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Baurecht (Subject) / Bauvorhaben (Lesson)
- Erschließung Unter Erschließung versteht man die Maßnahmen zur Herstellung der Allgemein bestimmten Verkehrsflächen z.B. öffentliche Straßen,Wege,Fußwege,Wohnwege Plätze,Parkflächen Grundstücksversorgungs und entsorgungsanlagen. Gesicherte Erschließung: So muss das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Sofern zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche eine private Grundstücksfläche liegt, muss die Verbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche durch eine sogenannte Baulast öffentlich-rechtlich gesichert werden. Zur gesicherten Erschließung gehört auch, dass Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen benutzbar sind und die Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist. Nicht zuletzt ist die Sicherung der erforderlichen Löschwassermenge ein wichtiger Bestandteil der Erschließung
- Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage wird auch kleines Genehmigungsverfahren genannt. Die Bauvoranfrage gibt Ihnen eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie auch die Vorschriften, die für ein Grundstück einzuhalten sind. Die Bauvoranfrage klärt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Eine Bauvoranfrage kann sich auch konkret auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beziehen. Einzelne Fragen können durch eine Bauvoranfrage frühzeitig geklärt werden. Mit einer förmlichen Bauvoranfrage wird ein Bauvorbescheid erlassen.
- Bauantrag Bauvorlagen - Amtlicher Lageplan - Baubeschreibung - Bauzeichnungen - statischtiche Berechnungen Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn und Nutzfläche - Darstellung der Grundstücksentwässerung