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Ertragsteuerrecht (Subject) / Bannas B (Lesson)

Teilentgeltliche Vermögensübertragung an GmbH

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  • Ges. vererbt Grundstück mit TW 500 u. dazu Verbindlichkeit ihv 50 es liegt im Hinblick auf Verbindlichkeit entgeltliche Übertragung vor (zu 1/10 entgeltlich) Einlage d. Grdst = vE da Grdst bei Ges ist Grds in StB mit TW anzusetzen Grdst mit 500 zu aktivieren (450 Einlagewert u. 50 AK) u. übernommene Schulden ihv 50 zu passivieren da vE, darf sich nicht auf Höhe d. Einkommens auswirken
  • GmbH erwirbt von Ges. GrdSt Teilwert 400 GmbH kauft für 500 ihv 100 vGA Ansatz d. Grundstücks m. 400
  • Ges. tritt von Forderung gegen GmbH zurück mit der Bedingung, dass wenn es besser geht, Forderung zurückzuzahlen ist Forderungsverzicht (auflösend bedingt) führt für Dauer d. Krise zur Bildung von EK bei Gesellschaft => vE, mit TW d. Verzichts zu bewerten Wiederaufleben d. Forderung: EK wandelt sich wieder in FK, ohne dass Ausschüttung vorzunehmen ist keine vGA (vgl . H 40 Forderungsverzicht gg Besserungsschein) erfolgswirksam zu behandeln
  • Ges. B verzichtet auf Pensionsanspruch vE liegt vor Pensionsrückstellung auszubuchen (TW 120, BW gem 6a (3) 100): Lohnaufwand 20 u. Gewinnerhöhung von 120 Buchung: Pensionsrückstellung 100/Lohnaufwand 20 an Ertrag 120 Ertrag nach 8 (3) S3 außerbilanziell zu kürzen => 27 KStG für B ist Forderungsverzicht Arbeitslohn ihv 120 u. nachträgliche AK auf Betlg
  • Verspätungszuschlag zu KapSt ist abziehbare BA keine n. abziehbare BA gem 10 Nr2 oder vGA
  • BA izm InvZuL InvZul keine ESt-Art => nicht steuerbar BA nicht gem 3c sondern voll abzugsfähig
  • nachträgliche Kosten izm Anteilsveräußerung z.B. Forderungsausfall usw Erlass 8b /6
  • bei Verlusten von insbesondere übernommenen Kapges 8c KStG beachten
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