9
Ertragsteuerrecht (Subject) / Bannas C (Lesson)
- Schritte bei BAS Voraussetzung für BAS Einkünfte aus GewBetrieb gem 15 (1) S1 Nr1 Grundstück u. Anteil an GmbH (Betriebsgesellschaft) notw. BV Einlage d. Grundstücks u. d. Anteil in Besitzpersonengesellschaft zu Beginn d. BAS Auflösung d. BAS, es kann vorliegen: Betriebsaufspaltung im ganzen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an Betriebsgesellschaft verpachtet wurden oder Betriebsaufgabe im Besitzunternehmen (anschließend werden Einkünfte aus VuV erzielt)
- Gewinn aus Betriebsaufgabe Hälfte d. Anteile werden verkauft an GmbH 16 (3) Ermittlung: Verkaufspreis für die Hälfte d. Anteile gem S6 (davon TEVb) + gem. Wert d. nicht veräußerten Anteile (davon TEVb) - BW d. GmbH-Anteile (gesamt) = AK (3c (2) =stpfl. Aufgabegewinn aus Anteilen = 148.800 Frage: welche WG waren noch im BV? => GuB u. Gebäude => Ansatz als Entnahme m. Teilwert gem S7 - BW GuB u. Gebäude = steuerpflichtiger Aufgabegewinn insgesamt = 161.094 Freibetrag gem 16 (4) u. ermäßigter Steuersatz nach 34 (3) nur bei Altersvoraussetzungen Fünftelregelung gem 34 (1) altersunabhängig, jedoch nur für Bestandteile, die nicht unter TEV gefallen (nur für 161.094. nicht für 148.800)
- Pensionszusage ist vGA Ges. verzichtet auf Pensionsanspruch, bekommt dafür nur Anspruch aus Rückdeckungsversicherung Vereinbarung führt zu teilweiser Abfindung d. Pension (Rückdeckungsanspruch) insoweit kein Arbeitslohn, da Pensionszusage vGA u. somit Einkünfte gem 20... Abfindung unterliegt nicht Fünftelregelung gem 34 (1), da nicht um Vergütung für mehrjährige Tätigkeit handelt vgA unterliegt Abgeltungsteuer ihv 25% => Versteuerung über 32d (3) ihd Differenz zwischen Teilwert Pensionsanspruch u. Rückdeckungsversicherung liegt Verzicht vor = vE bei Gesellschafter als Zufluss (siehe Richtlinien) aber als vGA (20...) nicht als Arbeitslohn AK bei Gesellschafter erhöhen sich
- Veräußerung gg. wiederkehrende Zahlung Wahl zw. Sofortversteuerung d. Veräußerungsgewinns o. Zuflussbesteuerung Sofortbesteuerung: Veräußerungsgewinn = Barwert d. Rente - Veräußerungskosten - BW st. Kapkonto die in Rentenzahlungen enthaltenen Ertragsanteile sind sonstige Einkünfte isd 22 Nr1 S3 a) bb) => Berechnung: bei abgekürzter Leibrente Ertragsanteil aus 55 EStDV zu entnehmen (bezogen auf Höchstrente) => mtl Zahlung*Monate (gezahlt in dem Jahr)*Ertragsanteil alle Vergünstigungen möglich Zuflussbesteuerung: siehe Beschreibung gem R 16 (11) S6 Berechnung Zinsanteil für 2013: Rentenzahlungen in 2013 - Tilgungsanteil in 2013 Tilgungsanteil in 2013: Barwert R. zum Veräußerungszeitpunkt - Barwert Rente zum 31.12.2013 keine Vergünstigungen
- Veräußerung izm Betriebsverpachtung Pächter erklärt Betriebsaufgabe => Betr.verpachtung findet im PV statt Veräußerung innerhalb d. 10 Jahres Zeitraums? => 23 Betrieb wird veräußert => Geschäftswert führt zu nachtr. Einkünften aus GewBetrieb isv 24 Nr2 ivm 15 (1) Nr1
- vGA einer ausländischen GmbH an dt. KG KG Beteiligung von 1. GmbH u. 2. nat. Person ausl. GmbH ist bei vGA keine Hinzurechnung gem 8 (3) S2 vorgenommen worden: bei GmbH ist Steuerbefreiung gem 8b (1) S2 ausgeschlossen bei nat. Person kein TEV gem dS2
- Verkauf von PkW zu überhöhtem KP an GmbH von Ges. A es liegt vGA vor Ansatz d. PkWs nur zu fremdüblichem Preis => Rest (vGA) ist Aufwand BP in Vorjahren => BW zu überhöhtem Preis u. auch zu fremdüblichem Preis berechnen BW zu fremdüblichem Preis buchen => Differenz über Aufwand ausbuchen
- Verkauf Indexzertifikate Verlust fällt nicht unter 8b (3), da Erträge aus solchem Zertifikat nicht nach 8b (1) oder (2) steuerbefreit waren => vGA nicht gegeben Verlust gewerbesteuerlich abzugsfähig
- Verkauf von Pachtforderung Einkünfte gem 20 (2) Nr7 ivm (8) u. 21 (1) Nr4
Advertisement