Finanzierung (Subject) / Prüfungsthemen (Lesson)
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Prüfungsfragen
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- Anlageintensität Anlagevermögen / Gesamtvermögen x100
- Anlageintensität Anlagevermögen / Gesamtvermögen x100
- Eigenkapitalanteil / Eigenkapitalquote Eigenkapital / Gesamtkapital x100
- Fremdkapitalanteil / Fremdkapitalquote Fremdkapital / Gesamtkapital x 100
- Fremdkapitalanteil / Fremdkapitalquote Fremdkapital / Gesamtkapital x 100
- Verschuldungsgrad Fremdkapital / Eigenkapital x 100
- Verschuldungsgrad Fremdkapital / Eigenkapital x 100
- Vermögensstruktur Anlagevermögen / Umlaufvermögen x 100
- Vermögensstruktur Anlagevermögen ( Aktiv A ) / Umlaufvermögen ( Aktiv B ) x 100
- Anlagendeckung I Eigenkapital / Anlagevermögen x 100
- Anlagendeckung II Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen x 100
- Liquidität 1 flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
- Liquidität 2 flüssige Mittel + Kurzfristige Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
- Liquidität 3. Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten x100
- Cash Flow Jahresüberschuss + Abschreibungen laut G + V = Cashflow 1 + Fremdkapitalzinsen = Cash Flow 2
- Personalkostenquote Personalkosten / Betriebsleistung x 100
-
- Materialeinsatzquote Materialeinsatz / Betriebsleistung x 100
- Grundschuld sichert das Recht der Gläubiger auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages der rechtlich aber unabhängig von einzelnen Forderungen ist. Grundschuld ist bares Geld wert wird aber durch Sicherungsvertrag geregeld Kann mehrere und künftige Forderungen sichern kann auch mehrere Schuldner sichern Bleibt als Finanzierungsmöglichkeite bestehen auch wenn der aktuelle Kredit zurückbezahlt ist kann abgetreten werden Vertrag ist formlos möglich muss notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden Nur eingetragener Eigentümer kann Eintragung bestellen
- Rangverhältnis im Grundbuch richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge mit notarieller beglaubigter Zustimmung des 1. kann das Rangverhältnis umgeschrieben werden.
- Zinsen und Nebenleistungen von Grundschuld überlicherweise werden feste Zinsen angegeben. Diese sind vom jeweils vereinbarten Darlehenszinsatz unabhängig. Liegen in der Praxis zwischen 14+18%.´, mit der Begründung das das künftige Zinsniveau höher liegen könnte. Da Darlehen oft eine sehr lange Laufzeit haben, kann man so etwaige Zinsunterschiede ausgleichen.
- Sicherungsvertrag Kernstück jeder Kreditfinanzierung mittels Grundschuld ist der Sicherungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Grundschuld ist rechtlich unabhängig von einer bestimmten Forderung doch Gläubiger darf sie ohne rechtliche Grundlage nicht behalten Sicherungsvertrag braucht keine bestimmte Form, ist in der Regel schriftlich, da Bank ind der Beweispflicht ist. Sicherungsvertrag regelt das eine Grundschuld als Sicherheit zu stellen ist wer die Grundschuld stellt wenn Verbindlichkeit dadurch gesichert wird welche Verbindlichkeit gesichert wird unter welchen Vorraussetzungen die Grundschuld zurückgewährt wird Veräußerung belastetes Grundstück muss Grundschuld abgelöst und gelöscht werden
- Bürgschaften Selbstschuldnerisch bei Ausfall Schuldner muss man sofort Zahlen Bei Kaufleuten immer selbstschuldnerisch Ausfallbürgschaft bürge kann verlagnen das Gläubiger alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen ergreifen, um vom Hauptschuldner Geld zu erhalten, ehe der Bürge zahlen muss. Bürgschaft erlischt wenn alle Schulden egal durch wen getilgt wurden Gläubiger auf alles verzichtet vereinbarte Zeit abgelaufen ist.
- Avalkredit Bank stellt Bürgschaft damit ein Kredit von einem dritten genehmigt wird. Ist nur eine Eventualverpflichtung, dann aber selbstschuldnerisch Lieferungs und Leistungsgarantien Anzahlungsgarantien Gewährleistungsgarantien
- Eigentumsvorbehalt Eigentum bleibt beim Verkäufer bis es komplett bezahlt ist Käufer darf die gelieferte Sache für seine geschäftsüblichen Zwecke nutzen verlängerter Eigentumsvorbehalt Kontokorrent Eigentumsvorbehalt
- Sicherungsübereignung Nicht gesetzlich nur vertraglich gergelt Leitet sich aus dem Sachenrecht ab Bank wird Eigentümr und mittelbarer Besitzter ( KFZ Brief bei Finanzierung liegt bei Bank) Kunde bleibt unmittelbarer Besitzter ( Kunde steht im KFZ Brief drin) Eigentum = rechtliche Herrschaft Besitz = tatsächliche Herrschaft Eigentumsübergang erfolgt durch Einigung zwischen Eigentümer und Erwerber
- Rating Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch diverse Bewertungskriterien Wirtschaftliche Verhältnisse Kundenbeziehungen Unternehmensentwicklung Management und Unternehmen Markt und Branche Klassische Ratingskalen von Moody, Standard & Poors Eine Richlinie ist Basel 2 Europaweit gültig