Planphase I liegt a. 
  • Das Fachgutachten für Unternehmensbewertung in Deutschland heißt a. IDW S2 b. IDW S1 c. IWP S1 d. IWP S2 b.
  • Welche Ansätze beim Discounted Cash Flow-Verfahren der Unternehmensbewertung sind zulässig: a. Equity Approach b. Accounting Approach c. Entity Approach d. Audit Approach a. c.
  • Synergieeffekte des Unternehmenserwerbers dürfen in folgenden Fällen bei einer Unterneh- mensbewertung in einem Bewertungsgutachten berücksichtigt werden a. objektivierte Unternehmensbewertung b. objektive Unternehmensbewertung c. subjektivierte Unternehmensbewertung d. subjektive Unternehmensbewertung d.
  • Unternehmensbewertungen in Bewertungsgutachten a. erfolgen immer zu einem bestimmten Bewertungsstichtag b. erfolgen immer für ein bestimmtes Kalenderjahr c. erfolgen immer für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr d. erfolgen immer für ein definiertes Bewertungsobjekt a. d.
  • Multiplikatoren bei Multiple-Methoden der Unternehmensbewertung können sich beziehen auf a. die Umsatzerlöse b. das EBITDA c. das EBIT d. den Jahresüberschuss a. b. c. d.
  • Folgende Aussagen zur Außenfinanzierung von Unternehmen sind korrekt: a. Ein performance bond ist eine Bankgarantie im Auftrag eines Verkäufers zugunsten eines Kunden, der sich gegen nicht ordnungsgemäße Lieferung absichern möchte b. Ein performance bond ist eine gemäß der Unternehmensperformance variabel verzinste Anleihe c. Ein Lombarddarlehen ist ein Darlehen gegen Verpfändung von Immobilien d. Ein Zero bond ist eine nominell unverzinste Anleihe, bei welcher der Tilgungskurs von vorn- herein höher als der Ausgabekurs festgelegt wird a. d.
  • Typische Bankgeschäfte im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften sind: a. Wertpapierkommissionsgeschäfte b. Depotgeschäft c. Investmentgeschäft d. Emissionsgeschäft a. b. c. d.
  • Im Lichte von Basel II sind folgende spezifischen Risikoarten im Rahmen der Mindestkapital- anforderungen zu berücksichtigen a. Kreditrisiko b. Marktrisiko c. Operationelles Risiko d. Strukturelles Risiko a. b. c.
  • Das bestehende Management eines Unternehmens kauft mit Unterstützung von private equity dieses Unternehmen. Diesen Vorgang nennt man in der Fachsprache und Praxis kurz a. LBO b. MBO c. MBI d. MOU b.Management Buy Out
  • Der Kapitalisierungszinssatz bei der Unternehmensbewertung nach der Discounted Cash Flow- Methode gemäß dem sogenannten Entity-Approach heißt a. Weighted Average Cost of Capital b. Weighted Accumulated Capital Cost c. Weighted Accumulated Cash Cost d. Weighted Average Cost of Cash a.
  • Welche Institutionen sind Teil des staatlichen Exportförderungssystems? a. Österreichische Nationalbank b. Österreichische Kontrollbank c. Österreichisches Controller-Institut d. Austria Wirtschaftsförderungs GmbH b.
  • Welche Dokumente bzw Vereinbarungen können bei einem typischen Ablauf einer Auktion zum Zwecke des Verkaufs eines Unternehmens vorkommen: a. LOI b. MOU c. MOI d. term sheet a. LOI (Letter of Intent) b. MOU (Memorandum of Understanding) d.term sheet