Kostenrechnung (Subject) / Kalkulatorische Zinsen (Lesson)

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Kalkulatorische Zinsen

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  • Kalkulatorische Zinsen - Definition Der Begriff kalkulatorische Zinsen entstammt der Betriebswirtschaftslehre bzw. dem Rechnungswesen. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um Zinsen, die erzielt worden wären, wenn Kapital – statt es im Unternehmen zu investieren – auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre. ...
  • Kalkulatorische Unternehmerlohn - Definition Der Unternehmer kann als Selbständiger kein Gehalt beziehen, daher verwendet die Kostenrechnung den Begriff kalkulatorischer Unternehmerlohn. Er ist ein Ersatz für das Gehalt eines sonst benötigten Geschäftsführers in einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft.
  • Kalkulatorische Miete - Definition Die kalkulatorische Miete gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Sie wird für eigene Räume, für die keine Miete an fremde Vermieter zu leisten ist (bzw. keine anderen, vergleichbaren Raumkosten wie Gebäudeabschreibungen anfallen), analog der ortsüblichen Miete angesetzt. Warum? — ein Unternehmen, das Räume anmieten muss, erhält dafür eine Mietrechnung, die in der Buchhaltung verbucht wird und als Kostenbestandteil automatisch in die Kostenrechnung eingeht. Ist das Unternehmen hingegen Eigentümer der Räume (z.B. ein Einzelhändler, dem sein Ladenlokal gehört) und ist das Gebäude bereits vollständig abgeschrieben (z.B. weil es bereits sehr alt ist), gehen keine Raumkosten in die Kostenrechnung ein. Die kalkulatorische Miete wird in dem Fall angesetzt, um diese Verzerrung der Kostensituation auszugleichen.
  • Kalkulatorische Wagnisse - Definition Kalkulatorische Wagnisse gehören zu den Einzelwagnissen - das heißt, sie stehen im unmittelbaren Bezug zu der im Betrieb erstellten Leistung. Im Gegensatz dazu steht das allgemeine Unternehmerrisiko, das nicht kalkuliert werden kann (z.B. die Entwicklung von Inflation oder Wirtschaftslage). Nicht erfasst werden auch Risiken, die bereits anderweitig abgedeckt sind, beispielsweise durch eine Versicherung - hier fließt die Versicherungsprämie als Aufwand in die Buchführung ein. Fertigungswagnisse (z.B. Fehlproduktionen, Gewährleistungen) Beständewagnisse (z.B. Diebstahl oder Verderb der Warenvorräte) Anlagewagnisse (z.B. Unfälle, Katastrophen) Entwicklungswagnisse (Fehler bei Forschung und Entwicklung) Vertriebswagnisse (Forderungsausfälle, Kursschwankungen) sonstige Wagnisse (branchenspezifische Verluste, wie Flugzeugabstürze