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Privatrecht 1 (Subject) / Rechtsordnung (Lesson)

Formen, Funktion, Zielsetzung und Wechselwirkung verschiedener Rechtsordnungen

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  • Sitte Sitte ist eine allgemein geübte Verhaltensweise (Brauch) einer bestimmten Gruppe, die vom einzelnen Gruppenmitglied befolgt wird, um die Achtung der anderen Gruppenmitglieder nicht zu verlieren. - Vgl I/1/2.
  • Religion Religion ist ein allein ausgeübter oder mit anderen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft geteilter Glaube an naturwissenschaftlich nicht bewiesene höhere Mächte, die auf das irdische Leben Einfluss nehmen und den Menschen nach seinem Ableben zur Rechenschaft ziehen. - Vgl I/1/4.
  • Moral Moral ist die eigene Wertordnung jedes Rechtssubjektes, mit dem es nach eigenen Wertvorstellungen richtige (= moralische) von falschen (= unmoralischen) Verhaltensweisen abgrenzt. Die Einhaltung der Gebote der Moral fordert das eigene Gewissen. - Vgl I/1/6.
  • Rechtsordnung Die Rechtsordnung ist eine staatliche Zwangsordnung. Sie besteht aus der Summe all jener Normen (Verhaltensanordnungen in Form von Geboten, Verboten), deren Einhaltung mit staatlicher Zwangsgewalt durchgesetzt werden kann. Dem einzelnen Rechtssubjekt können (durchsetzbare) Rechte eingeräumt oder (durchsetzbare) Verhaltenspflichten auferlegt werden. (Rechts)Normen stehen unter dem topos der Gerechtigkeit und haben Friedensfunktion. Staatliche Verfahren gewährleisten die geordnete Austragung von Konflikten der Rechtsunterworfenen und die effektive Rechtsdurchsetzung. - Vgl I/1/9.
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