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Therapieausbildung Wie wird man Psychotherapeut? ?Welche Schulen & Richtungen gibt es? ?Gesetzlicher Rahmen & Versorgungspraxis.

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  • Was ist Therapie? Ein bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Diese Leidenszustände werden für behandlungsbedürftig gehalten. Sie werden mit psychologischen Mitteln auf ein definiertes Ziel mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens therapiert. In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig 
  • Formate von Psychotherapie - Kurz versus lang - Einzel versus Gruppen - Manualbasiert versus individualisiert - Ambulant versus stationär - Therapeutenbegleitet versus Technikgestützt 
  • Eckdaten der Psychoanalyse Therapiestunden Patienten/Azubis? Was wird hauptsächlich bearbeitet? Welche Konflikte? Was wird gefördert? Hauptmechanismen? Hauptintervention Pat.: 160 - 240 h; Azubis: 600 h, Therapeut legt fest, wann Therapie beendet ist unbewusste Konflikte aus Kindheit  (Triebkonflikte, Ich-Strukturelle Defizite) Förderung regressiver Prozesse  Übertragung und Gegenübertragung Intervention: Deutung, Bearbeitung von Übertragungsphänomenen, Widerstand 
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Im Gegensatz zur PA? Dieselben Prinzipien wie PA: Aufdeckung unbewusster Konflikte, freie Assoziation  Hauptakzent: nötigen Einsichten auf die Probleme des Patienten zu erwirken  Weniger Sitzungen als PA  Aktivere Rolle des Therapeuten, Therapeut und Patient sitzen sich gegenüber  Breiteres Spektrum von Patienten, aber dennoch sollen sie relativ gesund sein und motiviert sein, Lösungen zu finden  Keine Konzentration auf intensive, auf Kindheit verweisende Übertragung und Regression – dafür mehr aktive Techniken des Therapeuten, die Verlauf aktiv beeinflussen 
  • Gesprächspsychotherapie nach Rogers Entstammt aus? Ziel? Therapieprinzipien? Grundhaltung des Therapeuten? Entstammt der humanistisch-existenziellen Entwicklung der 40er und 50er Jahre Ziel: Selbstverwirklichung = Ausschöpfen des eigenen Potenzials und das Wachstum der ganzen Person, keine Diagnose und Behandlung spezifischer Störungen Therapieprinzipien: Nondirektiv Grundhaltung des Therapeuten: Empathie, Akzeptanz, und Kongruenz Diese: nach Rogers notwendige und hinreichende Bedingungen therapeutischen Veränderung 
  • Systemische Therapie/Familientherapie Verhalten des Individuums wird im situativen Kontext gesehen  Verhalten wird aus Beziehungen und Systemumwelt erklärt  Mehrgenerationenperspektive  Experientielle (erlebnisorientierte) Perspektive  Strukturell-kybernetische Perspektive  Perspektive der Selbstorganisation  Narrative Perspektive 
  • KVT Was zeichnet sie aus? Orientierung an Emperie Problemorientierung  Setzt an bei prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen  zielorientiert  handlungsorientiert  nicht auf das therapeutische Setting begrenzt, sondern strebt Generalisierung an  transparent  Hilfe zur Selbsthilfe  zeichnet sich durch ständige Weiterentwicklung aus 
  • Psychotherapie im Sinne des Gesetzes „Jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommener Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“
  • Entscheidungen über (berufsrechtliche=) wissenschaftliche Anerkennung von Verfahren Wer stellt den Antrag Wer gibt Empfehlung Wer Entscheidet erfolgt auf Antrag von Landesbehörden oder psychotherapuetischen Fachgesellschaften  -> WBP § 11 PsychTHG: Bewertung auf Grundlage eingereichten Studien (Wirksamkeit und Patienennutzen) -> Wissenschaftliche Anerkennung pro Anwendungsbereich, Empfehlung zur Zulassung zur Ausbildung -> Entscheidung der Landesbehörden über Zulassung eines Ausbildungsgangs  .
  • Wissenschaftliche Fundierung ungleich wissenschaftliche Anerkennung Wissenschaftliche Fundierung: Ergebnis von Wirksamkeitsstudien Wissenschaftliche Anerkennung (auch berufsrechtliche Anerkennung): Bestandsaufnahme wissenschaftlicher Befunde Konsensbildung innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft Entweder-Oder-Entscheidung Erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 
  • Leitfaden für die Erstellung von Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren WBP bei der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 22.02.1999 den nachfolgenden Leitfaden einstimmig verabschiedet. [...] Zu den folgenden Punkten sollen Angaben gemacht werden: Name des Verfahrens. Definition bzw. Kurzbeschreibung des Verfahrens. Einzelverfahren oder Gruppe von Verfahren? Detaillierte Beschreibung des Verfahrens Indikationsbereich des Verfahrens bzw. Gegebenenfalls Spezifizierung des Indikationsbereiches für die einzelnen Verfahren Stand der Theorieentwicklung: Diagnostik Wirkungsforschung Versorgungsrelevanz                               Ausbildung Qualitätssicherung Verpflichtungserklärung 
  • Welche Verfahren wurden durch den WBP anerkannt? Für viele Indikationsbereiche und Empfehlung zur vertieften Ausbildung: Psychodynamische Psychotherapie Verhaltenstherapie Für hinreichend viele Indikationsbereiche und für die vertiefte Ausbildung Gesprächspsychotherapie Systemische Therapie 
  • Entscheidungen über sozialrechtliche Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren Antrag -> die sozialrechtliche Annerkennung erfolgt über das Beschlussgremium des G-BA -> Nutzenbewertung vom Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA, IQWig (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), externe Auftragsnehmer -> Beschlussgremium des G-BA -> Richtlinie des G-BA ≤- Rechtsaufsicht des BMG (BMG Bundesministerium für Gesundheit) Geprüft wird diagnostischer und therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer neuen Methode (§ 135 SGB V).  Das Bewertungsverfahren beruht auf den Methoden der »evidence based medicine«. Nach der Verfahrensordnung des G-BA erfolgt eine Gesamtbewertung im Versorgungskontext
  • Psychotherapeutengesetz Was macht es allgemein? Seit wann? Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) Am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. 
  • PsychThG: §1 Berufsausübung (1) (1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische PsychotherapeutIn“ oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie („KJT“) ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig. Die Berufsbezeichnungen nach Satz 1 darf nur führen, wer nach Satz 1 oder 2 zur Ausübung der Berufe befugt ist. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden. 
  • PsychThG: §1 Berufsausübung (2) (2)  Die Berechtigung zur Ausübung des KJT erstreckt sich auf P unter 21, Ausnahmen .... (3)  Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben. 
  • Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Wer darf? Begrenzung der P? Zugang für Diplompsychologie, Pädagogik und Sozialpädagogik, manche Institute: Bachelor Psychologie Curriculum ähnlich wie bei Therapeutenausbildung, Kombination mit PPT möglich  Approbation begrenzt auf P bis 21 Jahre
  • Wer macht welche Ausbildung? Psych. PTh Ärztliche PTh KJ PTh Psychologische Psychotherapeuten: Verhaltenstherapie: 47% Tiefenpsychologisch fundiert: 36% Analytisch: 11% AP und TP: 6% Ärztliche Psychotherapeuten: 􏰜Verhaltenstherapie: 12% 􏰜Tiefenpsychologisch fundiert: 64% 􏰜Analytisch: 15% 􏰜AP und TP: 9%  Ki & Ju Psychologische Psychotherapeuten: 􏰜 Verhaltenstherapie: 22% 􏰜 Tiefenpsychologisch fundiert: 40% 􏰜 Analytisch: 23% 􏰜 AP und TP: 15% 
  • Was habe ich mitgenommen? 􏰜Welche relevanten Therapieverfahren werden in Deutschland praktiziert?  Was ist der Unterschied zwischen PA und TP?  Was ist der Unterschied zwischen einer berufsrechtlichen und einer sozialrechtlichen Anerkennung?  Welche Verfahren sind in Deutschland durch den WBP anerkannt, welche durch den GBA?   Was regelt das Psychotherapiegesetz? 
  • Die freie Persönlichkeitsentwicklung bildet einen Schwerpunkt der A Psychodynamische Kurztherapien B Gesprächspsychotherapie C Gestalttherapie  ???
  • Was regelt der PsychThG regelt die Voraussetzungen für den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten schützt die Begriffe »Psychotherapeut/in« schreibt Approbation für die Ausübung von Psychotherapie als Psychotherapeut vor regelt die Voraussetzungen und Anforderungen um Approbation zu erhalten grenzt Therapie gegenüber Beratung ab
  • Was regelt die PsychTh Ausbildungs- und Prüfungsordnung PsychTh-APrV ? regelt die Inhalte der Ausbildung für alle Institute und Kandidaten Ausbildungsbausteine: Dauer, Inhalte und Struktur 
  • Folgende Institutionen schaffen die Rahmenbedingungen für Psychotherapie: Landespsychotherapeutenkammern  Kassenärztliche Vereinigung Gemeinsamer Bundesauschuss GBA
  • Wer entscheidet über die Anerkennung eines Verfahrens und nach welchen Kriterien? berufsrechtliche Anerkennung vs. sozialrechtlichen Anerkennung
  • Berufsrechtliche Anerkennung von Verfahren erfolgt durch wen? Wie sind die wissenschaftlichen Kriterien? erfolgt auf Antrag durch WBP nach § 11 des PsychThG  Begutachtung der Verfahren und Methoden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Kriterien, wie Wirksamkeit bzw. patientenrelevanter Nutzens  Vefahren sollten auf mindestens 3 unabhängigen randomisierten klinischen Studien (RCT) basieren, mit allgemeiner methodischen Qualität und eine ausreichende interne und externe Validität  Für Wirksamkeitsnachweis können auch qualitativ hochwertige nicht RCT vergleichende und auch nicht vergleichende Studien herangezogen werden.
  • Gesamtbewertung neuer Verfahren und Methoden Qualitätsbewertung besteht aus ? Was bewertet der GBA Entscheidend für die Qualitätsbewertung sind Studienqualität und Übertragbarkeit auf die Versorgungsrealität Der Unterausschuss des G-BA bewertet die Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsqualität der Studien, die Konsistenz der Ergebnisse und die Übertragbarkeit auf den Versorgungskontext.  Bei der Bewertung sollen auch die Verwendung patientenrelevanter Zielgrößen (wie z. B. Mortalität, Morbidität, Lebensqualität), Versorgungsaspekte von Alter, biologischem und sozialem Geschlecht sowie Besonderheiten der Lebenslage berücksichtigt werden.
  • Wie ist der aktuelle Stand der Anerkennung von Verfahren? WBP: Gesprächstherapie bei bestimmten Indikationsbereichen im Erwachsenenbereich die wissenschaftliche Anerkennung festgestellt und die Therapie zur vertieften Ausbildung empfohlen.  WBP: Systemische Therapie bei bestimmten Indikationen im Bereich der Psychotherapie von Erwachsenen und von Kindern/Jugendlichen wissenschaftlich anerkannt und die Therapie zur vertieften Ausbildung empfohlen. GBA Gesprächsherapie wegen der Nutzenbewertung abgelehnt. Da Belege für den Nutzen ausschließlich für die »unipolare Depression« vorliegen und somit das Schwellenkriterium für die Zulassung als Psychotherapieverfahren nicht erfüllt wird.  Zeitgleich hat der G-BA eine Überprüfung der VT, TP und AP bei Erwachsenen beschlossen, die zurzeit von einer Arbeitsgruppe des G-BA durchgeführt wird. Zur Systemischen Therapie hat der G-BA bislang noch nicht über die Einleitung eines Bewertungsverfahrens entschieden.
  • Was wird im Methodenpapier des WBP beschrieben? Kriterien für Empfehlungen von Vertiefungsgebieten für die Ausbildung zum PPT bzw. KJT 
  • Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) Seit wann? Besteht aus? Aufgabe? Nutzen? Der WBP ist gemäß § 11 PsychThG 1998 konstituiert worden.  Besteht aus: Bundesärzte- und der Bundespsychotherapeutenkammer Aufgabe: die Beratung von Behörden für Aufgabenerfüllung nach PsychThG  Nutzen: durch seine wissenschaftlichen Stellungnahmen trägt er zu einer Berufsgruppen übergreifenden (Ärzte und Therapeuten) Einheitlichkeit bei -> dadurch wichtige Funktion in der Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Versorgung 
  • Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PPT) Von wem geregelt? Wer darf? Wie lange? Woraus besteht sie? Ausbildung wird durch PSYchThG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt. Psychologie: Schwerpunkt in klinischer, Medizin: Fachweiterbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten Die Ausbildung 3 Jahren (Vollzeit)/ 5 Jahren (Teilzeit) 4200h Umfang Die praktische Tätigkeit : das Psychiatriejahr 600 h in einer psychosomatischen /psychotherapeutischen Einrichtung sowie 600 h ambulante Behandlungsstunden in einer Ausbildungsambulanz/Praxiseinrichtung Supervision: 100 Stunden Gruppen- und 50 Stunden Einzel Theoretischer Teil: 600 h vertieft und praktisch eingeübt Selbsterfahrung: 120 h für das kennenlernen und verändern der professionellen Rolle und das Trennen eigener Verhaltens- und Denkmuster in der Therapie von der Problemstellung des Patienten; nicht zu Selbstverwirklichung
  • WBP Woraus bildet er sich? Hauptaufgabe? Ist gemäß PsychThG 1998 konstituiert worden und wird von der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer gebildet. Hauptaufgabe ist die Beratung von Behörden bei ihrer Aufgabenerfüllung nach dem PsychThG in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen.