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Grundstudium 2014 (Subject) / Zivilrecht (Lesson)
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- Vorherige Zustimmung Einwilligung §183 BGB
- Rückgabe Ansprüche §985 BGB §812 BGB
- Nachträgliche Zustimmung Genehmigung §184 BGB
- Anfechtung §142 BGB - Irrtum - Anfechtungserklärung - Anfechtungsfrist
- Einladung zum Angebot Invitatio ad offerendum
- Eigentum rechtliche Befugnis, nach seinem Belieben mit einer Sache zu verfahren §903 BGB
- Vorsatz Mit Wissen und Wollen eine Handlung herbeiführen
- Fahrlässigkeit Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen §276 BGB
- Vertrag Kommt durch 2 übereinstimmende WE zustande. Angebot und Annahme. §433 BGB
- Willenserklärung Private Willensäußerung, die auf eine Rechtsfolge gerichtet ist Besteht aus: - Handlungswille (Bewusster Wille sich äußern zu wollen) - Rechtsbindungswille (Wille eine rechtserhebliche Erklärung abgeben zu wollen) - Geschäftswille (Wille eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeiführen zu wollen)
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- Angebot - empfangsbedürftige WE - durch die einem anderen ein Vetragsschluss angetragen wird - sodass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann Inhalt eines Angebots: - Beteiligte (Vertragsparteien) - Gegenstand (Ware) - Preis
- Annahme - empfangsbedürftige WE - durch die einem Angebot vorbehaltlos zugestimmt wird
- Besitz Von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft §854 BGB Besitzarten: - unmittelbarer Besitz §854 I BGB - mittelbarer Besitz §868 BGB
- Besitzdiener Hat zwar die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Gegenstand, ist jedoch weisungsgebunden und hat somit keinen Besitz §855 BGB
- Sache Gegenstand mit einem Körper (körperlicher Gegenstand) §90 BGB
- Empfangsbedürftigekeit An eine andere Person gerichtet §130 I BGB besteht aus: - Abgabe - Zugang - kein Widerruf
- Abgabe Mit Wissen und Wollen des Erklärenden in Richtung Empfänger auf den Weg gebrachte WE