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Fachwirt im Gesundheit und Sozialwesen (Subject) / FEP04 Ausbildung planen und durchführen (Lesson)
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- Ausbildung im Ausland Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland absolviert werden, wenn des dem Ausbildungsziel dient (Auslandspraktika). Die Gesamtdauer sollte dabei ein Viertel der festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten (§ 2 Abs. 3 BBiG)
- Bei der Integration eines Auslandsaufenthalts in den Ausbildungsplan stellen sich grundsätzlich folgende Fragen -was ist Ziel u. Inhalt des Ausbildungsabschnitts im Ausland -Wie lässt isch Auslandsaufenthalt im Gesamtplan und unter Berücksichtigung der Berufsschule integrieren. -Wer ist Partnerbetrie im Ausland und wie kann Betreuung des Auzubildenden organisiert werden
- Unterstützung bei Organisation und Finanzierung von Ausbildung im Ausland Auslandsaufenthalte werden von verschiedenen EU-Bildungsprogrammen gefördert und von zuständigen Stellen überwacht. Mit Europass-Mobilitätsnachweis, kostenloser Service der EU, können Ausbildungsabschnitte im Ausland verständlich und transparen dokumentiert werden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Nationale Agentur für Arbeit berät und unterstützt Auszubildende und Ausbildungsverantwortliche bei der Finanzierung und Organisation von Auslandsaufenthalten.
- Lernorte Due (duale) Berufsausbildung sieht zwei zentrale Lernorte vor. Betrieb u. Schule
- Folgende innerbetriebliche Lernorte werden unterschieden -Arbeitsplatz: ist der hauptsächliche Lernort in der Praxis (z.B. Arbietsplätze in den Abteilungen) Vor allem in kleineren Betrieben -Lernecke: ist arbeitsplatznaher Ort, an dem Auszubildende in Einzel, Gruppenarbeit ungestört Lern- Übungsaufgaben bearbeiten können. Dort werden auch Unterweisungen oder Lehrgespräche störungsfrei durchgeführt. -Ausbildungs- oder Lehrwerkstatt: typisch in gewerblich-technischen Ausbildungen; weitgehen abseits von Fachabteilungen und Werkstätten. Häufig wird Kontakt zu realer Arbeitswelt über gemeinsame Projekte hergstellt. In größeren Unternehmen. -Lernbüro: typisch in kaufmännischen und verwaltendenBerufen. Manche größere Unternehmen unterhalten Juniorbetriebe als teil des Ausbildungsbetriebs. Hier bieten Auszubildende Produkte und Dienstleistungen für den eigenen Betrieb oder auch für andere Unternehmen an. -Lerninsel: im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich, dient dazu Lernen und Arbieten über reale Aufgaben und Arbietsaufträge unter Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit zu verknüpfen. Wesentliches Merkmal ist Arbeiten im Team. -Unterrichtsraum: wird für innerbetrieblichen Unterricht, für Lehrgespräche sowie für Vorträge sowie für Planungs- u. Projektarbeiten genutzt
- Lernkooperation Die Berufsausbildung findet an verschiedenen Lernorten statt. Eine erfolgreiche gemeinsame Ausbildung setzt deshalb hohes Maß an Verständigung und Abstimmung zwishen allen Ausbildugnsbeteiligten voraus. (Lernkooperation nach " 2 Abs. 2 BBiG) Lernortkooperation zieht insgeamt darauf ab, Qualifikation von Ausbildungsprozessen zu verbessern und Aktivitäten der beteiligten Partner optimal zu verknüpfen. Eine erfolgreiche Kooperation erfordert klare Kommunikationsstrukturen und zuständigkeiten sowie einen verbindlichen Organisationsrahmen. Es sollten feste betriebliche und schulische Ansprechpartner vereinbart werden und wann und auf welchem Weg gegenseitige Information erfolgt bzw. erforderlich ist. Auch für die Berufsausbildung gilt, dass Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber kontruktiv zusammenarbeiten.
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung Betriebsrat hat nach BetrVG besondere Mitbestimmungs- und Informationsrechte in der Berufsausbildung. Beziehen sich auf den Sozialberich mit Einstellung und Kündigung der Auszubildenden über Ausbildunsinfrastruktur bis zur Bestellung und Abberufung von Ausbildungspersonal. In Betrieben mit mindestens 5 Jugendlichen unter 25 Jahren wirkt eine Jugend- u. Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Diese ist kein eigenständiges Vertretungsorgan. Kann aber Maßnahmen, die den Auszubilldenden dienen beim Betriebsrat beantragen. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden.
- Auswahl und Einstellung von Auzubildenden Auch bei der Auswahl von Auszubildenden ist neben dem Betriebsverfasungsgesetz (BetrVG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu beachtenum benachteiligungen von Bewerbern zu vermeiden.
- Ausbildungsvertrag Der betriebliche Ausbildungsvertrag ist einZeitvertrag der mit Abschluß der Ausbildung endet.Für Ausbildungsverträge gelten grundsätzlich die allgemeinen Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge.. Allerdings schreibt BBiG bestimmte Mindestinhalte und Schriftform vor. (§ 11BBIG) -genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs -Name und Anschrift des Betriebs und des Auszubildenden -Beginn und Dauer der Berufsausbildung (Dauer gibt Ausbildugnsordnung vor; kann aufgrund schulischer Vorbildung verkürzt werden) -Dauer der regellmäßigen tgl. Arbietszeit -Dauer der Probezeit -Zahlung und Höhe der Vergütung (Richtwert ist für Beruf und Region gültige tarifliche Vereinbarung) -Dauer des Urlaubs (nach Tarifvertrag oder § 19 Jungendarbeitsschutzgesetz bzw. bei Volljährigen Bundesurlaubsgesetz) -Voraussetzung unter denen Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann -ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs-o. Dienstleistungsvereinbarungen -Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildung im Verbund) Bei Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist die Zustimmung bzw. Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Viele Kammern halten Vertragsvorlagen zum Download bereit. Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag muss der betriebliche Ausbildugnsplan als Anlage erstellt werden. Der Ausbildungsvertrag muss der betriebliche Ausbildungsplan als Anlage erstellt werden. Der Ausbildungsvertrag muss unverzüglich bei der zuständigen Kammer in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Gesetzliche Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrags sind im BBiG verbindlich geregelt (§ 22 BBiG). Der Ausbildungsvertrag kann während der Probezeit beiderseits ohne Einhalten einer Kündigunsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Betrieb nur aus schwerwiegenden Gründen ohne Einhalten von Kündigungsfristen gekündigen. Der Auszubildende kann mit einer Frist vn 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
- Pflichten des Auszubildenden nach § 13 BBiG Auszubildende haben sich zu bemühne die berufliche Handlugnsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist (Lernpflicht) Sie sind verpflichtet: -die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen (Sorgfaltspflicht) -An Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie freigestellt werden, (Berufsschulunterricht, Prüfungen) (Teilnahmepflicht an Berufsschulunterricht, an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte) -Weisungen zu folgen, die ihnen von Ausbildenden, Ausbildern, und anderen weisungsberichtigten Personen erteilt werden (Gehorsamspflicht) -für Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten (Ordnungspflicht) -Werkzeuge, maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln (Pflegepflicht) -über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren (Verschwiegenheitspflicht)
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- Pflichten der Ausbildenden § 14 BBiG Ausbildende haben: -dem Auszubildenden dem Ausbildungsziel entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, und Berufsausbildung planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in vorgesehener Zeit erreicht werden kann -selbst ausbilden oder einen Ausbilder zu beauftragen -Auszubildende konstnlos Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeug und Werkstoff zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich ist. -Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten -dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefärdert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden -Auszbildenden nur Aufgaben zu übergeben, die dem Ausbildungsziel dienen und die den körperlichen Kräften angemessen sind -bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen ( § 15 und § 16 BBiG)
- Probezeit Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit Probezeit, beträgt nach BBiG 4 Wohen bis max. 4 Monate ( § 20 BBiG) Auszubildender und Verantworliche im Betrieb sollen jeweils überprüfen ob sie richtig entschieden haben.
- Fragen zur Bewertung des Auszubildenden vor Ablauf der Probezeit -Ist Auszubildender körperlich und geistig ind er Lage das Ausbildungsziel zu erreichen -wie sind Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit -wie gestaltet sich Zusammenarbeit mit Kollegen -wie ist Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden -wie lernbereit ist der Auszubildende
- Verkürzung der Ausbildung Verkürzung der Ausbildungszeit ist im Einzelfall auf gemeinsamen Antrag bei der zuständigen Stelle möglich, wenn zu erwarten ist, dass Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann (§ 8 BBiG). Gründe für Kürzung können sein: -höhere schulische Vorbildung (Abitur oder Realschulabschluß 12 bzw. 6 Monate) -Anrechnungsverordnungen (Ausbildungsplatzwechsel; Besuch einer Berufsfachschule, einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitspraxis, Einstiegsqualifizierung) -individuelle Kriterien (Alter, besondere Leistungen) weitere Verkürzungsmöglichkeit stellt bei berechtigtem Interesse die Teilzeitausbildung (§ 8 Abs. 1. BBiG) dar. z.B. Auszubildende mit Kleinkind.. Vekürzung kann isch auf Antrag auf tgl. oder wöchentliche Arbeitszeit beziehen. Verkürzung ist nur auf Betrieb bezogen, nicht auf Berufsschule die regulär besucht werden muss. Die Mindestausbildungszeit darf bei einer Vekürzung nicht unterschritten werden. Regelausbildungszeit: Mindestausbildungszeit 3,5 Jahre 24 Monate 3 Jahre 18 Monate 2 Jahre 12 Monate Auch wenn regulärer Ausbildungsvertrag abgeschossen wurde,, können beide Vertragspartner gemeinsam noch eine Verkürzung vor Beginn des letzten Ausbildungsjahres beantragen.. Ausbildungszeitverkürzung ist nicht zu verwechseln mit vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung. Betrieb und Berufsschule müssen vor Vorzeitiger Prüfungszulassung bei der zuständigen Stelle eine Stellungnahme abgeben.
- Verlängerung der Ausbildung Wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht in vorgesehener Zeit erreichen wird, kann der Auszubildende bei der zuständigen Stelle Antrag auf Verlängerung stellen. Vor einer Entscheidung sind die Ausbildenden nach § 8 Abs. 2 BBiG zu hören.
- Lernförderliche Bedingungen sicherstellen zu guter Lerninfrastruktur zählen -Räume in denen Abseits vom Arbeitsplatz konzentriert und ohne Störungen gelernt werden kann, sowie zeitliche Freiräume fürs Lernen -offener Zugang zu geeigneten Lernmedien (Lernprogramme, Bücher, Fachzeitschriften) -Anleitung bei der Nutzung bestimmter Medien außerdem ist Motivation (intrinsische und extrinsische) wichtig, ebenso Führungsverhalten des Ausbilders sowie Rückmeldungen (Feedback)
- Grundlage der Ausbildung Grundlage der Ausbildung bilden die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Lerninhalte, die sich an den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren.
- Didaktische Prinzipien Prinzip der Praxisnähe - Ausrichtung der Inhalte auf Tätigkeitsanforderung in der Praxis Prinzip der Anschaulichkeit - theoretishe Inhalte "begreifbar" machen (Anschaungsmaterial/Medien) Prinzip der Zielbarkeit - Lernziele und Erwartungen des ausbilders klar definieren Prinzip der Selbstständigkeit - Möglichkeiten eröffnen zum selbstständigen, eigenverantworlichen beruflichen Handeln Prinzip der Anpassung an - Auszubildenden da abholen, wo er in seiner persönlichen Entwicklung dem persönlichen Entwicklungsstand steht (Unter- u. Überforderung vermeiden) Prinzip der Lernerfolgssicherung - Rückmeldung zu erzielten Lernergebnissen um Lernfortschritt zu ermöglichen
- Pädagogische Grundsätze angepasst an Vorkenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden zu beachten -vom Leichten zum Schweren -vom Bekannten zum Unbekannten -Schritt für Schritt vorgehen
- Sozialform des Lernens Manche Inhalte lassen sich beser in Einzelarbeit, andere in Partner o. Gruppenarbiet erlernen
- Lernziele geben dem Lernen eine klare Ausrichtung Wenn Lernziele operarionsalisiert, d.h. überprüfbar sind, lässt sich Lernfortschritt durch Lernerfolgskontrollen (Lernziel erreicht?) messen. Lernziele können nach ihrer Tiefe und Intensität in verschiedene Stufen eingeteilt werden; In der Pädagogik wird hier auch von der Taxonomie (= Klassifikation) gsprochen. Nicht alle Lernziele des Ausbildungsrahmenplans bzw. betrieblichen Ausbildungsplans sind in gleicher Stufe zu vermitteln.So wird unterschieden ob: -Lerninhalt wiedergegeben werden kann (Reproduktion von Wissen) -Wissenverstanden wurde (Bedeutung/Verknüpfung) -Wissen praktisch angewendet und auf ähnliche Situationen übertragen werden kann (Transfer)
- Lernziele können eingeteilt werden in: Richtlernziele - Sie haben ein hohes Abstraktionsniveau und beziehen sich auf übergeordnete Bereiche. Ein Richtlernziel beinhaltet mehrere Groblernziele. Bsp. Arzt bei ärztlicher Therapie assistieren Groblernziele - Haben mittleres Abstraktionsniveau und wiesen einen mittleren Grad an Eindeutigkeit und Präzission auf. Groblernziele sind im Ausbildungsrahmenplan als zu vermittlende Kenntnisse und Fertigkeiten formuliert. Groblernziele beinhalten mehrere Feinlernziele . Bsp. Auszubildende sol Stütz- u. Wundverbände anlegen können. Feinlernziele - haben niedrigeres Abstraktionsniveau und sin konkret formuliert. Ein Feinlernziel beschreibt ein beobachtetes Verhalten. bsp. Auszubildende soll selbstständig fachlich richtig Druckverband bei Notfällen anlegen können.
- Lernbereich oder Lernzielbereich Man unterscheidet zwischen folgenden Lernbereichen (Lernen mit Kopf, Herz und Hand) Lernbereich: Beschreibung kognitiv: Lernbereich bezieht sich auf Verstand, Wissen und Denken. Bsp: Auszubildender kann erste Hilfe Maßnahmen erläutern. affektiv: Verhaltensweisen und Verhaltensbereitschaften wie Gefühle, Einstellungen, Haltungen, Wertungen. Bsp: Auszubildender kann Fragen von Patienten freundlich und ruhig beantworten psychomotorisch: Fertigkeiten, die meist mit den Händen ausgeführt werden (Bewegungsabläufe) Bsp: Auszubildende kann mit Verbandmaterial umgehen
- Berufliche Handlungsfähigkeit Mit beruflicher Handlungsfähigkeit (Handlungskompetzen) ist eine ganzheitliche Ausbildung angesprochen, die auf den Ausbau aller Kompetzenbereiche abzielt. Das sind Fachkompetenz, Methodenkompetenz, und persönlcihe Kompetenz. Auszubildende sollen anch der Ausbildung die berufliche Kompetenz besitzen, selbstständig zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Deswegen weden dem Auszubildenden die Möglichkeit gegeben sich in betrieblichen Lernaufgaben diese Handlungskompetzen anhand realter Arbeitsaufträge selbstständig anzueignen. Da die handlungen in den Mittelpunkt des Lernprozesses gestellt wird, spricht man von handlungsorientiertem Lernen.
- Modell der vollständigen Handlung Mit diesem Modell wird die im BBiG geforderte Handlungskompetenz gefördert 1. informieren: was soll getan werden 2. planen: wie geht man vor 3. entscheiden: welcher Weg wird gewählt 4. ausführen: wie wird gearbeitet 5. kontrollieren: ist Auftrag fachgerecht bearbeitet worden 6. auswerten: was kann künftig besser gemacht werden Selbstständiges Bearbeiten realter Aebietsaufgaben die von Ausbilder inhaltlich und didaktish zu Lernzwecken aufbereitet werden, führen Auszubildende an Verbindung von Lernen und Arbeit. nicht jeder Arbeitsauftrag ist für einen Lernauftrag geeignet. Aufträge die wiederkehrend und standartisiert vorkommen und relativ zeitunkritisch zu bearbeiten sind eigenen sich am besten.
- Ausbildungsmethoden Die Medthodenwahl beantwortet die Frage, wie die angestrebten Lernziele erreicht werden sollen. Die wesentliche Aufgabe des Ausbilders besteht darin, für ein bestimmtes Lernziel diejenige Methode auszuwählen, die am besten den Lernerfolg garantiert. In der Praxis ist der Methodenmix auszuwählen da er die optimale Anpassung an individuelle und betriebliche Gegebenheiten ermöglicht.
- Vortrag oder Kurzvortrag Kommt zum Einsatz, wenn der Ausbilder in kurzer Zeit bestimmte Informationen vermitteln will und intensivere Auseinandersetzung und Aufarbeitung nicht möglich oder gewollt ist Ablauf: -Ziel festlegen -entsprechend der Gliederung vorgehen -roten Faden visualisieren -Kernaussagen zusammenfassen -Fragen beantworten Vorteile: -große Stoffmenge in kurzer Zeit (zeitsparende Methode) -überschaubarer Vorbereitungsaufwand -größerer Adressatenkreis möglich Nachteile: -passive Rolle des Zuhörers (zuhören, zusehen) -Gefahr, dass Auszubildende schnell ermüden -relativ geringe Behaltensquote (kann durch Medieneinsatz gesteigert werden) -keine Förderung der Sozial- u. Methodenkompetenz Hinweise: -Einordnen des Themas in Lernzusammenhang -an Vorkenntnisse anknüpfen -Möglichkeiten der Umsetzung in die Arbeitspraxis anknüpfen -Flüssiger Vortrag, klare und prägnante Sprache -Regeln für Zwischenfragen festhalten -Hilfsmittel: Overhead, Flipchart, Pinnwand, Tafel....
- Präsentation ist Vortrag mit visualisierten Inhalten. Im Anschluss häufig Frage- bzw. Diskussionsrunde Ablauf: -Ziele festlegen -Ensprechend der Gliederung vorgehen -Visualisierungen -Kernaussagen zusammenfassen -Fragen beantworten Vorteile: -wenig Zeitbedarf -überschaubarer Vorbereitungsaufwand -größerer Adressatenkreis möglich Nachteile: -passive Rolle der Zuhörer (zuhören, zuschauen) -Gefahr der Ermüdung der Zuhörer -geringere Behaltensquote (höher als bei klassischem Vortrag) -Gefahr dass technische Medien nicht funktionieren -keine Föderung der Sozial- u. Methodenkompetenz Hinweise: - Informationsfülle auf Präsenationsmedien muss begrenzt sein (Folie, Flipchart, Pinnwand) -Bilder und Grafiken sollen möglichst für sich sprechen -nicht zu viele Folien einsetzen -Visualisierungsprinzip der Foliengstaltung beachten. (nicht mehr als 3 Hauptaussagen/Folie, nicht mehr als 6 Zeilen, nicht mehr als 7 Wörter/Zeile, lesbare Schriftgröße etc.
- Lehrgespräch gut geeignet für Erarbeitung neuer Lehrinhalte,Wiederholung und Transfer, Übung und Festigung sowie Auswertung Ablauf: 1. Einstimmung und Motivation (Informationsinput): Einstieg, Problemschilderung, Vorkenntnisse bzw. Erfahrungen abfragen 2. Interaktion/Gesprächsführungsphase: Fragen u. Antworten, Zuhören u. Aufnehmen, untersützndes Visualisieren 3. Zusammenfassung und Abschluss: wichtigste Ergebnisse zusammenfassen, Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen Vorteile: -Auszubildende werden aktiv einbezogen und können eigene Erfahrungen mitteilen -Medien nicht unbedingt notwendig (überall einsetzbar) -macht Wissenslücken sicht- und schließbar -kommunikative Kompetenzen der Auszubildenden werden gefördert. Nachteile: -Gefahr der Unter- bzw. Überforderung der Auszubildenden bei "falscher" Fragetechnik -Gefahr des Ausbildermonologs -Gefahr des Zerredens Hinweise: -auch hier sollen wichtige Punkte visualisiert werden -zielgerichtete Gesprächssteuerung durch "richtige" Fragetechnik (z.B. geschlossene Fragen, Faktenfrage, offene Fragen, Sicherungsfragen, Wertungsfragen, Entscheidungsfragen
- 4-Stufen-Methode zählt zu den klassischen Ausbildungemethoden. Wird vor allem genutzt wenn es um einfache Fertigkeiten geht da sie relativ schnell und einfach anzuwenden ist. Ablauf: 1. vorbereiten: Ausbilder bereiten Arbeitsplatz vor, legt Arbeitsmittel u. Materialien bereit, nennt Lernziel und zu vermittelnde Inhalte, stellt Thema im Zusammenhang dar, stellt Vorkenntnisse fest, weckt Interesse am Thema, motiviert zum Nachfragen und Nachmachen, gibt Hinweise zu Unfallgefahren und Unfallverhütung, weist auf Sicherheitssvorschriften hin. Auszubildender beantwortet Fragen. 2. vormachen u. erklären: Ausbilder macht Arbeitsvorgang komplett o. Schritt f. Schritt vor und erklärt dabei, was, wie und wann gemacht wird, lenkt Aufmerksamkeit auf wesentliche Kernpunkte, weist auf mögliche Fehler hin, gibt Hinweise und Tipps zu Unfallverhütung, wiederholt ggf. Arbeitsgang, motiviert zum Nachmachen, stellt Fragen, beantwortet Fragen des Auszubildenden 3. nachmachen und erklären lassen: Ausbilder beobachtet, stellt Kontrollfragen, korrigiert Fehler, lobt, schreitet bei Gefahr ein, übt keinen Zeitdruck aus. Auszubildender macht vorgemachte Arbeitsschritte nach, erklärt dabei was er wie und warum macht, beantwortet Fragen des Ausbilders, wiederholt ggf. Arbeitsvorgang 4. selbststänig üben lassen und Abschluss: Ausbilder übergibt Auszubildenden eine gleiche oder ähnliche Arbeitsaufgabe, beobachtet Vorgehensweise des Auzubildenden, korrigiert Fehler, führt Lererfolgskontrollen durch, lob oder übt konstruktive Kritik, beantwortet Fragen und berät Auszubildenden. Auszubildender führt Arbeitsaufgabe selbstständig aus, bewertet Arbeitsergebnis Vorteile: -Ausbildende werden unmittelba einbezogen, sie erfahren (sehen) was getan wird -Auszubildende sind in (mindestens) 2 Phasen aktiv -zeitsparend -Ablauf gut planbar -einfache Strukturierung Nachteile: -Auszubildende arbeiten kaum selbstständig (vorgegebener Ablauf) -wenig handlungsorientiert,m da nicht selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren vermittelt wird -kaum Förderung der Sozial- u. Persönlichkeitskompetenz Hinweise: -genaue Planung ist wichtig. Was wird auf welcher Stufe gemacht -alle notwendigen Arbeits- u. Hilfsmittel müssen parat sein
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- Lernauftrag eignet sich besonders für Lernen am Arbeitsplatz. Betriebliche Fähigkeiten werden im Lernauftrag zu Ausbildungsaufgaben umgewandelt und für Bearbeitung am Arbeitsplatz didaktisch so aufbereitet, dass Lernen und Arbeiten miteinander verknüpft werden. Hierzu wird häufig ein realer (interner o. externer) Kundenauftrag in einen Lernauftrag "umgewandelt". Am besten eignen sich Auftragsytypewn die häufiger vorkommen und standartisiert ablaufen. Die Bearbeitung des Lern- bzw. Arbeitsauftrags erfolgt nach Modell der vollständigen Handlung- Ablauf: Vorbereitung: (Wie sollte man bei der Umwandlung eines realen Arbeitsauftrages in einen Lernaufrag vorgehen?) 1. Zerlegen Sie Auftrag in Teilaufgaben und einzelne Tätigkeiten 2. Ordnen Sie Tätigkeiten die im Ausbildungsplan geforderten Kenntnissen u. Fertigkeiten zu. 3. Vergleichen Sie Kenntnisse u. Fertigkeiten mit dem Ausbildungsstand des Auszubildenden. 4. Wählen Sie Teilaufgabe aus, die dem Ausbildungsstand entspricht. 5. Formulieren Sie die Aufgabe als Auftrag 6. Stellen Sie notwenige Arbeitshilfen (z.B. schriftliche Anleitungen, Handbücher, Dokumentationen) bereit, Weisen Sie auf Informationsmöglichkeiten hin (Internet, Intranet) Phase 1: informieren: Nach Übergabe des Lernauftrags verschafft Auszubildender sich auftragsbezogen, die erforderlichen Informationen. Phase 2: planen: Auszubildender plant einzelne Bearbeitsungsschritte und überlegt mögliche Vorgehensweise Phase 3: entscheiden: Auszubildender präsentiert Ausbilder Handlungsalternativen und bedründet Entscheidung für Art und Weise der Auftragsdurchführung. Ausbilder greift bei Bedarf korrigierend ein. Phase 4. ausführen: Auszubildender führt Auftrag selbstständig durch, Ausbilder übernimmt Rolle des Beobachter. Phase 5: kontrollieren: Auszubildender präsentiert Ausbilder das Arbeitsergebnis, das gemeinsam und unter Beachtung der geforderten Qualität überprüft wird. Bei festgestellten Mängeln gibt es eine Nachbearbeitungsphase. Phase 6: auswerten: Gemeinsame Reflexion des gesamten Arbeitsprozesses (was läuft gut, wo gab es Schwierigkeiten, wie wurde damit umgegangen, zeitliche Angemessenheit....) Vorteile: -aktives Lernen des Auszubildenden -Auszubildender steuert Prozess zeitlich wie inhaltlich eigenständig -Lernmotivation durch "Ernstcharakter" -Ausbilder übernimmt Rolle des Lernberaters, der nur eingreift, wenn Schaden (Kosten, Sicherheit) zu befürchten ist. Nachteile: -zeitintensiv, Aufrag sollte deswegen zeitunkritisch sein. -Gefahr der Überforderung, wenn Auszubildender noch nicht in der Lage ist, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten Hinweise: -vergewissern Sie sich, dass Lernauftrag vom Auszubildenden richtig verstanden wurde
- Lernen mit Fallstudien wird häufig im nichtgewerblichen Bereich eingesetzt. Auszubildende bearbeiten in Einzel- u. Gruppenarbeit (konstruierte) Praxisfälle, um sich so selbstständig neues Wissen anzueignen oder bereits vorhandene Kenntnisse anzuwenden, zu festigen u. zu vertiefen. Es handelt sich dabei oft um offene Entscheidungssituationen (z.B. Umgang mit Beschwerden)
- Lernen mit Rollenspielen Handlungs-u. Entscheidungsfähigkeit werden in praxisnahen Situationen entwickelt u. trainiert. Rollenspiele eigenen sich um soziale Verhaltensweisen zu trainieren, das eigene Verhalten zu reflektieren und Verhalten anderer zu beobachten. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse können neue o. veränderte Verhaltensweisen erprobt u. eingeübt werden. Rollenspiele zielen auf effektive (verhaltensorientierte) Lerninhalte ab. Je praxisnäher Rollenspielsituation ausgewählt wird, desto eher können Auszubildende die praktische Relevanz für ihre eigene Tätigkeit erkennen. Am Ende es Rollenspiels sollte Reflexion über Spielverlauf stehen. Ablauf: 1. Einführung/Vorbereitung: Darstellung der Ausgangssituation, der Rollen (ggf schriftlich zum Nachlesen) und der Spielregeln, falls Beobachter eingesetzt werden, bekommen diese Instruktionen, was sie beobachten sollen (ggf. vorbereiteten Beobachterbogen einsetzen) 2. Durchführung gemäß Anleitung des Spielleiters (Ausbilder) 3. Auswertung/Diskussion: Auszubildende schildern ihre Eindrücke u. Gefühle während des Spiels, anschließend kommen Beobachter zu Wort, Missverständnisse und Fehler werden korrigiert, Anwendungen auf andere Situationen besprochen Vorteile: -aktive Lernform, die affektive Lerninhalte fördert -Auszubildende werden mit (Spiel-)Situationen konfrontiert, in denen sie handeln müssen -Fehlverhalten bleibt ohne Konsequenzen, ist für Lernprozess förderlich -Reflexion des eigenen Verhaltens (Stärken u. Schwächen) möglich Nachteile: -manche Auszubildende haben Hemmungen an Rollenspiel teilzunehmen -Gefahr, dass Rollen nicht ernst genommen werden -erwünschtes Verhalten wird gespielt, ohne es zu verinnerlichen -Rollenspiele benötigen Zeit Hinweise: Rollenspiele sind "sensible" Ausbildungsmehtode. Ausbilder muss über erforderliches Fingerspitzengefühl verfügen, im Spiel bzw. Bedeutung für praktische Umsetzung im Alltag so einzuführen, das Ängste abgeaubt und überzogenes "Theaterspiel" vermieden wird
- Lernen mit Projekten ist handlungsorientiertes Ausbildungskonzept, mit dem Auszubildende selbstständig im Team komplexe, praxisrelevante Aufgaben lsen. Ist besonders gut geignet um verufliche Handlungsfähigkeit (Orientierung am Modell der vollständigen Handlung) zu trainieren. Kennzeichnend für Projektmethode ist enge Verknüpfung von fachlichen, sozialen, methodischen und personalen Kompetenzen. Projektarbeit kann und soll fachliche Unterweisung nicht ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen. Ablauf: 1. Vorbereiten: Rahmensetzung und Wahl der Aufgabenstellung, Definition des Projektauftrags und Festlegung der Projektbeteiligung. 2. Planung: Projektzielsetzung, Planung der Projektorganisation, Infomationsbeschaffung/Vermittlung, Arbiesplanung, oft auch Training von Fertigkeiten, die bei Projektdurchführng erforderlich sind. 3. Durchführung: Umsetzung der Arbeitsplanung Überrwachung des Zeitrahmens, Kontrolle von Zwischenergebnissen 4. Präsentation u. Auswertung der Ergebnisse, Bewertung und Reflexion Vorteile: -Auszubildende werden aktiv -Lernprozess (Zeit, Lerntempo) wird im Team gesteuert -Kommunikation, u. Kooperation zwischen Auzubildenden, Präsentationsfähigkeit, Selbstständigkeit werden gefördert -Motivation der Auszubildenden durch Realitätsnähe der Aufgabenstellung - Ausbilder als Berater im Hintergrund Nachteile: -zeitintensive Vorbereitung und Lernarbeit -Projekte können je nach Umfnang zeitlich ausufern Hinweise: -Projekte könne ausbildungsbegleitend und/oder ausbildungsjahrübergreifend organisiertwerden. Je nach Umfang kann ein Projekt auch in mehrere Teilprojekte unterglieder werden, an denen mehrere Teams parallel arbeiten.
- 4 Bausteine des Leittextes: 1. Leitfrage: leitet Auszubildenden an, sich selbst gezielte Informationen zu beschafen und selbstständig Arbietsplan für gestellte Aufgabe (z.B. wie kann arbeitsablauf verbessert werden) zu entwickeln. Fragen sollten schriftlich beantwortet werden 2. Arbeitsplan: Zur Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte und der dazu notwendigen Materialien anahnd eines meist vom Ausbilder vorgegebenen Formblattes. 3. Kontrollbogen: Wird von den Auszubildenden zur Beurteilung des Arbeitsergebnisses eingesetzt und enthält die für Aufgabenstellung relevanten Qualitätsmerkmale 4. Leitsatz: Informationsmaterial/Infoquellen, die zur Lösung der Aufgabe bereitgestellt werden (Handbücher, Dokumente, Zeichnungen, Internetlinks etc.)
- Leittextmethode Berücksichtigung des Modells der vollständigen Handlung ist sinnvoll und sollte als Grundlage dienen. Ausbilder ist Ansprechpartner und Ratgeber für zu lösende Aufgaben Ablauf: 1. Erteilung der Arbeitsaufgabe 2. Planung der Aufgabenbearbeitung durch Auszubildende 3. Gemeinsame Besprechung des Arbeitsplanes, Entscheidung für Umsetzung eines Lösungsvorschlags in Absprache mit dem Ausbilder 4. Ausführung der gestellten Aufgabe 5. Selbstbewertung des Arbeitsergebnisses durch Ausbildende und Bewertung durch Ausbilder 6. Abschlußgespräch: Refexion des Verlaufs der gesamten Arbeitsaufgabe (Was kann/muss beim nächsten Mal besser gemacht werden Vorteile: -Auszubildende entwickeln eigenverantwortliches Handeln (Motivation) selbstgesteuertes Lernen wird ermöglicht -Schlüsselqualifikationen werden gefördert (z.B. Arbeiten im Team) -Verknüpfung von Theorie und Praxis Nachteile: -zeitintensive Vorbereitung -Zeitfaktor bei der Umsetzung Hinweise: Leittextmethode eignet sich für Einzel-, Partner- u. Gruppenarbeiten. Empfiehlt sich vor allem für Bearbeitung komplexerer Aufgaben und setzen bereits bestimmte Grundkenntisse beim Auzubildenden voraus.
- Planspiel sind Simulationen die Situationen im Modell darstellen. Es geht im Spielen von Rollen nach vorgegebenen Spielplan, wobei Auszubildende Strategie gemeinsam festlegen unds omit eigene Spielentscheidungen treffen. Sie lernen dadurch mit Problemen bei der Entscheidungsfindung umzugehen udn Entscheidungen alleine oder im Team, auch unter Zeitdruck, zu treffen. Spiel wird vom Ausbilder begleitet, das am Ende Ergebnis und Verhaltensweisen der Auszubildenden mit ihnen analysiert. Ablauf: 1. Vorbereitung: Ausbilder bespricht mit Auszubildenden Thema, Handlungssituation und legt Vorgehensweisen fest, falls Beobachter vorhanden sind, bekommen diese Instruktionen was beobachtet werden soll. 2.Durchführung: Spielphase gemäß Planspiel-Anleitung 3. Auswertung/Reflexion Vorteile: -Auszubildende leren an realen Frage-/Problemstellungen, jedoch im "geschützten" Bereich -gute Planspiele sprechen alle Kompetenzen an -Fehler können gemacht werden, die keine realen Auswirkungen haben -Wettbewerbssituation fördert Motivation, Lern- u. Lernbereitschaft -Planspiele bieten hohes Maß an Lerntransfer, da Auszubildende hier erworbene Erfahrungen in ihrer betrieblichen Phase umsetzen können Nachteile: -oft aufwendig und zeitintensiv -oft kostenintensiv (Software) -Gefahr, dass ich Einzelne hinter Team verstecken und passive Rollen spielen -wird nicht transparent, ob jeder Teilnehmer alle Inhalte verstanden hat. Hinweise: Planspiele werden zunehmend computergestützt angeboten
- Lernschwierigkeiten und Ursachen Lernschwierigkeiten können Ausbildung gefährden. Häufige Ursachen:-Konzentrationsschwäche-Schulische Wissenslücken und sprachliche Defizite (Überforderung)-fehlende Lernstrategien (Lernen lernen)-Motivationsprobleme-mangelnde Berücksichtigung unterschiedlicher Lerntypen (visuell, auditiv, verbal)-lernhinderliche Rahmenbedingungen-Prüfungsangst-Autoritätsprobleme-persönliche und familiäre Probleme-physische oder psychische Störungen
- Hilfsangebote und Fördermaßnahmen durch Ausbilder -Lernberatung-betriebliche Lerngruppen-ausbildungsbegleitende Hilfen-Angebote zur Prüfungsvorbereitung-Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen
- Ausbildungsbegleitende Hilfe für Jugendliche die besondere Lernschwierigkeiten haben um Ausbildungsabschluß zu ermöglichen.Können sehr unterschiedlich organisiert sein und zu betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildungzeit stattfinden. Agentur für Arbeit beauftragt geeignete Bildungsträger. Entscheidung über Teilnahme trifft Arbeitsagentur die auch Maßnahmekosten trägt. Neben fachlichen Hilfestellungen in kleinen Gruppen oder Einzeltrainings umfasst abH id.R. auch sozialpädagogische Begleitung
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit BBiG definiert Ausbildungsverhältnis als Erziehungsverhältnis dasüber Vermittlung fachlicher Qualifikationen auch Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung in Bezug auf das berufliche Verhalten beinhaltet (sogenannte überfachliche Kompetenzen, Schlüssellqualifikationen oder Soft Skills). Grundsätzlich werden bei ganzheitlicher Ausbildung überfachliche und fachliche Kompetenzen gemeinsam ausgebildet. Zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Auszubildenden sind folgende Fähigkeiten angesprochen. -Lern- u. Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative-Zuverlässigkeit-Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit-Kommunikationsfähigkeit-Zusammenarbeit mit Kollegen und im Team-Reflexionsfähigkeit-Auseinandersetzungen mit bzw. Anpassung an Regeln, Werte, Normen des betrieblichen Umfelds (z.B. Qualitätsbewusstsein)-Konfliktfähigkeit
- Förderungen interkultureller Kompetenzen Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen erfordert interkulturelle Kompetenzen. Darunter versteht man die Fähigkeit, andere Werthaltungen zu verstehen, mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen offen und vorteilhaft umzugehen und zusammen zu arbeiten. Ausbilder muss sich sstehts seiner Vorbildfunktion bewusst sein.
- Lernerfolgskontrollen, Beurteilungen u. Beurteilungsgespräche Der Ausbildungsverlauf ist fortlaufend zu überwachen. Das wird mit Lernerfolgskontrollen getan, die in regelmäßigen Abständen erfolgen. Unterschieden wird in:-interne Lernerfolgskontrollen (Tests, Arbeitsproben, Ausbildungsnachweis)-externe Lernerfolgskontrollen (Berufsschulzeugnisse, Zwischenprüfungen) Festgestellte Mängel sollten so schnell wie möglich durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden.
- Funktionen von Lernerfolgskontrollen -steigern Motivation der Auszubildenden bei erzielten guten Leistungen-weisen auf Verbesserungspotential-signalisieren bei festgestellten Defiziten Handlungsbedarf zum Gegensteuern-regen zur Reflexion der eigenen Ausbilderfähigkeiten an. In den meisten Betrieben werden Auszubildende an verschiedenen Anlässen (Beenden der Probezeit, Beendigung eines Ausbildungsabschnittes…) zu bestimmten Zeiträumen (Viertel- o. halbjährlich) nach einheitlichen Beurteilungsverfahren beurteilt. Wenn Beurteilungsgespräch als Führungsinstrument eingesetzt wird, stehen dabei Motivation (Anerkennung, Bestätigung erzielter Ergebnisse) und gemeinsame Reflexion im Vordergrund
- Vorbereiten auf Prüfungen Der Ausbildungserfolg wird von sorgfältiger Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bestimmt.Gesetzliche Grundlage für Ausbildungsprüfungen im dualen System sind im BBiG (Abschn. 5 Prüfungsvorbereitung) bzw. HwO. Generell lassen sich Prüfungen in Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. gestreckter Abschlussprüfung unterscheiden. Bei gestreckter Abschlussprüfung wird Prüfung in Teil 1 (anstelle Zwischenprüfung) und Teil 2 unterteilt undzeitlich auseinander gezogen. Abschlussprüfung kann als mündliche, schriftliche oder praktische Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach jeweiliger Ausbildungsordnung.Prüfungsvorbereitungen können sich auf -fachliche , -inhaltliche Aspekte (Prüfungsstoff anhand alter Prüfungsaufgaben üben)-Form und Ablauf der Prüfung (Präsentation, Fachgespräch)-psychologische Aspekte der Prüfungssituation (Training zur Überwindung von Prüfungsangst) Prüfungsvorbereitungen können Gegenstand einer Lernortkooperation Betrieb – Schule sein. Berufung und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen ist gesetzlich geregelt. Im dualen System besteht Prüfungsausschuss aus mindestens 3 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und setzt sich paritätisch zusammen (1 Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, Vertreter der Berufsschule) Anmeldung der Prüfung erfolgt durch Auszubildenden bei zuständiger Stelle. Anmeldefisten sind zu beachten. Betrieb ist darüber informiert. Er erhält von der Kammer rechtzeitig Antragsformular zur Anmeldung, verbunden mit der Aufforderung, die Angaben zu überprüfen. Gesetzgeber hat für Abschlussprüfung klare Zulassungsvoraussetzungen (§43 -§45 BBiG) festgelegt.Zur Prüfung ist zugelassen:1. Wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach Prüfungstermin endet.2. Wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hat.3. Wer die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt hat.4. Wessen Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.Über Zulassung zur gestreckten Abschlussprüfung wird jeweils gesondert entschieden (§44 BBiG). Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, können sie eine Verlängerung um ein halbes Jahr (bis zum nächsten Prüfungstermin)beantragen. Bestandene Fächer müssen nicht wiederholt werden. Ausbildungszeit kann sich aus diesem Grund um maximal ein Jahr verlängern („ 21. Abs. 3 BBiG)
- Zeugnisse ausstellen Auszubildender erhält nach erfolgreicher Prüfung 3 Zeugnisse:-Abschlusszeugnis der Kammer-Abschlusszeugnis der Berufsschule-Ausbildungszeugnis vom Betrieb Auf diese Zeugnisse haben Auszubildende gesetzlichen Anspruch. BBiG verpflichtet Auszubildenden, ein einfaches Zeugnis auszustellen, das folgende Angaben enthält: -Art der Ausbildung: welcher Betrieb (Größe, Tätigkeit) Angabe zu überbetrieblicher Ausbildung oder Ausbildung im Verbund-Dauer der Ausbildung: genaues Anfangs- und Enddatum der Ausbildung-Ziel der Ausbildung: genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs-erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse: alle wichtigen Ausbildungsinhalte oder Verweis auf Inhalte der AusbildungsordnungAuf Wunsch des Auszubildenden muss ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Zusätzlich werden u.a. Leistungen u. Führung der Auszubildenden im Betrieb beurteilt sowie Zusammenarbeit mit Kollegen.
- Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten nach Ausbildungsabschluss Nach berufsqulifizierenden Abschluss, setzt in Betrieben betriebliche Fort- u. Weiterbildung ein. Lebenslanges Lernen ist angegsagt um die eigene Beschäftigungsfähigkeit (Empoyability) weiterzuentwickeln und sich an Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen. Im BBiG wird berufliche Forbildung (sow wie berufliche Umschulung) aufgeführt. Bei beruflicher Fortbildung wird nach §4 BBiG zwischen Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung unterschieden